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Brandenburg stoppt Anwendung des neuen Bußgeldkataloges

- Erschienen am 03.07.2020 - Presemitteilung 039/2020

Potsdam - Per Erlass hat das Brandenburger Ministerium des Innern und für Kommunales am 2. Juli 2020, in Abstimmung mit dem Brandenburger Verkehrsministerium, die Anwendung des geänderten Bußgeldkataloges mit sofortiger Wirkung ausgesetzt. Grund dafür sind Zweifel an der Rechtssicherheit der letzten Änderung der Straßenverkehrsordnung (StVO), über die das Bundesverkehrsministerium die Länder tags zuvor informiert hatte. Die StVO-Novelle war im Februar 2020 gegen die Stimme Brandenburgs mehrheitlich im Bundesrat beschlossen worden und zum 28. April 2020 in Kraft getreten. Brandenburgs Innenministerium hat nun alle Bußgeldstellen des Landes angewiesen, wieder den alten Bußgeldkatalog anzuwenden. Sämtliche Bußgeldbescheide, die nach dem geänderten Katalog erteilt wurden und noch nicht rechtskräftig sind, müssen korrigiert werden. Wie mit bereits rechtskräftigen Bescheiden zu verfahren ist, wird derzeit vom Bundesverkehrsministerium geprüft. Ein Ergebnis der Prüfung soll bis Mitte Juli vorliegen.