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Vormerkstelle des Landes Brandenburg

Informationen über die berufliche Eingliederung von Soldatinnen und Soldaten auf Zeit in den öffentlichen Dienst

Die Vormerkstelle des Landes Brandenburg informiert Soldatinnen und Soldaten auf Zeit über die Möglichkeiten der Eingliederung in den öffentlichen Dienst. Soldatinnen und Soldaten auf Zeit, die einen Anspruch auf einen Eingliederungs- oder Zulassungsschein nach § 9 Soldatenversorgungsgesetz haben, können auf vorbehaltene Stellen vermittelt werden. Voraussetzung ist, sie müssen zunächst eine Ausbildung absolvieren. Um sich auf vorbehaltene Stellen zu bewerben, müssen sie in der Vormerkstelle Brandenburg registriert sein.

Bundeswehrsoldaten mit einer mindestens zwölfjährigen Verpflichtungszeit können sich bei der Vormerkstelle Brandenburg bewerben.

Informationen über die berufliche Eingliederung von Soldatinnen und Soldaten auf Zeit in den öffentlichen Dienst

Die Vormerkstelle des Landes Brandenburg informiert Soldatinnen und Soldaten auf Zeit über die Möglichkeiten der Eingliederung in den öffentlichen Dienst. Soldatinnen und Soldaten auf Zeit, die einen Anspruch auf einen Eingliederungs- oder Zulassungsschein nach § 9 Soldatenversorgungsgesetz haben, können auf vorbehaltene Stellen vermittelt werden. Voraussetzung ist, sie müssen zunächst eine Ausbildung absolvieren. Um sich auf vorbehaltene Stellen zu bewerben, müssen sie in der Vormerkstelle Brandenburg registriert sein.

Bundeswehrsoldaten mit einer mindestens zwölfjährigen Verpflichtungszeit können sich bei der Vormerkstelle Brandenburg bewerben.

  • Welche Unterlagen sind bei der Vormerkstelle einzureichen?

    Folgende Unterlagen sind über den Berufsförderungsdienst an die Vormerkstelle zu übersenden:

    • ein formloses Anschreiben an die Vormerkstelle
    • ein tabellarischer Lebenslauf
    • Kopie des letzten Schulabschlusszeugnisses
    • das ausgefüllte Bewerbungsformular (Download-Link siehe unten) der Vormerkstelle Brandenburg; auf diesem Vordruck können alle Bereiche gewählt werden, für die Interesse besteht; somit können Sie berücksichtigt werden, wenn zu einem späteren Zeitpunkt Stellen in diesem Bereich an die Vormerkstelle gemeldet werden; nicht alle Bereiche stehen in jedem Jahr zur Verfügung
    • der Zulassungs- oder Eingliederungsschein bzw. die Bestätigung Ihres Anspruchs nach dem Soldatenversorgungsgesetz (liegt das Original einer anderen Vormerkstelle vor, genügt eine beglaubigte Fotokopie)
    • Einverständniserklärung zur Einsicht in die Personalakte bei der Bundeswehr

      Bitte  verwenden Sie keine Schnellhefter oder ähnliche Mappen!

      Bitte übersenden Sie keine Kopien sonstiger Abschlüsse (PC- oder Volkshochschul-Kurse u.ä.)!

    Die Bewerbungsunterlagen senden Sie an:

    Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg
    Referat 43 (Vormerkstelle)
    Henning-von-Tresckow-Straße 9 – 13
    14467 Potsdam

    Folgende Unterlagen sind über den Berufsförderungsdienst an die Vormerkstelle zu übersenden:

    • ein formloses Anschreiben an die Vormerkstelle
    • ein tabellarischer Lebenslauf
    • Kopie des letzten Schulabschlusszeugnisses
    • das ausgefüllte Bewerbungsformular (Download-Link siehe unten) der Vormerkstelle Brandenburg; auf diesem Vordruck können alle Bereiche gewählt werden, für die Interesse besteht; somit können Sie berücksichtigt werden, wenn zu einem späteren Zeitpunkt Stellen in diesem Bereich an die Vormerkstelle gemeldet werden; nicht alle Bereiche stehen in jedem Jahr zur Verfügung
    • der Zulassungs- oder Eingliederungsschein bzw. die Bestätigung Ihres Anspruchs nach dem Soldatenversorgungsgesetz (liegt das Original einer anderen Vormerkstelle vor, genügt eine beglaubigte Fotokopie)
    • Einverständniserklärung zur Einsicht in die Personalakte bei der Bundeswehr

      Bitte  verwenden Sie keine Schnellhefter oder ähnliche Mappen!

      Bitte übersenden Sie keine Kopien sonstiger Abschlüsse (PC- oder Volkshochschul-Kurse u.ä.)!

    Die Bewerbungsunterlagen senden Sie an:

    Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg
    Referat 43 (Vormerkstelle)
    Henning-von-Tresckow-Straße 9 – 13
    14467 Potsdam

  • Wann kann die Bewerbung der Vormerkstelle vorgelegt werden?

    Die Bewerbung bei der Vormerkstelle des Landes Brandenburg sollte spätestens ein Jahr vor dem von Ihnen angestrebten Einstellungstermin erfolgen. Ihre Bewerbung hat eine Gültigkeit von einem Jahr.

    Die Bewerbung bei der Vormerkstelle des Landes Brandenburg sollte spätestens ein Jahr vor dem von Ihnen angestrebten Einstellungstermin erfolgen. Ihre Bewerbung hat eine Gültigkeit von einem Jahr.

  • Wie läuft das Bewerbungsverfahren ab und wer entscheidet über die Einstellung?

    Die eingereichten Unterlagen werden auf Vollständigkeit geprüft und es erfolgt eine elektronische Speicherung der persönlichen Daten. Die datenschutzrechtlichen Bestimmungen finden dabei Berück­sichtigung. Die der Vormerkstelle bekannt gewordenen Vorbehaltstellen werden im Internet veröffentlicht.

    Ihre Bewerbungs­unterlagen übersenden Sie bitte direkt an die Einstellungsbehörden. (Bitte verwenden Sie nur solche Schnellhefter oder ähnliche Mappen, die in gebräuchlichen DIN-A4-Um­schlägen versandt werden können!)

    Voraussetzung für die Eingliederung ist Ihre Eignung. Über die Eignung wird in der Regel nach einem Aus­wahltest und/oder einem Vorstellungsgespräch entschieden. Die Entscheidung der Durchführung von Eignungstests obliegt den Einstellungsbehörden.­­ Sollten Sie zu einem Test aufgefordert werden, sind Sie zur Teilnahme verpflichtet. Nach dem erfolgreichen Abschluss des Auswahlver­fahrens erhält die Vormerkstelle eine Mitteilung über das Testergebnis und Vorschläge zur Übernahme in den Vorbereitungsdienst bzw. in das Ausbildungsverhältnis. Sie erhalten direkt von der Einstellungsbehörde Nachricht über Ihr Testergebnis (Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte zuerst an die Einstellungsbehörden).­ Die Entscheidung über eine Einstellung trifft die jeweilige Einstellungsbehörde. Mit der förmlichen Zuweisung ist die Vermittlung durch die Vormerkstelle abgeschlossen.

    Eine Löschung der Daten bei der Vormerkstelle erfolgt nach statistischer Verarbeitung und dem Ausscheiden aus dem Eingliederungsverfahren. Eine Rücksendung der eingereichten Unterlagen bei Ausscheiden aus dem Verfahren erfolgt nicht.

    Die eingereichten Unterlagen werden auf Vollständigkeit geprüft und es erfolgt eine elektronische Speicherung der persönlichen Daten. Die datenschutzrechtlichen Bestimmungen finden dabei Berück­sichtigung. Die der Vormerkstelle bekannt gewordenen Vorbehaltstellen werden im Internet veröffentlicht.

    Ihre Bewerbungs­unterlagen übersenden Sie bitte direkt an die Einstellungsbehörden. (Bitte verwenden Sie nur solche Schnellhefter oder ähnliche Mappen, die in gebräuchlichen DIN-A4-Um­schlägen versandt werden können!)

    Voraussetzung für die Eingliederung ist Ihre Eignung. Über die Eignung wird in der Regel nach einem Aus­wahltest und/oder einem Vorstellungsgespräch entschieden. Die Entscheidung der Durchführung von Eignungstests obliegt den Einstellungsbehörden.­­ Sollten Sie zu einem Test aufgefordert werden, sind Sie zur Teilnahme verpflichtet. Nach dem erfolgreichen Abschluss des Auswahlver­fahrens erhält die Vormerkstelle eine Mitteilung über das Testergebnis und Vorschläge zur Übernahme in den Vorbereitungsdienst bzw. in das Ausbildungsverhältnis. Sie erhalten direkt von der Einstellungsbehörde Nachricht über Ihr Testergebnis (Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte zuerst an die Einstellungsbehörden).­ Die Entscheidung über eine Einstellung trifft die jeweilige Einstellungsbehörde. Mit der förmlichen Zuweisung ist die Vermittlung durch die Vormerkstelle abgeschlossen.

    Eine Löschung der Daten bei der Vormerkstelle erfolgt nach statistischer Verarbeitung und dem Ausscheiden aus dem Eingliederungsverfahren. Eine Rücksendung der eingereichten Unterlagen bei Ausscheiden aus dem Verfahren erfolgt nicht.

  • Was ist unbedingt zu beachten?

    Nach dem Soldatenversorgungsgesetz sind Sie zur Mitwirkung im Eingliederungsverfahren verpflichtet, d.h.

    • Sie haben der Vormerkstelle sowie den Einstellungsbehörden unverzüglich angeforderte Auskünfte zu erteilen oder Unter­lagen einzureichen,
    • falls Sie an der Teilnahme des Eignungstestes gehindert sind, haben Sie dies rechtzeitig vor dem Eignungstest der Vormerkstelle und der die Eignungsprüfung durch­führenden Behörde unter Angabe der Gründe mitzuteilen,
    • sobald Sie ein Einstellungsangebot auf eine vorbehaltene Stelle, die von der Vormerkstelle des Landes Brandenburg vermittelt wurde, angenommen haben, teilen Sie dies der Vormerkstelle mit,
    • falls Sie sich außer bei der Vormerkstelle des Landes Brandenburg noch anderweitig beworben haben und dort ein Einstellungsangebot annehmen, teilen Sie dies ebenfalls unverzüglich der Vormerk­stelle mit. Damit eröffnen Sie eventuell anderen Soldaten die Möglichkeit der Eingliederung.

    Nach dem Soldatenversorgungsgesetz sind Sie zur Mitwirkung im Eingliederungsverfahren verpflichtet, d.h.

    • Sie haben der Vormerkstelle sowie den Einstellungsbehörden unverzüglich angeforderte Auskünfte zu erteilen oder Unter­lagen einzureichen,
    • falls Sie an der Teilnahme des Eignungstestes gehindert sind, haben Sie dies rechtzeitig vor dem Eignungstest der Vormerkstelle und der die Eignungsprüfung durch­führenden Behörde unter Angabe der Gründe mitzuteilen,
    • sobald Sie ein Einstellungsangebot auf eine vorbehaltene Stelle, die von der Vormerkstelle des Landes Brandenburg vermittelt wurde, angenommen haben, teilen Sie dies der Vormerkstelle mit,
    • falls Sie sich außer bei der Vormerkstelle des Landes Brandenburg noch anderweitig beworben haben und dort ein Einstellungsangebot annehmen, teilen Sie dies ebenfalls unverzüglich der Vormerk­stelle mit. Damit eröffnen Sie eventuell anderen Soldaten die Möglichkeit der Eingliederung.

Stellenausschreibungen der Vormerkstelle

Folgende Stellen im Land Brandenburg sind der Vormerkstelle aktuell gemeldet und vorbehalten:

Folgende Stellen im Land Brandenburg sind der Vormerkstelle aktuell gemeldet und vorbehalten:

(verlinkte PDF-Dateien sind nicht barrierefrei)

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