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SED-Unrecht: Wilke und Dr. Nooke sehen deutliche Fortschritte bei der Opferentschädigung

Innenminister und Landesbeauftragte empfehlen Betroffenen, neue Möglichkeiten aktiv zu nutzen

- Erschienen am 07.10.2025

Innenminister René Wilke und die Beauftragte des Landes Brandenburg zur Aufarbeitung der Folgen der kommunistischen Diktatur, Dr. Maria Nooke, haben sich bei einem ersten Treffen am Montag über den aktuellen Stand bei der Entschädigung von Opfern des SED-Unrechts ausgetauscht. Dabei betonten beide die deutlichen Fortschritte bei der Entschädigung dank der erst kürzlich auf Bundesebene getroffenen Entscheidungen.

Wilke: „Politische Verfolgung und Inhaftierungen haben viele Bürgerinnen und Bürger in der DDR traumatisiert. Deshalb hatte das Land Brandenburg bereits frühzeitig einen eigenen Härtefallfonds zur Unterstützung von SED-Opfern eingerichtet. Auch die in diesem Jahr vom Bundestag verabschiedeten gesetzlichen Änderungen sollen die Anerkennung und Unterstützung für Betroffene künftig deutlich verbessern. Die Tatsache, dass nahezu alle vereinbarten Forderungen auch mit Unterstützung des Innenressorts in Bundesgesetze gegossen wurden, zeigt: Wir nehmen das den Menschen zugefügte Leid ernst und handeln.“

Dr. Nooke hatte sich gemeinsam mit den Opferverbänden und der SED-Opferbeauftragten beim Bundestag sowie den Landesbeauftragten für die Aufarbeitung der kommunistischen Diktatur intensiv und viele Jahre für die beschlossenen Verbesserungen eingesetzt.

Nooke: „Die Folgen des politischen Unrechts belasten viele Betroffene noch heute schwer, sei es in gesundheitlicher, psychischer oder in materieller Hinsicht durch Auswirkungen des Unrechts auf die berufliche Laufbahn. Die gesetzlichen Verbesserungen können das Leid nicht ungeschehen machen, aber zumindest in materieller Hinsicht etwas lindern.“

Das in diesem Jahr vom Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates verabschiedete Gesetzespaket sieht unter anderem vor, dass beruflich Rehabilitierte, die aufgrund einer Verfolgungszeit von unter drei Jahren bisher keinen Anspruch nach § 8 des Beruflichen Rehabilitierungsgesetz auf soziale Ausgleichsleistungen hatten, sich jetzt bereits bei einer mehr als zweijährigen Verfolgungszeit an das für ihren Wohnort zuständige Sozialamt wenden und dort erneut einen Antrag stellen können.

Menschen, die im Grenzgebiet zu Westdeutschland und dem westlichen Berlin aus politischen Gründen in das Landesinnere der DDR zwangsumgesiedelt wurden, können nach der neuen Rechtslage eine Entschädigung in Höhe von 7500 Euro erhalten. Aus dem großen Gesetzespaket betrifft insbesondere dieser Punkt den Geschäftsbereich des Ministeriums des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg.
Wilke und Dr. Nooke empfehlen allen betroffenen Bürgerinnen und Bürgern, die neuen Möglichkeiten aktiv zu nutzen und Kontakt mit den zuständigen Behörden aufzunehmen. Für Zwangsaussiedlungen ist das die Rehabilitierungsbehörde im Innenministerium, für die sozialen Ausgleichsleistungen die örtlich zuständigen Sozialämter. Die Bürgerberatung der Landesbeauftragten bietet Unterstützung dazu an.