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Aufgaben und Befugnisse

Die gesetzlichen Aufgaben und Befugnisse des Landespersonalausschusses im Einzelnen:

Gesetz

Ausnahmemöglichkeit/Befugnis

spezifiziert/ausgestaltet durch Verordnung

§ 16 LBG

Feststellung der Befähigung für eine der im Land Brandenburg eingerichteten Laufbahnen als andere Bewerberin oder anderer Bewerber

§ 32 Absatz 3 Nummer 3 und Absatz 4 LVO

§ 9 Absatz 2 Nummer 3 und Absatz 3 BbgPLV

§ 25 Absatz 1 FeuLV

§ 20 Absatz 5 LBG

Ausnahmen vom Beförderungsverbot während der Probezeit, vor Ablauf eines Jahres seit Beendigung der Probezeit und vor Ablauf eines Jahres seit der letzten Beförderung

§ 33 Nummer 3 LVO

§ 25 Absatz 2 Nummer 2 FeuLV

§ 20 Absatz 5 LBG

Ausnahmen vom Verbot einer Sprungbeförderung

§ 33 Nummer 4 LVO

§ 25 Absatz 2 Nummer 3 FeuLV

§ 37 SchulLV

§ 20 Absatz 5 LBG

Ausnahmen von der Erprobungszeit für höherwertige Funktionen (dauerhafte Übertragung höher bewerteter Dienstposten)

§ 33 Nummer 5 LVO

§ 25 Absatz 2 Nummer 4 FeuLV

§ 22 Absatz 3 LBG

Feststellung der Befähigung für die nächsthöhere Laufbahn derselben Fachrichtung im Rahmen des Aufstiegs, wenn die Ablegung einer Laufbahnprüfung oder einer gleichwertigen Prüfung als Aufstiegsprüfung nicht verlangt wird; ein Prüfungsgespräch soll vorgesehen werden (Aufstieg in Laufbahnen des höheren Dienstes)

§ 26 Absatz 5 und 6 LVO

§ 22 Absatz 6 Satz 3 LBG

Ausnahmen vom Verbot des Überspringens des Eingangsamtes beim Aufstieg

§ 22 Absatz 6 Satz 3 LBG

Ausnahmen vom Verbot der Beförderung vor Ablauf eines Jahres nach der ersten Übertragung eines Amtes der nächsthöheren Laufbahn (nach dem Aufstieg)

§ 33 Nummer 3 LVO

§ 120 Absatz 4 LBG

Herstellung des Einvernehmens bei Ausnahmen von den gesetzlichen Voraussetzungen für die Berufung in ein Amt mit leitender Funktion im Beamtenverhältnis auf Probe

§ 125 Absatz 1 Satz 2 LBG

Unterbreitung von Vorschlägen zur Beseitigung von Mängeln in der Handhabung der beamtenrechtlichen Vorschriften

§ 125 Absatz 1 Satz 3 LBG

Anerkennung der bei einem Dienstherrn außerhalb des Landes Brandenburg als andere Bewerberin oder anderer Bewerber erworbenen Laufbahnbefähigung

§ 17 Absatz 5 LVO

§ 125 Absatz 1 Satz 3 LBG

Erteilung des Einvernehmens zur Anerkennung von weiteren, in der LVO bisher nicht aufgeführten Hochschulabschlüssen für den Zugang zur Laufbahn des höheren allgemeinen Verwaltungsdienstes durch die oberste Dienstbehörde

§ 28 Absatz 3 LVO

§ 125 Absatz 1 Satz 3 LBG

Ausnahmen von der Stellenausschreibungspflicht

§ 33 Nummer 1 LVO

§ 125 Absatz 1 Satz 3 LBG

Ausnahmen von der Probezeit und der Mindestprobezeit

§ 33 Nummer 2 LVO

§ 25 Absatz 2 Nummer 1 FeuLV

Die gesetzlichen Aufgaben und Befugnisse des Landespersonalausschusses im Einzelnen:

Gesetz

Ausnahmemöglichkeit/Befugnis

spezifiziert/ausgestaltet durch Verordnung

§ 16 LBG

Feststellung der Befähigung für eine der im Land Brandenburg eingerichteten Laufbahnen als andere Bewerberin oder anderer Bewerber

§ 32 Absatz 3 Nummer 3 und Absatz 4 LVO

§ 9 Absatz 2 Nummer 3 und Absatz 3 BbgPLV

§ 25 Absatz 1 FeuLV

§ 20 Absatz 5 LBG

Ausnahmen vom Beförderungsverbot während der Probezeit, vor Ablauf eines Jahres seit Beendigung der Probezeit und vor Ablauf eines Jahres seit der letzten Beförderung

§ 33 Nummer 3 LVO

§ 25 Absatz 2 Nummer 2 FeuLV

§ 20 Absatz 5 LBG

Ausnahmen vom Verbot einer Sprungbeförderung

§ 33 Nummer 4 LVO

§ 25 Absatz 2 Nummer 3 FeuLV

§ 37 SchulLV

§ 20 Absatz 5 LBG

Ausnahmen von der Erprobungszeit für höherwertige Funktionen (dauerhafte Übertragung höher bewerteter Dienstposten)

§ 33 Nummer 5 LVO

§ 25 Absatz 2 Nummer 4 FeuLV

§ 22 Absatz 3 LBG

Feststellung der Befähigung für die nächsthöhere Laufbahn derselben Fachrichtung im Rahmen des Aufstiegs, wenn die Ablegung einer Laufbahnprüfung oder einer gleichwertigen Prüfung als Aufstiegsprüfung nicht verlangt wird; ein Prüfungsgespräch soll vorgesehen werden (Aufstieg in Laufbahnen des höheren Dienstes)

§ 26 Absatz 5 und 6 LVO

§ 22 Absatz 6 Satz 3 LBG

Ausnahmen vom Verbot des Überspringens des Eingangsamtes beim Aufstieg

§ 22 Absatz 6 Satz 3 LBG

Ausnahmen vom Verbot der Beförderung vor Ablauf eines Jahres nach der ersten Übertragung eines Amtes der nächsthöheren Laufbahn (nach dem Aufstieg)

§ 33 Nummer 3 LVO

§ 120 Absatz 4 LBG

Herstellung des Einvernehmens bei Ausnahmen von den gesetzlichen Voraussetzungen für die Berufung in ein Amt mit leitender Funktion im Beamtenverhältnis auf Probe

§ 125 Absatz 1 Satz 2 LBG

Unterbreitung von Vorschlägen zur Beseitigung von Mängeln in der Handhabung der beamtenrechtlichen Vorschriften

§ 125 Absatz 1 Satz 3 LBG

Anerkennung der bei einem Dienstherrn außerhalb des Landes Brandenburg als andere Bewerberin oder anderer Bewerber erworbenen Laufbahnbefähigung

§ 17 Absatz 5 LVO

§ 125 Absatz 1 Satz 3 LBG

Erteilung des Einvernehmens zur Anerkennung von weiteren, in der LVO bisher nicht aufgeführten Hochschulabschlüssen für den Zugang zur Laufbahn des höheren allgemeinen Verwaltungsdienstes durch die oberste Dienstbehörde

§ 28 Absatz 3 LVO

§ 125 Absatz 1 Satz 3 LBG

Ausnahmen von der Stellenausschreibungspflicht

§ 33 Nummer 1 LVO

§ 125 Absatz 1 Satz 3 LBG

Ausnahmen von der Probezeit und der Mindestprobezeit

§ 33 Nummer 2 LVO

§ 25 Absatz 2 Nummer 1 FeuLV