Neue Vorschriften in der Grundstückswertermittlung
- Erschienen am - PresemitteilungZum 1. Juli 2023 sind drei neue Verwaltungsvorschriften in Kraft getreten:
- Verwaltungsvorschrift zur Ermittlung von Ertragswerten und Liegenschaftszinssätzen sowie von Sachwerten und Sachwertfaktoren im Land Brandenburg (Verwaltungsvorschrift Ertrags- und Sachwert – VV EW-SW) vom 3. Mai 2023
- Verwaltungsvorschrift zur Erstellung der Grundstücksmarktberichte im Land Brandenburg (Grundstücksmarktbericht-Richtlinie – GMB-RL) vom 13. Juni 2023
- Erlass zur Redaktion und Betrieb der Homepage der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte vom 15. Juni 2023
Die VV EW-SW ersetzt die Brandenburgische Sachwertrichtlinie (RL SW-BB) und die Brandenburgische Ertragswertrichtlinie (RL EW-BB), die beide außer Kraft getreten sind. Alle Kauffälle des Jahres 2023 für die Ermittlung von Liegenschaftszinssätzen und Sachwertfaktoren sind entsprechend der neuen Vorschrift zu erfassen.
Die GMB-RL wurde im Wesentlichen an die Regelungen der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) vom 14. Juli 2021 angepasst.
Der Erlass zur Redaktion und Betrieb der Homepage der Gutachterausschüsse regelt die Zuständigkeiten zwischen der LGB, den Gutachterausschüssen und dem MIK für die Laufendhaltung und Aktualität der Homepage der Gutachterausschüsse neu.