Netzwerkpartner
Arbeitsgruppe 1 (AG 1)
Kinder-, Jugend- und Gewaltdelinquenz; Kinder- und Jugendschutz
Kinder und Jugendliche wachsen heute unter Bedingungen auf, die sich in den vergangenen Jahren spürbar verändert haben. Die Auswirkungen gesellschaftlicher Krisen, psychische Belastungen, die allgegenwärtige Nutzung digitaler Medien und sozialer Netzwerke sowie neue Formen von Gewalt stellen junge Menschen, Familien und pädagogische Fachkräfte vor wachsende Herausforderungen. Zugleich zeigen sich Phänomene wie Gewaltbereitschaft, Cybermobbing, Radikalisierungstendenzen und gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit zunehmend bereits in jungen Jahren. Umso wichtiger ist eine Prävention, die Risiken frühzeitig erkennt und Kinder und Jugendliche in ihrer Entwicklung altersgerecht und nachhaltig fördert.
Die AG 1 widmet sich diesen Herausforderungen mit dem Ziel, negativen Entwicklungen und Jugenddelinquenz wirksam vorzubeugen. Im Mittelpunkt stehen die Förderung sozialer und emotionaler Kompetenzen, die Stärkung von Resilienz und Medienkompetenz, die Vermittlung demokratischer Werte sowie die Unterstützung eines respektvollen und gewaltfreien Miteinanders. Dabei geht es nicht allein darum, Straftaten zu verhindern, sondern Kindern und Jugendlichen Perspektiven zu eröffnen, gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen und Schutzfaktoren nachhaltig auszubauen.
Die Arbeitsgruppe bündelt die Erfahrungen und Fachkompetenzen verschiedener Ressorts, der Polizei sowie weiterer Akteurinnen und Akteure aus den Bereichen der Prävention sowie des Kinder- und Jugendschutzes. Durch den interdisziplinären Austausch und die Vernetzung bestehender Präventionsangebote greift sie neue Entwicklungen frühzeitig auf und erarbeitet gemeinsam Strategien, um Kinder und Jugendliche besser zu schützen und Jugend- sowie Gewaltdelinquenz in Brandenburg wirksam vorzubeugen.
Leiterin der AG 1 ist Regina Büttner, Leiterin des Referats für Lebenslanges Lernen, Erwachsenenbildung und politische Bildung sowie übergreifende Themenkomplexe gemäß Brandenburgischem Schulgesetz im Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg.
Kinder-, Jugend- und Gewaltdelinquenz; Kinder- und Jugendschutz
Kinder und Jugendliche wachsen heute unter Bedingungen auf, die sich in den vergangenen Jahren spürbar verändert haben. Die Auswirkungen gesellschaftlicher Krisen, psychische Belastungen, die allgegenwärtige Nutzung digitaler Medien und sozialer Netzwerke sowie neue Formen von Gewalt stellen junge Menschen, Familien und pädagogische Fachkräfte vor wachsende Herausforderungen. Zugleich zeigen sich Phänomene wie Gewaltbereitschaft, Cybermobbing, Radikalisierungstendenzen und gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit zunehmend bereits in jungen Jahren. Umso wichtiger ist eine Prävention, die Risiken frühzeitig erkennt und Kinder und Jugendliche in ihrer Entwicklung altersgerecht und nachhaltig fördert.
Die AG 1 widmet sich diesen Herausforderungen mit dem Ziel, negativen Entwicklungen und Jugenddelinquenz wirksam vorzubeugen. Im Mittelpunkt stehen die Förderung sozialer und emotionaler Kompetenzen, die Stärkung von Resilienz und Medienkompetenz, die Vermittlung demokratischer Werte sowie die Unterstützung eines respektvollen und gewaltfreien Miteinanders. Dabei geht es nicht allein darum, Straftaten zu verhindern, sondern Kindern und Jugendlichen Perspektiven zu eröffnen, gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen und Schutzfaktoren nachhaltig auszubauen.
Die Arbeitsgruppe bündelt die Erfahrungen und Fachkompetenzen verschiedener Ressorts, der Polizei sowie weiterer Akteurinnen und Akteure aus den Bereichen der Prävention sowie des Kinder- und Jugendschutzes. Durch den interdisziplinären Austausch und die Vernetzung bestehender Präventionsangebote greift sie neue Entwicklungen frühzeitig auf und erarbeitet gemeinsam Strategien, um Kinder und Jugendliche besser zu schützen und Jugend- sowie Gewaltdelinquenz in Brandenburg wirksam vorzubeugen.
Leiterin der AG 1 ist Regina Büttner, Leiterin des Referats für Lebenslanges Lernen, Erwachsenenbildung und politische Bildung sowie übergreifende Themenkomplexe gemäß Brandenburgischem Schulgesetz im Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg.
Arbeitsgruppe 2 (AG 2)
Prävention von politischem Extremismus
Seit der friedlichen Revolution im Jahre 1989, der daraus resultierenden freien Volkskammerwahl sowie der wenige Monate später folgenden Gründung des Landes Brandenburg leben wir in demokratischen und rechtsstaatlichen Verhältnissen. Freie und faire Wahlen, die Unabhängigkeit der Gerichte und die Achtung der Menschenrechte sind zentrale Voraussetzungen für die Freiheit, die uns erst ein selbstbestimmtes und mündiges Leben ermöglicht. Die Freiheit des Einzelnen findet jedoch da ihre Grenzen, wo die Freiheit anderer beschränkt wird. Dieses Spannungsverhältnis ist in der Demokratie unmittelbar angelegt und zieht notwendiger Weise immer wieder Debatten, Konflikte, Entscheidungen sowie manchmal auch Einschränkungen nach sich. Gleichwohl vermissen weltweit die unter Gewalt und Willkürherrschaft leidenden Menschen schmerzlich solche Lebensbedingungen, wie sie bei uns seit der politischen Wende bestehen.
Die Substanz der vorstehend beschriebenen Werte unseres deutschen Grundgesetzes und der Verfassung des Landes Brandenburg stellt die freiheitliche demokratische Grundordnung dar. Die historischen Erfahrungen der Weimarer Republik zeigen, dass die Gegner von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit die ihnen erst durch die Weimarer Reichsverfassung verliehenen Grundrechte nutzten, um die Demokratie zu bekämpfen und schließlich abzuschaffen. Das endete im Nationalsozialismus mit all seinen Verbrechen. Die Weimarer Reichsverfassung verfügte über keine unantastbare Substanz wie wir sie heute mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung haben. Aus diesem Grund ist unsere Demokratie wehrhaft, so dass Extremisten gleich welcher politischen Ausrichtung ihre Grenzen aufgezeigt werden. Dabei ist eine pluralistische und lebendige Gesellschaft darauf angewiesen, dass widerstreitende Interessen und selbst abwegige Meinungen im offenen Streit diskutiert werden, woraus sich erst gesellschaftliche Überzeugungen bilden und unsere Werte weiter entwickeln werden können. Dabei ist niemand verpflichtet, ausschließlich verfassungskonforme Gedanken zu hegen oder solche Äußerungen zu tätigen. Um von verfassungsfeindlichen Bestrebungen sprechen zu können, müssen diese vielmehr ziel- und zweckgerichtet und politisch intendiert auf die Beseitigung zentraler Verfassungsgrundsätze (z. B. Gleichberechtigung von Frauen und Männern), den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung gerichtet sein.
Intoleranz, Gewalt und jede andere Form des Extremismus gefährden unser friedliches Zusammenleben, weswegen wir solchem Gedankengut engagiert entgegentreten. Hierbei müssen wir uns vor allem damit inhaltlich auseinandersetzen, weil nur so die geschlossenen, auf Abschaffung unserer freiheitlichen Ideale ausgerichteten Ideologien entzaubert werden können. Freiheit und Menschenwürde sind Werte, die durch tagtägliches Engagement aufs Neue erstritten werden müssen. Die Aufgabe der Arbeitsgruppe 2 unter Leitung des Chefs der Verfassungsschutzbehörde Brandenburgs besteht darin, Strategien für die Prävention extremistischer Bestrebungen jeder Art zu entwickeln, was die Bekämpfung bereits bestehender Aktivitäten mit einschließt.
Leiter der Arbeitsgruppe ist der Leiter des Verfassungsschutzes des Landes Brandenburg.
Prävention von politischem Extremismus
Seit der friedlichen Revolution im Jahre 1989, der daraus resultierenden freien Volkskammerwahl sowie der wenige Monate später folgenden Gründung des Landes Brandenburg leben wir in demokratischen und rechtsstaatlichen Verhältnissen. Freie und faire Wahlen, die Unabhängigkeit der Gerichte und die Achtung der Menschenrechte sind zentrale Voraussetzungen für die Freiheit, die uns erst ein selbstbestimmtes und mündiges Leben ermöglicht. Die Freiheit des Einzelnen findet jedoch da ihre Grenzen, wo die Freiheit anderer beschränkt wird. Dieses Spannungsverhältnis ist in der Demokratie unmittelbar angelegt und zieht notwendiger Weise immer wieder Debatten, Konflikte, Entscheidungen sowie manchmal auch Einschränkungen nach sich. Gleichwohl vermissen weltweit die unter Gewalt und Willkürherrschaft leidenden Menschen schmerzlich solche Lebensbedingungen, wie sie bei uns seit der politischen Wende bestehen.
Die Substanz der vorstehend beschriebenen Werte unseres deutschen Grundgesetzes und der Verfassung des Landes Brandenburg stellt die freiheitliche demokratische Grundordnung dar. Die historischen Erfahrungen der Weimarer Republik zeigen, dass die Gegner von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit die ihnen erst durch die Weimarer Reichsverfassung verliehenen Grundrechte nutzten, um die Demokratie zu bekämpfen und schließlich abzuschaffen. Das endete im Nationalsozialismus mit all seinen Verbrechen. Die Weimarer Reichsverfassung verfügte über keine unantastbare Substanz wie wir sie heute mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung haben. Aus diesem Grund ist unsere Demokratie wehrhaft, so dass Extremisten gleich welcher politischen Ausrichtung ihre Grenzen aufgezeigt werden. Dabei ist eine pluralistische und lebendige Gesellschaft darauf angewiesen, dass widerstreitende Interessen und selbst abwegige Meinungen im offenen Streit diskutiert werden, woraus sich erst gesellschaftliche Überzeugungen bilden und unsere Werte weiter entwickeln werden können. Dabei ist niemand verpflichtet, ausschließlich verfassungskonforme Gedanken zu hegen oder solche Äußerungen zu tätigen. Um von verfassungsfeindlichen Bestrebungen sprechen zu können, müssen diese vielmehr ziel- und zweckgerichtet und politisch intendiert auf die Beseitigung zentraler Verfassungsgrundsätze (z. B. Gleichberechtigung von Frauen und Männern), den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung gerichtet sein.
Intoleranz, Gewalt und jede andere Form des Extremismus gefährden unser friedliches Zusammenleben, weswegen wir solchem Gedankengut engagiert entgegentreten. Hierbei müssen wir uns vor allem damit inhaltlich auseinandersetzen, weil nur so die geschlossenen, auf Abschaffung unserer freiheitlichen Ideale ausgerichteten Ideologien entzaubert werden können. Freiheit und Menschenwürde sind Werte, die durch tagtägliches Engagement aufs Neue erstritten werden müssen. Die Aufgabe der Arbeitsgruppe 2 unter Leitung des Chefs der Verfassungsschutzbehörde Brandenburgs besteht darin, Strategien für die Prävention extremistischer Bestrebungen jeder Art zu entwickeln, was die Bekämpfung bereits bestehender Aktivitäten mit einschließt.
Leiter der Arbeitsgruppe ist der Leiter des Verfassungsschutzes des Landes Brandenburg.
Arbeitsgruppe 3 (AG 3)
Opferschutz / Opferhilfe
Jedes Jahr werden Menschen Opfer von Kriminalität. Hinter all diesen Taten stehen menschliche Schicksale, Ängste, Verletzungen und im Extremfall der Verlust eines nahen Angehörigen oder guten Freundes. Insbesondere die physischen und psychischen Traumata wirken lange nach der Tat fort und erschweren den Betroffenen die Suche nach individueller Hilfe.
Opferschutz und Opferhilfe sind elementare Bestandteile des Schutzes der Menschen in einem demokratischen Rechtsstaat. Die Opfer von Verbrechen dürfen nicht allein gelassen werden, sie müssen qualifizierte Hilfe und persönliche Zuwendung erhalten.
Die Hauptaufgabe der Arbeitsgruppe 3 ist es, Opferschutz und Opferhilfe als wesentliche Pfeiler der Inneren Sicherheit in Brandenburg zu stärkerer Beachtung zu verhelfen. Kriminalitätsbekämpfung fokussiert den Blick zunächst auf die Täter und übersieht leicht die Notwendigkeit des Schutzes der Opfer. Im Mittelpunkt staatlicher Tätigkeit steht vorrangig die täterorientierte Fallbearbeitung. Bürgernahe Polizeiarbeit, Unsicherheitsgefühle der Bevölkerung sowie festgestellte Erwartungen der Opfer erfordern jedoch eine verstärkte opferorientierte Herangehensweise. Opfer brauchen fachlich fundierten Rat, der es ihnen ermöglicht, sich in dieser außergewöhnlichen und schwierigen Situation zurecht zu finden und auch unter dem Einfluss starker physischer Belastung eigenverantwortlich entscheiden zu können, ob und welche Opferschutzeinrichtung sie in Anspruch nehmen wollen.
Derzeit wird die Arbeitsgruppe 3 von Frau Oberstaatsanwältin Annika Behrendt aus dem Justizministerium geleitet.
Opferschutz / Opferhilfe
Jedes Jahr werden Menschen Opfer von Kriminalität. Hinter all diesen Taten stehen menschliche Schicksale, Ängste, Verletzungen und im Extremfall der Verlust eines nahen Angehörigen oder guten Freundes. Insbesondere die physischen und psychischen Traumata wirken lange nach der Tat fort und erschweren den Betroffenen die Suche nach individueller Hilfe.
Opferschutz und Opferhilfe sind elementare Bestandteile des Schutzes der Menschen in einem demokratischen Rechtsstaat. Die Opfer von Verbrechen dürfen nicht allein gelassen werden, sie müssen qualifizierte Hilfe und persönliche Zuwendung erhalten.
Die Hauptaufgabe der Arbeitsgruppe 3 ist es, Opferschutz und Opferhilfe als wesentliche Pfeiler der Inneren Sicherheit in Brandenburg zu stärkerer Beachtung zu verhelfen. Kriminalitätsbekämpfung fokussiert den Blick zunächst auf die Täter und übersieht leicht die Notwendigkeit des Schutzes der Opfer. Im Mittelpunkt staatlicher Tätigkeit steht vorrangig die täterorientierte Fallbearbeitung. Bürgernahe Polizeiarbeit, Unsicherheitsgefühle der Bevölkerung sowie festgestellte Erwartungen der Opfer erfordern jedoch eine verstärkte opferorientierte Herangehensweise. Opfer brauchen fachlich fundierten Rat, der es ihnen ermöglicht, sich in dieser außergewöhnlichen und schwierigen Situation zurecht zu finden und auch unter dem Einfluss starker physischer Belastung eigenverantwortlich entscheiden zu können, ob und welche Opferschutzeinrichtung sie in Anspruch nehmen wollen.
Derzeit wird die Arbeitsgruppe 3 von Frau Oberstaatsanwältin Annika Behrendt aus dem Justizministerium geleitet.
Arbeitsgruppe 4 (AG4)
Vernetzungsgremium Kriminalprävention vor Ort
Wir verstehen Kriminalprävention vor Ort als einen wichtigen Baustein der gesamtgesellschaftlichen Kriminalprävention. Sie unterliegt lokalen wie gesamtgesellschaftlichen Dynamiken und Rahmenbedingungen. Kommunale Kriminalprävention stellt sich im Hinblick auf ihre Ziele, Handlungsfelder und organisatorischen Umsetzungen so vielfältig dar, wie es die kriminalpräventiv tätigen Kommunen sind. Die unterschiedlichen Ressourcen und Potenziale vor Ort führen zu einer Vielfalt von lokal angepassten Maßnahmen, Strategien und Lösungen. Kriminalprävention vor Ort ist also ein kommunaler Aufgabenbereich mit komplexen Anforderungen, Herausforderungen und Erfahrungen.
Vor diesem Hintergrund sind die Aktivitäten im Rahmen der AG 4 „Vernetzungsgremium Kriminalprävention vor Ort“ zu verstehen. Sie sollen sich an folgendem Leitbild orientieren:
- Wir setzen uns zum Ziel, zur Vernetzung und Förderung von Kriminalitätsprävention auf kommunaler Ebene in Brandenburg beizutragen.
- Wir wollen einen regelmäßigen, kollegialen und vertraulichen Informations- und Erfahrungsaustausch der Brandenburger Kommunen über Präventionsaktivitäten fördern und uns darbei aktiv einbringen.
- Mit unserer Vernetzungsarbeit wollen wir den Ausbau und die weitere Professionalisierung der kommunalen Präventionsarbeit in Brandenburg voranbringen.
- Es ist unser Anliegen, durch gezielte, an lokalen Anforderungen ausgerichtete Maßnahmen zur Stärkung des Sicherheitsgefühls der Bevölkerung beizutragen.
- Bei der Bearbeitung von Themen und Aktivitäten im Gremium verfolgen wir einen partizipativ-prozessorientierten Ansatz, der von den Herausforderungen auf kommunaler Ebene ausgeht und lokale wie gesellschaftliche Entwicklungsdynamiken berücksichtigt.
- Durch unsere Zusammenarbeit wollen wir die Gründung kommunaler Präventionsgremien unterstützen, inaktive Gremien wiederbeleben und bestehende stärken bzw. fördern.
- Die kommunalen AG-Mitglieder streben an, dass es in der Kommune eine/n Ansprechpartner/in für das Vernetzungsgremium geben wird.
- Geschäftsstelle und Kommunen tragen gemeinsam dazu bei, erfolgreiche kommunale Präventionsaktivitäten zu identifizieren und bekannter zu machen.
- Von Seiten der Geschäftsstelle werden systematisch sicherheitsbezogene Entwicklungen vor Ort aufgenommen, um daraus kommunenübergreifenden Bedarf abzuleiten.
- Als Vernetzungsgremium „Kriminalprävention vor Ort“ verstehen wir uns als moderierender Vermittler zwischen Kommunen und Landespolitik.
Den Vorsitz der Arbeitsgruppe hat Herr Prof. Rolfes. Er hat an der Universität Potsdam eine Professur für Angewandte Humangeographie und Regionalwissenschaften. Herr Prof. Rolfes hat langjährige anwendungsbezogene Projekt- und Forschungserfahrungen im Bereich kommunaler Kriminalprävention; er setzt sich intensiv mit dem Zusammenhang von Raum und (Un-)Sicherheit auseinander.
Vernetzungsgremium Kriminalprävention vor Ort
Wir verstehen Kriminalprävention vor Ort als einen wichtigen Baustein der gesamtgesellschaftlichen Kriminalprävention. Sie unterliegt lokalen wie gesamtgesellschaftlichen Dynamiken und Rahmenbedingungen. Kommunale Kriminalprävention stellt sich im Hinblick auf ihre Ziele, Handlungsfelder und organisatorischen Umsetzungen so vielfältig dar, wie es die kriminalpräventiv tätigen Kommunen sind. Die unterschiedlichen Ressourcen und Potenziale vor Ort führen zu einer Vielfalt von lokal angepassten Maßnahmen, Strategien und Lösungen. Kriminalprävention vor Ort ist also ein kommunaler Aufgabenbereich mit komplexen Anforderungen, Herausforderungen und Erfahrungen.
Vor diesem Hintergrund sind die Aktivitäten im Rahmen der AG 4 „Vernetzungsgremium Kriminalprävention vor Ort“ zu verstehen. Sie sollen sich an folgendem Leitbild orientieren:
- Wir setzen uns zum Ziel, zur Vernetzung und Förderung von Kriminalitätsprävention auf kommunaler Ebene in Brandenburg beizutragen.
- Wir wollen einen regelmäßigen, kollegialen und vertraulichen Informations- und Erfahrungsaustausch der Brandenburger Kommunen über Präventionsaktivitäten fördern und uns darbei aktiv einbringen.
- Mit unserer Vernetzungsarbeit wollen wir den Ausbau und die weitere Professionalisierung der kommunalen Präventionsarbeit in Brandenburg voranbringen.
- Es ist unser Anliegen, durch gezielte, an lokalen Anforderungen ausgerichtete Maßnahmen zur Stärkung des Sicherheitsgefühls der Bevölkerung beizutragen.
- Bei der Bearbeitung von Themen und Aktivitäten im Gremium verfolgen wir einen partizipativ-prozessorientierten Ansatz, der von den Herausforderungen auf kommunaler Ebene ausgeht und lokale wie gesellschaftliche Entwicklungsdynamiken berücksichtigt.
- Durch unsere Zusammenarbeit wollen wir die Gründung kommunaler Präventionsgremien unterstützen, inaktive Gremien wiederbeleben und bestehende stärken bzw. fördern.
- Die kommunalen AG-Mitglieder streben an, dass es in der Kommune eine/n Ansprechpartner/in für das Vernetzungsgremium geben wird.
- Geschäftsstelle und Kommunen tragen gemeinsam dazu bei, erfolgreiche kommunale Präventionsaktivitäten zu identifizieren und bekannter zu machen.
- Von Seiten der Geschäftsstelle werden systematisch sicherheitsbezogene Entwicklungen vor Ort aufgenommen, um daraus kommunenübergreifenden Bedarf abzuleiten.
- Als Vernetzungsgremium „Kriminalprävention vor Ort“ verstehen wir uns als moderierender Vermittler zwischen Kommunen und Landespolitik.
Den Vorsitz der Arbeitsgruppe hat Herr Prof. Rolfes. Er hat an der Universität Potsdam eine Professur für Angewandte Humangeographie und Regionalwissenschaften. Herr Prof. Rolfes hat langjährige anwendungsbezogene Projekt- und Forschungserfahrungen im Bereich kommunaler Kriminalprävention; er setzt sich intensiv mit dem Zusammenhang von Raum und (Un-)Sicherheit auseinander.