Fördermittel
Förderung der Ausstattung von Sicherheitspartnern mit Lottomitteln
Lottomittelförderung für gemeinnützige Zwecke
Einnahmen des Landes aus der Vergabe von Lottokonzessionen werden für mildtätige, soziale, kulturelle, sportliche und sonstige im besonderen öffentlichen Interesse liegende Zwecke verwendet.
Sie werden zusätzlich zu Haushaltsmitteln für förderungswürdige Projekte eingesetzt. Ein Rechtsanspruch auf die Vergabe von Lottomitteln besteht nicht.
Förderung der Ausstattung der Sicherheitspartner seit dem Jahr 2017
Im Rahmen der Fachstrategie des Ministeriums des Innern und für Kommunales zur Kommunalen Kriminalprävention wird seit dem Jahr 2017 die Ausstattung von Sicherheitspartnern des Landes Brandenburg gefördert.
Wenn Sie zum Sicherheitspartner des Landes Brandenburg bestellt wurden, erfahren Sie hier, welche Schritte Sie unternehmen müssen, um die Förderung zu erhalten und welche Bedingungen mit der Förderung verbunden sind.
Was genau wird gefördert?
Sie erhalten eine Zuwendung zur Anschaffung von folgenden personenbezogenen Ausrüstungsgegenständen zur persönlichen Verwendung für die Wahrnehmung Ihrer Aufgaben als Sicherheitspartner des Landes Brandenburg:
- Kleidung (Oberbekleidung, Funktionsunterwäsche, Mütze/Basecap, Handschuhe, Schuhe/Socken, Warnwesten)
- Mobiltelefon (nur das Telefon, keine Verträge)
- Taschenlampe
- Digitalkamera
- Tasche/Rucksack
- Erste-Hilfe-Pack
- Fernglas/Nachtsichtgerät
- Fahrrad
- Funkgerät (kein Polizeifunk)
- Trillerpfeife.
Bitte beachten Sie, dass der Kauf von nicht in der Liste aufgeführten Gegenständen, d.h. auch der Kauf von Briefmarken, Tankkarten, Prepaidguthaben oder Gutscheinen nicht förderfähig ist.
Die Förderung erfolgt bis zu einer Höhe von insgesamt 150 € bei Vorlage der auf Sie ausgestellten Originalrechnungen. Bitte warten Sie mit den Erwerb der Ausrüstungsgegenstände unbedingt bis zum Erhalt Ihres Zuwendungsbescheids (s. Ablauf des Förderverfahrens).
Ablauf des Förderverfahrens
Bitte laden Sie sich zunächst den Antrag auf Förderung (siehe unten - Antrag Lottomittelförderung) herunter. Die Datei wird in verschiedenen Dateiformaten zur Verfügung gestellt. Bitte wählen Sie ein Format aus, das Sie auf Ihrem Computer öffnen können.
Drucken Sie den Antrag aus und füllen Sie ihn bitte vollständig aus, legen eine Kopie Ihrer Bestellungsurkunde bei und senden diese Unterlagen per Post an die im Antrag angegebene Adresse.
Sie erhalten dann von der Hochschule der Polizei des Landes Brandenburg in Oranienburg (HPol BB) einen Zuwendungsbescheid. Erst nach Erhalt des Bescheides dürfen Sie die benötigten Ausrüstungsgegenstände beschaffen.
Bitte übersenden Sie möglichst innerhalb von sechs Wochen nach Erhalt des Bescheids, die Anforderung zur Auszahlung der Zuwendung (diese liegt dem Zuwendungsbescheid als Anlage bei) zusammen mit Ihren Originalkaufbelegen an die HPol BB. Die Förderung wird dann auf Ihr Bankkonto überwiesen und die Originalbelege werden an Sie zur Aufbewahrung zurückgeschickt.
Wichtige Hinweise
...für Sicherheitspartner
Die maximale Fördersumme für die individuelle Ausstattung jedes Sicherheitspartners 150 € beträgt. Dies bedeutet, dass diejenigen Sicherheitspartner, die bereits in den Vorjahren eine Förderung in Anspruch genommen haben (d. h. bei denen es tatsächlich zu einer Auszahlung kam), keine erneute Förderung erhalten.
...für Kommunen
Wir möchten darauf hinweisen, dass auch Kommunen für Ihre Sicherheitspartnerschaften Förderungen bei der Drittmittelstelle der Hochschule der Polizei beantragen können. Das Land übernimmt anteilig bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben für weiterführende Ausstattungsbedarfe oder Schulungsbedarfe der Sicherheitspartnerschaft.
…für das Jahr 2024
Im Haushaltsjahr 2024 wurden Lottomittel des MIK an die HPol zugewiesen. Anträge von Sicherheitspartnern und Kommunen auf Förderung werden daher von der HPol entgegengenommen.
Förderung der Ausstattung von Sicherheitspartnern mit Lottomitteln
Lottomittelförderung für gemeinnützige Zwecke
Einnahmen des Landes aus der Vergabe von Lottokonzessionen werden für mildtätige, soziale, kulturelle, sportliche und sonstige im besonderen öffentlichen Interesse liegende Zwecke verwendet.
Sie werden zusätzlich zu Haushaltsmitteln für förderungswürdige Projekte eingesetzt. Ein Rechtsanspruch auf die Vergabe von Lottomitteln besteht nicht.
Förderung der Ausstattung der Sicherheitspartner seit dem Jahr 2017
Im Rahmen der Fachstrategie des Ministeriums des Innern und für Kommunales zur Kommunalen Kriminalprävention wird seit dem Jahr 2017 die Ausstattung von Sicherheitspartnern des Landes Brandenburg gefördert.
Wenn Sie zum Sicherheitspartner des Landes Brandenburg bestellt wurden, erfahren Sie hier, welche Schritte Sie unternehmen müssen, um die Förderung zu erhalten und welche Bedingungen mit der Förderung verbunden sind.
Was genau wird gefördert?
Sie erhalten eine Zuwendung zur Anschaffung von folgenden personenbezogenen Ausrüstungsgegenständen zur persönlichen Verwendung für die Wahrnehmung Ihrer Aufgaben als Sicherheitspartner des Landes Brandenburg:
- Kleidung (Oberbekleidung, Funktionsunterwäsche, Mütze/Basecap, Handschuhe, Schuhe/Socken, Warnwesten)
- Mobiltelefon (nur das Telefon, keine Verträge)
- Taschenlampe
- Digitalkamera
- Tasche/Rucksack
- Erste-Hilfe-Pack
- Fernglas/Nachtsichtgerät
- Fahrrad
- Funkgerät (kein Polizeifunk)
- Trillerpfeife.
Bitte beachten Sie, dass der Kauf von nicht in der Liste aufgeführten Gegenständen, d.h. auch der Kauf von Briefmarken, Tankkarten, Prepaidguthaben oder Gutscheinen nicht förderfähig ist.
Die Förderung erfolgt bis zu einer Höhe von insgesamt 150 € bei Vorlage der auf Sie ausgestellten Originalrechnungen. Bitte warten Sie mit den Erwerb der Ausrüstungsgegenstände unbedingt bis zum Erhalt Ihres Zuwendungsbescheids (s. Ablauf des Förderverfahrens).
Ablauf des Förderverfahrens
Bitte laden Sie sich zunächst den Antrag auf Förderung (siehe unten - Antrag Lottomittelförderung) herunter. Die Datei wird in verschiedenen Dateiformaten zur Verfügung gestellt. Bitte wählen Sie ein Format aus, das Sie auf Ihrem Computer öffnen können.
Drucken Sie den Antrag aus und füllen Sie ihn bitte vollständig aus, legen eine Kopie Ihrer Bestellungsurkunde bei und senden diese Unterlagen per Post an die im Antrag angegebene Adresse.
Sie erhalten dann von der Hochschule der Polizei des Landes Brandenburg in Oranienburg (HPol BB) einen Zuwendungsbescheid. Erst nach Erhalt des Bescheides dürfen Sie die benötigten Ausrüstungsgegenstände beschaffen.
Bitte übersenden Sie möglichst innerhalb von sechs Wochen nach Erhalt des Bescheids, die Anforderung zur Auszahlung der Zuwendung (diese liegt dem Zuwendungsbescheid als Anlage bei) zusammen mit Ihren Originalkaufbelegen an die HPol BB. Die Förderung wird dann auf Ihr Bankkonto überwiesen und die Originalbelege werden an Sie zur Aufbewahrung zurückgeschickt.
Wichtige Hinweise
...für Sicherheitspartner
Die maximale Fördersumme für die individuelle Ausstattung jedes Sicherheitspartners 150 € beträgt. Dies bedeutet, dass diejenigen Sicherheitspartner, die bereits in den Vorjahren eine Förderung in Anspruch genommen haben (d. h. bei denen es tatsächlich zu einer Auszahlung kam), keine erneute Förderung erhalten.
...für Kommunen
Wir möchten darauf hinweisen, dass auch Kommunen für Ihre Sicherheitspartnerschaften Förderungen bei der Drittmittelstelle der Hochschule der Polizei beantragen können. Das Land übernimmt anteilig bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben für weiterführende Ausstattungsbedarfe oder Schulungsbedarfe der Sicherheitspartnerschaft.
…für das Jahr 2024
Im Haushaltsjahr 2024 wurden Lottomittel des MIK an die HPol zugewiesen. Anträge von Sicherheitspartnern und Kommunen auf Förderung werden daher von der HPol entgegengenommen.
Beratung
- Organisation
-
- Organisation:
- Hochschule der Polizei
- Ansprechpartner:
-
- E-Mail:
- drittmittel.hpol@ polizei.brandenburg.de
- Ansprechpartner:
-
- Vorname:
- Frau
- Nachname:
- Parzyjegla
- Telefon:
- +49 3301 850-2041
- Ansprechpartner:
-
- Nachname:
- Frau Wiegand
- Telefon:
- +49 3301 850-2042
- Ansprechpartner:
-
- Vorname:
- Frau
- Nachname:
- Meyer
- Telefon:
- +49 3301 850-2044
Antrag für Sicherheitspartner
Antrag für Kommunen
Häufige Fragen und Antworten zur Lottomittelförderung
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Ich habe bereits Ausrüstungsgegenstände vor Erhalt des Zuwendungsbescheids gekauft. Werden diese trotzdem gefördert?
Nein, es ist nicht möglich, bereits beschaffte Ausrüstung nachträglich zu fördern.
Nein, es ist nicht möglich, bereits beschaffte Ausrüstung nachträglich zu fördern.
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Ich beabsichtige, einen Ausrüstungsgegenstand für mehr 150 € zu kaufen. Wird dieser trotzdem gefördert?
Der Kauf wird pro Sicherheitspartner mit insgesamt maximal 150 € gefördert, unabhängig davon, ob es sich um einzelne oder mehrere Ausrüstungsgegenstände handelt. Ein ggf. über 150 € hinausgehender Teil der Anschaffungskosten wird nicht gefördert.
Der Kauf wird pro Sicherheitspartner mit insgesamt maximal 150 € gefördert, unabhängig davon, ob es sich um einzelne oder mehrere Ausrüstungsgegenstände handelt. Ein ggf. über 150 € hinausgehender Teil der Anschaffungskosten wird nicht gefördert.
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Ich habe keine Rechnung, da ich den Ausrüstungsgegenstand gebraucht gekauft habe. Wird dieser trotzdem gefördert?
Nein, ohne Vorlage einer Rechnung ist keine Förderung möglich.
Nein, ohne Vorlage einer Rechnung ist keine Förderung möglich.
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Ich beabsichtige, zusammen mit einem anderen Sicherheitspartner einen Ausrüstungsgegenstand für mehr 150 € zu kaufen. Wird dieser gemeinsame Kauf dann gemeinsam gefördert?
Nein, die Förderung bezieht sich nur auf Ihre individuelle Ausstattung. Es ist keine gemeinsame Förderung möglich.
Nein, die Förderung bezieht sich nur auf Ihre individuelle Ausstattung. Es ist keine gemeinsame Förderung möglich.
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Wird die Förderung auch in bar ausgezahlt?
Nein, die Auszahlung ist ausschließlich per Überweisung auf ein Bankkonto möglich.
Nein, die Auszahlung ist ausschließlich per Überweisung auf ein Bankkonto möglich.
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Dürfen geförderte Ausrüstungsgegenstände weiter verkauft werden?
Nein. Die Ausrüstungsgegenstände werden gefördert, damit Sie diese für Ihre Tätigkeit als Sicherheitspartner des Landes Brandenburg verwenden.
Nein. Die Ausrüstungsgegenstände werden gefördert, damit Sie diese für Ihre Tätigkeit als Sicherheitspartner des Landes Brandenburg verwenden.
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Kann ich, wenn ich nur einen Teil der möglichen Förderung von 150 € in Anspruch genommen habe, den Rest später in Anspruch nehmen?
Nein, es erfolgt nur eine einmalige Auszahlung. Nicht in Anspruch genommene Gelder verfallen.
Nein, es erfolgt nur eine einmalige Auszahlung. Nicht in Anspruch genommene Gelder verfallen.