Ordnungspartnerschaften
Ordnungspartnerschaften sind lokale Kooperationsformen zwischen Polizei und weiteren Behörden, Institutionen, Betrieben, Vereinen sowie Unternehmen (z.B. Bundespolizei, Verkehrsbetriebe, private Sicherheitsunternehmen, Fußballvereine, Forstbetriebe, Wohnungsbaugesellschaften, Ordnungsämter) mit dem Ziel der gemeinsamen Gewährleistung und/oder kontinuierlichen Verbesserung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung.
Für die Umsetzung von kriminalitätsverhindernden Maßnahmen werden die Kräfte durch verstärkte Kommunikation, Kooperation und Koordinierung gebündelt und die jeweiligen Ressourcen der Partner genutzt.
Dabei arbeitet jeder Beteiligte im Rahmen seiner Zuständigkeit sowie Verantwortlichkeit.
Ordnungspartnerschaften sind eine Zusammenarbeitsform in Sicherheitsfragen im Rahmen der Kommunalen Kriminalprävention (KKP) im Land Brandenburg (KKP-Eckpunktepapier, siehe Ziffer 3.b)
Mit Stand 31.12.2023 sind im Land Brandenburg 43 Ordnungspartnerschaften erfasst.
Ordnungspartnerschaften sind lokale Kooperationsformen zwischen Polizei und weiteren Behörden, Institutionen, Betrieben, Vereinen sowie Unternehmen (z.B. Bundespolizei, Verkehrsbetriebe, private Sicherheitsunternehmen, Fußballvereine, Forstbetriebe, Wohnungsbaugesellschaften, Ordnungsämter) mit dem Ziel der gemeinsamen Gewährleistung und/oder kontinuierlichen Verbesserung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung.
Für die Umsetzung von kriminalitätsverhindernden Maßnahmen werden die Kräfte durch verstärkte Kommunikation, Kooperation und Koordinierung gebündelt und die jeweiligen Ressourcen der Partner genutzt.
Dabei arbeitet jeder Beteiligte im Rahmen seiner Zuständigkeit sowie Verantwortlichkeit.
Ordnungspartnerschaften sind eine Zusammenarbeitsform in Sicherheitsfragen im Rahmen der Kommunalen Kriminalprävention (KKP) im Land Brandenburg (KKP-Eckpunktepapier, siehe Ziffer 3.b)
Mit Stand 31.12.2023 sind im Land Brandenburg 43 Ordnungspartnerschaften erfasst.