Aufgaben und Befugnisse
Die gesetzlichen Aufgaben und Befugnisse des Landespersonalausschusses im Einzelnen:
Gesetz |
Ausnahmemöglichkeit/Befugnis |
spezifiziert/ausgestaltet durch Verordnung |
§ 16 LBG |
Feststellung der Befähigung für eine der im Land Brandenburg eingerichteten Laufbahnen als andere Bewerberin oder anderer Bewerber |
§ 32 Absatz 3 Nummer 3 und Absatz 4 LVO § 9 Absatz 2 Nummer 3 und Absatz 3 BbgPLV § 25 Absatz 1 FeuLV |
§ 20 Absatz 5 LBG |
Ausnahmen vom Beförderungsverbot während der Probezeit, vor Ablauf eines Jahres seit Beendigung der Probezeit und vor Ablauf eines Jahres seit der letzten Beförderung |
§ 33 Nummer 3 LVO |
§ 20 Absatz 5 LBG |
Ausnahmen vom Verbot einer Sprungbeförderung |
§ 33 Nummer 4 LVO § 25 Absatz 2 Nummer 3 FeuLV § 37 SchulLV |
§ 20 Absatz 5 LBG |
Ausnahmen von der Erprobungszeit für höherwertige Funktionen (dauerhafte Übertragung höher bewerteter Dienstposten) |
§ 33 Nummer 5 LVO § 25 Absatz 2 Nummer 4 FeuLV |
§ 22 Absatz 3 LBG |
Feststellung der Befähigung für die nächsthöhere Laufbahn derselben Fachrichtung im Rahmen des Aufstiegs, wenn die Ablegung einer Laufbahnprüfung oder einer gleichwertigen Prüfung als Aufstiegsprüfung nicht verlangt wird; ein Prüfungsgespräch soll vorgesehen werden (Aufstieg in Laufbahnen des höheren Dienstes) |
§ 26 Absatz 5 und 6 LVO |
§ 22 Absatz 6 Satz 3 LBG |
Ausnahmen vom Verbot des Überspringens des Eingangsamtes beim Aufstieg |
|
§ 22 Absatz 6 Satz 3 LBG |
Ausnahmen vom Verbot der Beförderung vor Ablauf eines Jahres nach der ersten Übertragung eines Amtes der nächsthöheren Laufbahn (nach dem Aufstieg) |
§ 33 Nummer 3 LVO |
§ 120 Absatz 4 LBG |
Herstellung des Einvernehmens bei Ausnahmen von den gesetzlichen Voraussetzungen für die Berufung in ein Amt mit leitender Funktion im Beamtenverhältnis auf Probe |
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§ 125 Absatz 1 Satz 2 LBG |
Unterbreitung von Vorschlägen zur Beseitigung von Mängeln in der Handhabung der beamtenrechtlichen Vorschriften |
|
§ 125 Absatz 1 Satz 3 LBG |
Anerkennung der bei einem Dienstherrn außerhalb des Landes Brandenburg als andere Bewerberin oder anderer Bewerber erworbenen Laufbahnbefähigung |
§ 17 Absatz 5 LVO |
§ 125 Absatz 1 Satz 3 LBG |
Erteilung des Einvernehmens zur Anerkennung von weiteren, in der LVO bisher nicht aufgeführten Hochschulabschlüssen für den Zugang zur Laufbahn des höheren allgemeinen Verwaltungsdienstes durch die oberste Dienstbehörde |
§ 28 Absatz 3 LVO |
§ 125 Absatz 1 Satz 3 LBG |
Ausnahmen von der Stellenausschreibungspflicht |
§ 33 Nummer 1 LVO |
§ 125 Absatz 1 Satz 3 LBG |
Ausnahmen von der Probezeit und der Mindestprobezeit |
§ 33 Nummer 2 LVO |
Die gesetzlichen Aufgaben und Befugnisse des Landespersonalausschusses im Einzelnen:
Gesetz |
Ausnahmemöglichkeit/Befugnis |
spezifiziert/ausgestaltet durch Verordnung |
§ 16 LBG |
Feststellung der Befähigung für eine der im Land Brandenburg eingerichteten Laufbahnen als andere Bewerberin oder anderer Bewerber |
§ 32 Absatz 3 Nummer 3 und Absatz 4 LVO § 9 Absatz 2 Nummer 3 und Absatz 3 BbgPLV § 25 Absatz 1 FeuLV |
§ 20 Absatz 5 LBG |
Ausnahmen vom Beförderungsverbot während der Probezeit, vor Ablauf eines Jahres seit Beendigung der Probezeit und vor Ablauf eines Jahres seit der letzten Beförderung |
§ 33 Nummer 3 LVO |
§ 20 Absatz 5 LBG |
Ausnahmen vom Verbot einer Sprungbeförderung |
§ 33 Nummer 4 LVO § 25 Absatz 2 Nummer 3 FeuLV § 37 SchulLV |
§ 20 Absatz 5 LBG |
Ausnahmen von der Erprobungszeit für höherwertige Funktionen (dauerhafte Übertragung höher bewerteter Dienstposten) |
§ 33 Nummer 5 LVO § 25 Absatz 2 Nummer 4 FeuLV |
§ 22 Absatz 3 LBG |
Feststellung der Befähigung für die nächsthöhere Laufbahn derselben Fachrichtung im Rahmen des Aufstiegs, wenn die Ablegung einer Laufbahnprüfung oder einer gleichwertigen Prüfung als Aufstiegsprüfung nicht verlangt wird; ein Prüfungsgespräch soll vorgesehen werden (Aufstieg in Laufbahnen des höheren Dienstes) |
§ 26 Absatz 5 und 6 LVO |
§ 22 Absatz 6 Satz 3 LBG |
Ausnahmen vom Verbot des Überspringens des Eingangsamtes beim Aufstieg |
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§ 22 Absatz 6 Satz 3 LBG |
Ausnahmen vom Verbot der Beförderung vor Ablauf eines Jahres nach der ersten Übertragung eines Amtes der nächsthöheren Laufbahn (nach dem Aufstieg) |
§ 33 Nummer 3 LVO |
§ 120 Absatz 4 LBG |
Herstellung des Einvernehmens bei Ausnahmen von den gesetzlichen Voraussetzungen für die Berufung in ein Amt mit leitender Funktion im Beamtenverhältnis auf Probe |
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§ 125 Absatz 1 Satz 2 LBG |
Unterbreitung von Vorschlägen zur Beseitigung von Mängeln in der Handhabung der beamtenrechtlichen Vorschriften |
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§ 125 Absatz 1 Satz 3 LBG |
Anerkennung der bei einem Dienstherrn außerhalb des Landes Brandenburg als andere Bewerberin oder anderer Bewerber erworbenen Laufbahnbefähigung |
§ 17 Absatz 5 LVO |
§ 125 Absatz 1 Satz 3 LBG |
Erteilung des Einvernehmens zur Anerkennung von weiteren, in der LVO bisher nicht aufgeführten Hochschulabschlüssen für den Zugang zur Laufbahn des höheren allgemeinen Verwaltungsdienstes durch die oberste Dienstbehörde |
§ 28 Absatz 3 LVO |
§ 125 Absatz 1 Satz 3 LBG |
Ausnahmen von der Stellenausschreibungspflicht |
§ 33 Nummer 1 LVO |
§ 125 Absatz 1 Satz 3 LBG |
Ausnahmen von der Probezeit und der Mindestprobezeit |
§ 33 Nummer 2 LVO |