Hauptmenü

Verkehrssicherheitsprogramm und Fördermittel

Die Vision Zero im Blick- Das MIK fördert Verkehrssicherheit

1992 - in dem Jahr als das erste Verkehrssicherheitsprogramm des Landes Brandenburg auf den Weg gebracht wurde - starben in Brandenburg noch 876 Menschen. 33 Jahre später - 2024 - waren es 114 Menschen. Gleichwohl es gelungen ist, über drei Jahrzehnte die Verkehrssicherheit im Land Brandenburg deutlich zu verbessern, sterben immer noch zu viele Menschen auf Brandenburgs Straßen. 
Das Land Brandenburg hat sich mit dem 2024 neu verabschiedeten Verkehrssicherheitsprogramm der "Vision Zero" verschrieben und verfolgt damit das strategische Ziel, die Zahl der Verkehrstoten gegen Null zu reduzieren. Das Leitbild der "Vision Zero" konkretisiert dafür zwei übergeordnete Ziele:  

  • Die Zahl der Getöteten und Verletzen bei Verkehrsunfällen soll weiter gesenkt werden! 
  • Ungeschützte Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer sollen noch besser geschützt werden!

Das Ministerium des Innern und für Kommunales unterstützt und fördert Präventionsmaßnahmen und Ansätze im Sinne des Verkehrssicherheitsprogramms 2034.  

Dafür werden Vereinen, gemeinnützigen Einrichtungen und Kommunen finanzielle Zuwendungen gewährt, sofern die nachfolgenden Voraussetzungen erfüllt sind.


Voraussetzungen:

(Symbolbilder auf dieser Seite sind KI-generiert [ChatGPT])

1992 - in dem Jahr als das erste Verkehrssicherheitsprogramm des Landes Brandenburg auf den Weg gebracht wurde - starben in Brandenburg noch 876 Menschen. 33 Jahre später - 2024 - waren es 114 Menschen. Gleichwohl es gelungen ist, über drei Jahrzehnte die Verkehrssicherheit im Land Brandenburg deutlich zu verbessern, sterben immer noch zu viele Menschen auf Brandenburgs Straßen. 
Das Land Brandenburg hat sich mit dem 2024 neu verabschiedeten Verkehrssicherheitsprogramm der "Vision Zero" verschrieben und verfolgt damit das strategische Ziel, die Zahl der Verkehrstoten gegen Null zu reduzieren. Das Leitbild der "Vision Zero" konkretisiert dafür zwei übergeordnete Ziele:  

  • Die Zahl der Getöteten und Verletzen bei Verkehrsunfällen soll weiter gesenkt werden! 
  • Ungeschützte Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer sollen noch besser geschützt werden!

Das Ministerium des Innern und für Kommunales unterstützt und fördert Präventionsmaßnahmen und Ansätze im Sinne des Verkehrssicherheitsprogramms 2034.  

Dafür werden Vereinen, gemeinnützigen Einrichtungen und Kommunen finanzielle Zuwendungen gewährt, sofern die nachfolgenden Voraussetzungen erfüllt sind.


Voraussetzungen:

(Symbolbilder auf dieser Seite sind KI-generiert [ChatGPT])

Das geplante Projekt dient der Umsetzung des Verkehrssicherheitsprogramms Brandenburgs 2034, insbesondere aus dem Handlungsfeld „Mensch und Umfeld“. Dabei darf es sich nicht um eine infrastrukturelle bzw. bauliche Maßnahme handeln!

Das geplante Projekt dient der Umsetzung des Verkehrssicherheitsprogramms Brandenburgs 2034, insbesondere aus dem Handlungsfeld „Mensch und Umfeld“. Dabei darf es sich nicht um eine infrastrukturelle bzw. bauliche Maßnahme handeln!

Grundsätzlich ist eine Eigenbeteiligung in Höhe von 40 % erforderlich. Sofern der Nachweis erbracht wird, dass kein höherer Eigenanteil als 20% geleistet werden kann, kann die Zuwendung auch 80% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben betragen.

Grundsätzlich ist eine Eigenbeteiligung in Höhe von 40 % erforderlich. Sofern der Nachweis erbracht wird, dass kein höherer Eigenanteil als 20% geleistet werden kann, kann die Zuwendung auch 80% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben betragen.

Eine Gesamtfinanzierung (nebst Folgekosten) ist gesichert.

Eine Gesamtfinanzierung (nebst Folgekosten) ist gesichert.


Es werden keine Personalstellen finanziert.

Es werden keine Personalstellen finanziert.

Das Projekt darf noch nicht begonnen haben.

Das Projekt darf noch nicht begonnen haben.

Ein Nutzen für andere Verkehrssicherheitsträger Brandenburgs soll gegeben sein.

Ein Nutzen für andere Verkehrssicherheitsträger Brandenburgs soll gegeben sein.


Zuwendungsfähige Projekte können sein:

  • Projekte zur Verkehrsunfallprävention
  • Maßnahmen der Verkehrserziehung und -aufklärung
  • Projekte zur Verbesserung der Schulwegsicherheit
  • Altersgruppenspezifische Projekte im Rahmen einer lebenslangen Mobilitätsbildung
  • Maßnahmen zur Verbesserung der Medienpräsenz und Öffentlichkeitsarbeit
  • Projekte für Zielgruppen wie: Fahranfängerinnen und -anfänger, Seniorinnen und Senioren sowie Heranwachsende
  • Verkehrspräventive Projekte für Geflüchtete und Migrantinnen und Migranten
  • Projekte zur Verkehrsunfallprävention
  • Maßnahmen der Verkehrserziehung und -aufklärung
  • Projekte zur Verbesserung der Schulwegsicherheit
  • Altersgruppenspezifische Projekte im Rahmen einer lebenslangen Mobilitätsbildung
  • Maßnahmen zur Verbesserung der Medienpräsenz und Öffentlichkeitsarbeit
  • Projekte für Zielgruppen wie: Fahranfängerinnen und -anfänger, Seniorinnen und Senioren sowie Heranwachsende
  • Verkehrspräventive Projekte für Geflüchtete und Migrantinnen und Migranten

Einige Projektbeispiele aus den vergangenen Jahren:

  • Radfahrausbildungen der 4. Klassen in Cottbus
  • Pedelectrainings für Senioren
  • Fahrradwerkstatt für Geflüchtete
  • Ausstattung von Kommunen mit Dialogdisplays

Verkehrssicherheitsarbeit im Sinne der "Vision Zero" geht nur gemeinsam - wir unterstützen sie dabei. 

  • Radfahrausbildungen der 4. Klassen in Cottbus
  • Pedelectrainings für Senioren
  • Fahrradwerkstatt für Geflüchtete
  • Ausstattung von Kommunen mit Dialogdisplays

Verkehrssicherheitsarbeit im Sinne der "Vision Zero" geht nur gemeinsam - wir unterstützen sie dabei. 


Zuwendungsantrag:

Ihren Antrag senden Sie bitte an

Referat 44.3

Organisation
Organisation:
Ministerium des Innern und für Kommunales (MIK)
Standort
Straße:
Henning-von-Tresckow-Str. 9-13
PLZ Ort:
14467 Potsdam
Ansprechpartner:
Nachname:
Referat 44.3 (Verkehrsangelegenheiten)
E-Mail:
agvpa@­mik.brandenburg.de