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Sichere Kommunikation mit dem Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg

Sichere E-Mail-Kommunikation

Was bedeutet verschlüsselt?

Wenn Sie eine verschlüsselte Nachricht an das Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg (MIK) versenden, so ist deren Inhalt während der Übermittlung für Dritte unlesbar. Das heißt, dass der Nachrichtentext durch ein mathematisches Verfahren mit Hilfe des sogenannten öffentlichen Schlüssels des Empfängers verschlüsselt wurde. Nur mit Hilfe des dazugehörigen privaten Schlüssels, den nur das MIK besitzt, kann der Nachrichtentext wieder lesbar gemacht werden.

An welche Adressen können Sie verschlüsselte Nachrichten senden?

Eine verschlüsselte Nachricht können Sie an das Postfach des MIK poststelle@mik.brandenburg.de senden.

Wie können Sie Nachrichten verschlüsseln?

Voraussetzung für das Versenden verschlüsselter E-Mails ist die Einbettung des auf dieser Seite veröffentlichten S/MIME-Schlüssels in Ihrem E-Mail-Programm. Wie Sie dabei vorgehen, ist davon abhängig, welchen Browser und welche E-Mail-Software Sie benutzen. Leider können wir Ihnen wegen der Vielzahl der Möglichkeiten nur sehr eingeschränkt bei der Konfiguration helfen. Bitte beachten Sie die entsprechenden Hinweise in der Dokumentation oder der Hilfe des verwendeten E-Mail-Programms.

Was passiert, wenn meine Nachricht nicht gelesen werden kann?

Es kann vorkommen, dass durch Computerviren oder wegen technischer Probleme eine Nachricht nicht entschlüsselt werden kann. Ist dies der Fall, so werden Sie durch die Poststelle des MIK benachrichtigt.

Muss ich sonst noch etwas beachten?

Zur besseren Handhabung von E-Mails mit signierten Dokumenten und deren Erkennbarkeit, bitten wir Sie, die E-Mail mit Ihrem Zertifikat zu versehen. Ebenso werden Sie gebeten, in Ihrer E-Mail Ihren Namen und Ihre Anschrift zu vermerken. Zusätzlich dazu sollte aus Ihrer E-Mail Ihr Anliegen klar erkennbar sein. Anderenfalls wird die Mail als SPAM betrachtet und gelöscht. Das MIK behält sich die Entscheidung vor, ob Sie die Antwort auf elektronischem oder auf traditionellem Wege mittels Papierpost erhalten.

Was bedeutet verschlüsselt?

Wenn Sie eine verschlüsselte Nachricht an das Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg (MIK) versenden, so ist deren Inhalt während der Übermittlung für Dritte unlesbar. Das heißt, dass der Nachrichtentext durch ein mathematisches Verfahren mit Hilfe des sogenannten öffentlichen Schlüssels des Empfängers verschlüsselt wurde. Nur mit Hilfe des dazugehörigen privaten Schlüssels, den nur das MIK besitzt, kann der Nachrichtentext wieder lesbar gemacht werden.

An welche Adressen können Sie verschlüsselte Nachrichten senden?

Eine verschlüsselte Nachricht können Sie an das Postfach des MIK poststelle@mik.brandenburg.de senden.

Wie können Sie Nachrichten verschlüsseln?

Voraussetzung für das Versenden verschlüsselter E-Mails ist die Einbettung des auf dieser Seite veröffentlichten S/MIME-Schlüssels in Ihrem E-Mail-Programm. Wie Sie dabei vorgehen, ist davon abhängig, welchen Browser und welche E-Mail-Software Sie benutzen. Leider können wir Ihnen wegen der Vielzahl der Möglichkeiten nur sehr eingeschränkt bei der Konfiguration helfen. Bitte beachten Sie die entsprechenden Hinweise in der Dokumentation oder der Hilfe des verwendeten E-Mail-Programms.

Was passiert, wenn meine Nachricht nicht gelesen werden kann?

Es kann vorkommen, dass durch Computerviren oder wegen technischer Probleme eine Nachricht nicht entschlüsselt werden kann. Ist dies der Fall, so werden Sie durch die Poststelle des MIK benachrichtigt.

Muss ich sonst noch etwas beachten?

Zur besseren Handhabung von E-Mails mit signierten Dokumenten und deren Erkennbarkeit, bitten wir Sie, die E-Mail mit Ihrem Zertifikat zu versehen. Ebenso werden Sie gebeten, in Ihrer E-Mail Ihren Namen und Ihre Anschrift zu vermerken. Zusätzlich dazu sollte aus Ihrer E-Mail Ihr Anliegen klar erkennbar sein. Anderenfalls wird die Mail als SPAM betrachtet und gelöscht. Das MIK behält sich die Entscheidung vor, ob Sie die Antwort auf elektronischem oder auf traditionellem Wege mittels Papierpost erhalten.

Öffentlicher Schlüssel zum Download

(in der Regel zum Speichern/Herunterladen der Datei: rechte Maustaste + "Ziel speichern unter..." wählen)

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Verschlüsselter Zugang mit qualifizierter Signatur

Für den verschlüsselten elektronischen Zugang zum MIK bieten wir das besondere Behördenpostfach (beBPo) an. Dafür können Sie den kostenlosen "Governikus Communicator Justiz Edition" [1] nutzen. Das MIK und weitere Behörden und Gerichte können über das Adressbuch des Communicators gefunden werden.


[1]  https://www.governikus.de/governikus-communicator-justiz-edition/

Für den verschlüsselten elektronischen Zugang zum MIK bieten wir das besondere Behördenpostfach (beBPo) an. Dafür können Sie den kostenlosen "Governikus Communicator Justiz Edition" [1] nutzen. Das MIK und weitere Behörden und Gerichte können über das Adressbuch des Communicators gefunden werden.


[1]  https://www.governikus.de/governikus-communicator-justiz-edition/