Neufassung der ALKIS-Richtlinien
- Erschienen am - PresemitteilungAm 2. Dezember 2019 ist die Neufassung der ALKIS-Richtlinien Brandenburg in Kraft getreten.
Anlass für die Überarbeitung der ALKIS-Richtlinien waren im Wesentlichen der Start des Regelbetriebs des Bereitstellungsportals und die Neufassung des Nutzungsartenerlasses.
Die neue Anlage „Bereitstellungsportal“ der ALKIS-Richtlinien beinhaltet die Regelungen zum Bereitstellungsportal und ersetzt die bisherige Anlage zum „Digitalen Datenaustausch zwischen den Katasterbehörden und den ÖbVI“.
Im ALKIS-Objektartenkatalog Brandenburg wurden die Änderungen des Nutzungsartenerlasses nachvollzogen und bereits von der Landesvermessung und Geobasisinformation Brandenburg in der ALKIS-Software der Katasterbehörden (ALKIS-EQK) implementiert. Ab sofort ist es damit möglich, bereits im Vorgriff auf die in Brandenburg für Ende 2023 geplante Einführung eines neuen ALKIS-Datenmodells (GeoInfoDok 7.1), die zusätzlichen Nutzungsarten in ALKIS zu erfassen.