Aufgaben des Landespräventionsrates
Der Landespräventionsrat Brandenburg wurde mit Kabinettbeschluss vom 21. März 2000 gegründet. Zwischenzeitlich wurde mit Kabinettbeschluss vom 29. März 2011 in Potsdam eine neue Organisationsstruktur des Gremiums beschlossen. Der Landespräventionsrat konzentrierte seitdem unter Vorsitz des Innenministers seine Arbeit auf die drei Bereiche Kinder-, Jugend- und Gewaltdelinquenz/Kinder- und Jugendschutz, Politischer Extremismus und Opferschutz/Opferhilfe. Seit 2019 widmet sich der Landespräventionsrat überdies verstärkt der kommunalen Kriminalprävention. Nach vielen Gesprächen in bzw. mit den Kommunen und zwei Vernetzungstreffen in 2019 konnte die Bedarfserhebungsphase abgeschlossen und die Arbeitsgruppe „Kriminalprävention vor Ort“ am 20. Februar 2020 formal ins Leben gerufen werden. Die unterschiedlichen Bereiche der nunmehr vier Arbeitsgruppen prägen die fortwährende Arbeit des Landespräventionsrates Brandenburg.
Mit Beschluss des Landtages Brandenburg vom 27. Juni 2014 (Drucksache 7/9240-B, Siehe Downloads) hat die Landesregierung geeignete Maßnahmen zur Aufwertung des Landespräventionsrates zu prüfen. Dieser Beschluss wird als Chance gesehen, das Engagement im Sinne einer nachhaltigen und tatsächlich gewinnbringenden Prävention auszuweiten.
Kriminalprävention ist eine wichtige, gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Sie leistet einen Beitrag zur Anerkennung von Normen und Werten und damit für den solidarischen Zusammenhalt in unserer Gesellschaft. Dabei verspricht nur ein ressortübergreifender und gesamtgesellschaftlicher Präventionsansatz langfristig Aussicht auf Erfolg. Die Vernetzung und Kooperation bedeutender Verantwortungsträger ist dabei grundlegende Voraussetzung, um übergreifende Gesamtkonzepte zu erarbeiten.
Der Landespräventionsrat Brandenburg vereint Expertinnen und Experten der wichtigsten Verantwortungsträger der brandenburgischen Präventionslandschaft, die sich für die Stärkung gesellschaftlicher und demokratischer Strukturen einsetzen. Die Ursachen von Kriminalität sind vielfältig. Kriminalprävention ist daher eine Querschnittsaufgabe. Als ausgewogenes Beratungsgremium bündelt der Landespräventionsrat die wichtigsten gesamtgesellschaftlichen Kräfte.
Oberste Priorität der gemeinsamen Arbeit hat die Vorbeugung von Kinder- und Jugenddelinquenz. Auch wenn in der Vergangenheit Erfolge in der Kriminalitätsbekämpfung erkennbar sind, bietet das hohe Niveau noch immer Anlass zur Besorgnis. Strafverfolgung setzt oft erst dann ein, wenn wesentliche Ursachen für Fehlentwicklungen junger Menschen schon gesetzt sind. In diesem Sinne sind wir alle aufgefordert, das Aufwachsen von jungen Menschen so zu gestalten, dass sie Selbstwertgefühl und soziale Kompetenzen entwickeln können. Die Jugend ist Teil unserer Gesellschaft und soll in diesem Bewusstsein Verantwortung und Gemeinschaftssinn entwickeln.
Aufgaben des Landespräventionsrates
Der Landespräventionsrat Brandenburg wurde mit Kabinettbeschluss vom 21. März 2000 gegründet. Zwischenzeitlich wurde mit Kabinettbeschluss vom 29. März 2011 in Potsdam eine neue Organisationsstruktur des Gremiums beschlossen. Der Landespräventionsrat konzentrierte seitdem unter Vorsitz des Innenministers seine Arbeit auf die drei Bereiche Kinder-, Jugend- und Gewaltdelinquenz/Kinder- und Jugendschutz, Politischer Extremismus und Opferschutz/Opferhilfe. Seit 2019 widmet sich der Landespräventionsrat überdies verstärkt der kommunalen Kriminalprävention. Nach vielen Gesprächen in bzw. mit den Kommunen und zwei Vernetzungstreffen in 2019 konnte die Bedarfserhebungsphase abgeschlossen und die Arbeitsgruppe „Kriminalprävention vor Ort“ am 20. Februar 2020 formal ins Leben gerufen werden. Die unterschiedlichen Bereiche der nunmehr vier Arbeitsgruppen prägen die fortwährende Arbeit des Landespräventionsrates Brandenburg.
Mit Beschluss des Landtages Brandenburg vom 27. Juni 2014 (Drucksache 7/9240-B, Siehe Downloads) hat die Landesregierung geeignete Maßnahmen zur Aufwertung des Landespräventionsrates zu prüfen. Dieser Beschluss wird als Chance gesehen, das Engagement im Sinne einer nachhaltigen und tatsächlich gewinnbringenden Prävention auszuweiten.
Kriminalprävention ist eine wichtige, gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Sie leistet einen Beitrag zur Anerkennung von Normen und Werten und damit für den solidarischen Zusammenhalt in unserer Gesellschaft. Dabei verspricht nur ein ressortübergreifender und gesamtgesellschaftlicher Präventionsansatz langfristig Aussicht auf Erfolg. Die Vernetzung und Kooperation bedeutender Verantwortungsträger ist dabei grundlegende Voraussetzung, um übergreifende Gesamtkonzepte zu erarbeiten.
Der Landespräventionsrat Brandenburg vereint Expertinnen und Experten der wichtigsten Verantwortungsträger der brandenburgischen Präventionslandschaft, die sich für die Stärkung gesellschaftlicher und demokratischer Strukturen einsetzen. Die Ursachen von Kriminalität sind vielfältig. Kriminalprävention ist daher eine Querschnittsaufgabe. Als ausgewogenes Beratungsgremium bündelt der Landespräventionsrat die wichtigsten gesamtgesellschaftlichen Kräfte.
Oberste Priorität der gemeinsamen Arbeit hat die Vorbeugung von Kinder- und Jugenddelinquenz. Auch wenn in der Vergangenheit Erfolge in der Kriminalitätsbekämpfung erkennbar sind, bietet das hohe Niveau noch immer Anlass zur Besorgnis. Strafverfolgung setzt oft erst dann ein, wenn wesentliche Ursachen für Fehlentwicklungen junger Menschen schon gesetzt sind. In diesem Sinne sind wir alle aufgefordert, das Aufwachsen von jungen Menschen so zu gestalten, dass sie Selbstwertgefühl und soziale Kompetenzen entwickeln können. Die Jugend ist Teil unserer Gesellschaft und soll in diesem Bewusstsein Verantwortung und Gemeinschaftssinn entwickeln.