Einstufungsvermerk AfD Brandenburg
Fragen und Antworten
Ist der Landesverband Brandenburg der AfD gesichert rechtsextrem?
Ja. Mit dem Einstufungsvermerk vom 14.04.2025 hat der Verfassungsschutz Brandenburg den Landesverband Brandenburg des AfD als gesichert rechtsextremistisch eingestuft.
Die AfD Brandenburg hat gegen die Einstufung vor dem Verwaltungsgericht Potsdam Klage erhoben. Den gleichzeitig eingereichten Antrag auf Eilrechtsschutz hat sie inzwischen jedoch wieder zurückgenommen. Die vom Ministerium des Innern und für Kommunales abgegebene Stillhaltezusage ist damit entfallen.
Ja. Mit dem Einstufungsvermerk vom 14.04.2025 hat der Verfassungsschutz Brandenburg den Landesverband Brandenburg des AfD als gesichert rechtsextremistisch eingestuft.
Die AfD Brandenburg hat gegen die Einstufung vor dem Verwaltungsgericht Potsdam Klage erhoben. Den gleichzeitig eingereichten Antrag auf Eilrechtsschutz hat sie inzwischen jedoch wieder zurückgenommen. Die vom Ministerium des Innern und für Kommunales abgegebene Stillhaltezusage ist damit entfallen.
Welche Folgen hat die Einstufung als gesichert rechtsextremistische Bestrebung für die Arbeit des Verfassungsschutzes?
Für die Beobachtung durch den Verfassungsschutz ist es ausreichend, dass tatsächliche Anhaltspunkte für eine Bestrebung gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung vorliegen. Bei den einzelnen Maßnahmen des Verfassungsschutzes ist stets die Verhältnismäßigkeit zu beachten. Diese ist umso bedeutender, wenn nachrichtendienstliche Mittel eingesetzt werden.
Die Einstufung als gesichert extremistische Bestrebung hat Auswirkungen auf die Verhältnismäßigkeit einer nachrichtendienstlichen Maßnahme.
Für die Beobachtung durch den Verfassungsschutz ist es ausreichend, dass tatsächliche Anhaltspunkte für eine Bestrebung gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung vorliegen. Bei den einzelnen Maßnahmen des Verfassungsschutzes ist stets die Verhältnismäßigkeit zu beachten. Diese ist umso bedeutender, wenn nachrichtendienstliche Mittel eingesetzt werden.
Die Einstufung als gesichert extremistische Bestrebung hat Auswirkungen auf die Verhältnismäßigkeit einer nachrichtendienstlichen Maßnahme.
Was steht im Einstufungsvermerk vom 14.04.2025?
Im Vermerk ist die Einstufung durch den Verfassungsschutz Brandenburg umfangreich begründet und mit zahlreichen Zitaten verschiedener Akteure der AfD Brandenburg belegt. Die darin vorgenommenen Bewertungen erfolgten unter Beachtung der rechtlichen Vorgaben sowie der aktuellen Rechtsprechung. Bei der Argumentation spielt vor allem Folgendes eine wichtige Rolle:
Fremdenfeindlichkeit und ethnokulturelle Programmatik
Der Einstufungsvermerk belegt, dass der AfD-Landesverband Brandenburg verfassungsfeindliche Positionen vertritt. Die AfD Brandenburg ist in hohem Maße fremdenfeindlich, zum Teil rassistisch, und richtet sich vor allem gegen Muslime. Die Partei vertritt einen ethnokulturellen Volksbegriff, der Menschen ausschließt und diskriminiert. Sie sieht im deutschen Volk primär eine Abstammungs- und Kulturgemeinschaft. Das entscheidende daran ist: Sie erkennt das Staatsvolk als Gemeinschaft der gleichen Staatsbürger nicht an. Stattdessen unterscheidet sie zwischen jenen deutschen Staatsbürgern, die dieser deutschen Abstammungs- und Kulturgemeinschaft angehören, und jenen deutschen Staatsbürgern, die ihr angeblich nicht angehören – weil ihnen ein anderer kultureller oder religiöser Hintergrund zugeschrieben wird.
Die AfD Brandenburg will das Staatsvolk als „reine“ Gemeinschaft der deutschen, weißen Menschen wiederherstellen. Die Partei vertritt ein unter dem Namen „Remigration“ bekannt gewordenes Konzept der rechtsextremistischen Identitären Bewegung. Demnach sollen deutsche Staatsbürger mit Migrationshintergrund durch „Anreize“ und „Assimilationsdruck“ zur Auswanderung genötigt werden. Der Einstufungsvermerk führt zahlreiche Belege dafür an, dass die AfD Brandenburg eine Politik der rechtlichen, sozialen und religiösen Diskriminierung betreiben will.
Auch nach der Einstufung als rechtsextremistische Bestrebung am 14.04.2025 haben führende Akteure der AfD Brandenburg ihre verfassungsfeindlichen Absichten weiter öffentlich erklärt. Lena Kotré (MdL), stellvertretende Fraktionsvorsitzende und Sprecherin für Inneres und Migration der AfD-Fraktion, sagte bei einem Vortrag in Berlin im Mai 2025, dass es darum gehe, „das eigene Volk zu bevorzugen“, und sogenannte „nicht assimilierte Staatsbürger“ durch „Druck“ aus Deutschland herauszubekommen: „Die müssen einem Assimilationsdruck unterliegen – den wir ausüben, indem wir sagen: […] dann machen wir es euch hier so richtig unbequem. Das können wir natürlich machen. Und dann können diese Leute entscheiden, ob sie tatsächlich unbequem hier leben wollen oder ob sie nicht doch besser unser Land wieder verlassen.“ Über deutsche Staatsbürger mit Migrationshintergrund sagte sie: „Und diese Menschen müssen das Land auch verlassen. Hier denke ich eher, dass es ein bisschen länger dauern wird, diese Menschen außer Landes zu bringen, weil hier freiwillige Ausreise sicher nicht das Mittel der Wahl ist. Hier muss man tatsächlich gucken, dass man irgendwie auch Druck ausübt. Anders geht es gar nicht.“ Eine solche Politik ist verfassungsfeindlich.
Angriffe auf die freiheitliche demokratische Grundordnung
Die AfD Brandenburg hat ihre Angriffe auf das parlamentarische System immer weiter verschärft. Sie diffamiert die Bundesrepublik Deutschland als „Parteiendiktatur“. Sie bezichtigt Vertreter der „Altparteien“ des sogenannten „Volksverrats“. In den Wahlkämpfen 2024/25 haben führende AfD-Politiker lautstark und wiederholt die „Verhaftung“ und „Aburteilung“ demokratisch legitimierter Entscheidungsträger gefordert. Die AfD inszeniert sich als einzig wahre Vertreterin eines sogenannten Volkswillens. Alle anderen Parteien diffamiert sie als „Anti-Volksparteien“. Deren Vertreter werden als „Kranke“, „Verbrecher“ oder „Ratte“ tituliert. Wichtige AfD-Politiker wähnen sich in einem „geistigen Bürgerkrieg“. Sie sehnen „revolutionäre Zustände“ herbei, um den „Parteienstaat abzuschaffen“. Die AfD behauptet, dass sie die wahre Volksherrschaft wiederherstellen wolle. Tatsächlich will sie einen freiheitsfeindlichen Staat errichten, der den Pluralismus aushebelt.
Nach der Einstufung vom 14.04.2025 hat der Landesverband Brandenburg weitere Belege dafür geliefert, dass er gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung agiert. Erik Lehnert, Geschäftsführer der AfD-Landtagsfraktion, ideologischer Ratgeber des Landesverbandes und zentraler Akteur im rechtsextremistischen Netzwerk um das „Institut für Staatspolitik“ in Schnellroda, sagte auf dem Sommerfest des rechtsextremen „Antaios“-Verlages im Juli 2025 – im Beisein von AfD-Politikern aus Brandenburg: „Es dreht sich ja um die Frage, was an erster Stelle steht: die Verfassung oder das Überleben des eigenen Volkes. Wenn die ganzen Institutionen so besetzt sind, dass die Verfassung verhindert, dass wir überleben, dann muss man eben anders vorgehen als wenn es umgekehrt der Fall wäre.“ Diese Äußerung ist unmittelbar als Kampfansage an die Demokratie und ihren zentralen Kern, die freiheitliche demokratische Grundordnung, gerichtet. Es muss nach seinen Worten gegen die Verfassung vorgegangen werden, wenn das Überleben des eigenen Volks gefährdet sei. Diese angebliche Gefährdung wird von der AfD bereits allenthalben unterstellt und vielschichtig kommuniziert. Denn für die AfD sind Entscheidungen nur dann demokratisch, wenn sie selbst bestimmt. Alles andere ist die "Parteiendiktatur" der „Altparteien“, denen „Volksverrat“ und „Umvolkung“ unterstellt wird. Diese totalitäre Sicht folgt der Vorgabe des ehemaligen brandenburgischen AfD-Landesvorsitzenden Kalbitz: „Die AfD ist die letzte evolutionäre Chance. Danach kommt nur noch Helm auf.“
Im Vermerk ist die Einstufung durch den Verfassungsschutz Brandenburg umfangreich begründet und mit zahlreichen Zitaten verschiedener Akteure der AfD Brandenburg belegt. Die darin vorgenommenen Bewertungen erfolgten unter Beachtung der rechtlichen Vorgaben sowie der aktuellen Rechtsprechung. Bei der Argumentation spielt vor allem Folgendes eine wichtige Rolle:
Fremdenfeindlichkeit und ethnokulturelle Programmatik
Der Einstufungsvermerk belegt, dass der AfD-Landesverband Brandenburg verfassungsfeindliche Positionen vertritt. Die AfD Brandenburg ist in hohem Maße fremdenfeindlich, zum Teil rassistisch, und richtet sich vor allem gegen Muslime. Die Partei vertritt einen ethnokulturellen Volksbegriff, der Menschen ausschließt und diskriminiert. Sie sieht im deutschen Volk primär eine Abstammungs- und Kulturgemeinschaft. Das entscheidende daran ist: Sie erkennt das Staatsvolk als Gemeinschaft der gleichen Staatsbürger nicht an. Stattdessen unterscheidet sie zwischen jenen deutschen Staatsbürgern, die dieser deutschen Abstammungs- und Kulturgemeinschaft angehören, und jenen deutschen Staatsbürgern, die ihr angeblich nicht angehören – weil ihnen ein anderer kultureller oder religiöser Hintergrund zugeschrieben wird.
Die AfD Brandenburg will das Staatsvolk als „reine“ Gemeinschaft der deutschen, weißen Menschen wiederherstellen. Die Partei vertritt ein unter dem Namen „Remigration“ bekannt gewordenes Konzept der rechtsextremistischen Identitären Bewegung. Demnach sollen deutsche Staatsbürger mit Migrationshintergrund durch „Anreize“ und „Assimilationsdruck“ zur Auswanderung genötigt werden. Der Einstufungsvermerk führt zahlreiche Belege dafür an, dass die AfD Brandenburg eine Politik der rechtlichen, sozialen und religiösen Diskriminierung betreiben will.
Auch nach der Einstufung als rechtsextremistische Bestrebung am 14.04.2025 haben führende Akteure der AfD Brandenburg ihre verfassungsfeindlichen Absichten weiter öffentlich erklärt. Lena Kotré (MdL), stellvertretende Fraktionsvorsitzende und Sprecherin für Inneres und Migration der AfD-Fraktion, sagte bei einem Vortrag in Berlin im Mai 2025, dass es darum gehe, „das eigene Volk zu bevorzugen“, und sogenannte „nicht assimilierte Staatsbürger“ durch „Druck“ aus Deutschland herauszubekommen: „Die müssen einem Assimilationsdruck unterliegen – den wir ausüben, indem wir sagen: […] dann machen wir es euch hier so richtig unbequem. Das können wir natürlich machen. Und dann können diese Leute entscheiden, ob sie tatsächlich unbequem hier leben wollen oder ob sie nicht doch besser unser Land wieder verlassen.“ Über deutsche Staatsbürger mit Migrationshintergrund sagte sie: „Und diese Menschen müssen das Land auch verlassen. Hier denke ich eher, dass es ein bisschen länger dauern wird, diese Menschen außer Landes zu bringen, weil hier freiwillige Ausreise sicher nicht das Mittel der Wahl ist. Hier muss man tatsächlich gucken, dass man irgendwie auch Druck ausübt. Anders geht es gar nicht.“ Eine solche Politik ist verfassungsfeindlich.
Angriffe auf die freiheitliche demokratische Grundordnung
Die AfD Brandenburg hat ihre Angriffe auf das parlamentarische System immer weiter verschärft. Sie diffamiert die Bundesrepublik Deutschland als „Parteiendiktatur“. Sie bezichtigt Vertreter der „Altparteien“ des sogenannten „Volksverrats“. In den Wahlkämpfen 2024/25 haben führende AfD-Politiker lautstark und wiederholt die „Verhaftung“ und „Aburteilung“ demokratisch legitimierter Entscheidungsträger gefordert. Die AfD inszeniert sich als einzig wahre Vertreterin eines sogenannten Volkswillens. Alle anderen Parteien diffamiert sie als „Anti-Volksparteien“. Deren Vertreter werden als „Kranke“, „Verbrecher“ oder „Ratte“ tituliert. Wichtige AfD-Politiker wähnen sich in einem „geistigen Bürgerkrieg“. Sie sehnen „revolutionäre Zustände“ herbei, um den „Parteienstaat abzuschaffen“. Die AfD behauptet, dass sie die wahre Volksherrschaft wiederherstellen wolle. Tatsächlich will sie einen freiheitsfeindlichen Staat errichten, der den Pluralismus aushebelt.
Nach der Einstufung vom 14.04.2025 hat der Landesverband Brandenburg weitere Belege dafür geliefert, dass er gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung agiert. Erik Lehnert, Geschäftsführer der AfD-Landtagsfraktion, ideologischer Ratgeber des Landesverbandes und zentraler Akteur im rechtsextremistischen Netzwerk um das „Institut für Staatspolitik“ in Schnellroda, sagte auf dem Sommerfest des rechtsextremen „Antaios“-Verlages im Juli 2025 – im Beisein von AfD-Politikern aus Brandenburg: „Es dreht sich ja um die Frage, was an erster Stelle steht: die Verfassung oder das Überleben des eigenen Volkes. Wenn die ganzen Institutionen so besetzt sind, dass die Verfassung verhindert, dass wir überleben, dann muss man eben anders vorgehen als wenn es umgekehrt der Fall wäre.“ Diese Äußerung ist unmittelbar als Kampfansage an die Demokratie und ihren zentralen Kern, die freiheitliche demokratische Grundordnung, gerichtet. Es muss nach seinen Worten gegen die Verfassung vorgegangen werden, wenn das Überleben des eigenen Volks gefährdet sei. Diese angebliche Gefährdung wird von der AfD bereits allenthalben unterstellt und vielschichtig kommuniziert. Denn für die AfD sind Entscheidungen nur dann demokratisch, wenn sie selbst bestimmt. Alles andere ist die "Parteiendiktatur" der „Altparteien“, denen „Volksverrat“ und „Umvolkung“ unterstellt wird. Diese totalitäre Sicht folgt der Vorgabe des ehemaligen brandenburgischen AfD-Landesvorsitzenden Kalbitz: „Die AfD ist die letzte evolutionäre Chance. Danach kommt nur noch Helm auf.“
Warum sind einige Stellen im Einstufungsvermerk geschwärzt?
Der Vermerk enthält ausgewählte Einzelerkenntnisse, die mit nachrichtendienstlichen Mitteln (zum Beispiel verdeckte Bild- und Tonaufzeichnungen oder Einsatz von Verdeckt Informationsgebenden) erhoben worden sind und auch erhoben werden durften. Diese Erkenntnisse sind als Verschlusssache eingestuft und dürfen aus Geheimhaltungsgründen grundsätzlich nicht veröffentlicht werden.
Geschwärzt sind auch die Namen von Personen, die keine Personen der Zeitgeschichte, Inhaber politischer Funktionen oder Amtsträger in Ausübung ihres Amtes sind. Für die Veröffentlichung der Namen von diesen Personen liegt weder eine gesetzliche Grundlage noch deren Einwilligung vor.
Der Vermerk enthält ausgewählte Einzelerkenntnisse, die mit nachrichtendienstlichen Mitteln (zum Beispiel verdeckte Bild- und Tonaufzeichnungen oder Einsatz von Verdeckt Informationsgebenden) erhoben worden sind und auch erhoben werden durften. Diese Erkenntnisse sind als Verschlusssache eingestuft und dürfen aus Geheimhaltungsgründen grundsätzlich nicht veröffentlicht werden.
Geschwärzt sind auch die Namen von Personen, die keine Personen der Zeitgeschichte, Inhaber politischer Funktionen oder Amtsträger in Ausübung ihres Amtes sind. Für die Veröffentlichung der Namen von diesen Personen liegt weder eine gesetzliche Grundlage noch deren Einwilligung vor.
Sind für den Verfassungsschutz jetzt alle AfD-Wähler in Brandenburg Rechtsextremisten?
Nein. Nicht die Wähler, sondern der AfD-Landesverband Brandenburg ist als gesichert rechtsextremistisch eingestuft. Allein die Entscheidung eine rechtsextremistische Partei zu wählen, macht einen Bürger noch nicht zu einem Rechtsextremisten.
Nein. Nicht die Wähler, sondern der AfD-Landesverband Brandenburg ist als gesichert rechtsextremistisch eingestuft. Allein die Entscheidung eine rechtsextremistische Partei zu wählen, macht einen Bürger noch nicht zu einem Rechtsextremisten.
Sind für den Verfassungsschutz jetzt alle AfD-Mitglieder in Brandenburg Rechtsextremisten?
Die verfassungsfeindlichen Äußerungen und Verhaltensweisen der führenden brandenburgischen Parteifunktionäre, der brandenburgischen Abgeordneten aus Landtag und Bundestag sowie anderer Akteure prägen den Gesamtcharakter des AfD-Landesverbandes Brandenburg.
Es wird in der AfD Brandenburg aber auch Mitglieder geben, die keine verfassungsfeindlichen Positionen vertreten, auch wenn diese Mitglieder derzeit nicht wahrzunehmen sind. Ob jemand Rechtsextremist ist oder nicht, ist immer im Einzelfall auf Grund der eigenen Verhaltensweisen und Äußerungen zu beurteilen.
Jedes Mitglied der AfD Brandenburg ist nun aber Mitglied einer gesichert rechtsextremistischen und damit verfassungsfeindlichen Organisation.
Die verfassungsfeindlichen Äußerungen und Verhaltensweisen der führenden brandenburgischen Parteifunktionäre, der brandenburgischen Abgeordneten aus Landtag und Bundestag sowie anderer Akteure prägen den Gesamtcharakter des AfD-Landesverbandes Brandenburg.
Es wird in der AfD Brandenburg aber auch Mitglieder geben, die keine verfassungsfeindlichen Positionen vertreten, auch wenn diese Mitglieder derzeit nicht wahrzunehmen sind. Ob jemand Rechtsextremist ist oder nicht, ist immer im Einzelfall auf Grund der eigenen Verhaltensweisen und Äußerungen zu beurteilen.
Jedes Mitglied der AfD Brandenburg ist nun aber Mitglied einer gesichert rechtsextremistischen und damit verfassungsfeindlichen Organisation.
Was gilt für AfD-Mitglieder im öffentlichen Dienst?
Die Verfassungstreue zählt zu den Eignungskriterien im Sinne von Art. 33 Abs. 2 GG.
Beamte sind verpflichtet, sich durch ihr gesamtes Verhalten zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes zu bekennen und für deren Erhaltung einzutreten. Für Tarifbeschäftigte gilt eine funktionsbezogene Betrachtung je nach Stellung, Aufgabenkreis und Verhaltenspflichten.
Eine rein schematische Betrachtung einer etwaigen AfD-Mitgliedschaft und deren Auswirkungen auf ein Beamten- oder Beschäftigtenverhältnis im öffentlichen Dienst trägt nicht (siehe Antwort 5 und 6). Bei Beamten und Tarifbeschäftigten ist im jeweiligen Einzelfall zu betrachten, ob und ggf. welche dienst- und arbeitsrechtlichen Maßnahmen ergriffen werden.
Die Verfassungstreue zählt zu den Eignungskriterien im Sinne von Art. 33 Abs. 2 GG.
Beamte sind verpflichtet, sich durch ihr gesamtes Verhalten zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes zu bekennen und für deren Erhaltung einzutreten. Für Tarifbeschäftigte gilt eine funktionsbezogene Betrachtung je nach Stellung, Aufgabenkreis und Verhaltenspflichten.
Eine rein schematische Betrachtung einer etwaigen AfD-Mitgliedschaft und deren Auswirkungen auf ein Beamten- oder Beschäftigtenverhältnis im öffentlichen Dienst trägt nicht (siehe Antwort 5 und 6). Bei Beamten und Tarifbeschäftigten ist im jeweiligen Einzelfall zu betrachten, ob und ggf. welche dienst- und arbeitsrechtlichen Maßnahmen ergriffen werden.