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Aufwandsentschädigung

Eine Aufwandsentschädigung kann nachträglich beantragt werden. Hinsichtlich des Verwaltungsaufkommens in den Polizeidirektionen bitten wir Sie um monatliche (max. um quartalsweise) nachträgliche Beantragung. Mit der Beantragung ist der Zeitraum, für den die Entschädigung beantragt wird, zu benennen, z.B. im Monat Februar 2018 durch „Januar 2018“ oder beispielsweise für das erste Quartal 2018 im April 2018 „für Januar 2018, Februar 2018 und März 2018".

Die Anträge auf Gewährung einer pauschalen Aufwandsentschädigung für Sicherheitspartner geben Sie bitte stets bei Ihrer zuständigen Revierpolizistin/ Ihrem zuständigen Revierpolizisten vor Ort ab. Dieser gibt die Anträge dann auf dem Dienstweg zur Bearbeitung weiter.

Eine Aufwandsentschädigung kann nachträglich beantragt werden. Hinsichtlich des Verwaltungsaufkommens in den Polizeidirektionen bitten wir Sie um monatliche (max. um quartalsweise) nachträgliche Beantragung. Mit der Beantragung ist der Zeitraum, für den die Entschädigung beantragt wird, zu benennen, z.B. im Monat Februar 2018 durch „Januar 2018“ oder beispielsweise für das erste Quartal 2018 im April 2018 „für Januar 2018, Februar 2018 und März 2018".

Die Anträge auf Gewährung einer pauschalen Aufwandsentschädigung für Sicherheitspartner geben Sie bitte stets bei Ihrer zuständigen Revierpolizistin/ Ihrem zuständigen Revierpolizisten vor Ort ab. Dieser gibt die Anträge dann auf dem Dienstweg zur Bearbeitung weiter.

Ansprechpartner

Organisation
Organisation:
Polizeipräsidium Land Brandenburg
Standort
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Kaiser-Friedrich-Straße 143
PLZ Ort:
14469 Potsdam
Ansprechpartner:
Nachname:
Zentralstelle Prävention
E-Mail:
polizeiliche.praevention@­polizei.brandenburg.de
Telefon:
+49 331 283-4260