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Sirenenförderprogramm 2.0 des Bundes

Mit dem Sirenenförderprogramm 2.0 des Bundes wird der Neubau von elektronischen, akkugepufferten Sirenen als freistehende Masterrichtung oder in Gebäude-/Dacherrichtung sowie die ergänzende Ausstattung von elektronischen, akkugepufferten Bestandssirenen mit TETRA-BOS fähigen Sirenensteuergeräten bei den kommunalen Gebietskörperschaften unterstützt.

Im Fokus der Zuwendung stehen folgende Maßnahmen:

  • Elektronische, akkugepufferte Sirenenanlagen zur Warnung und Entwarnung der Bevölkerung, die über das TETRA BOS-Netz angesteuert werden können, einschließlich aller dazu notwendigen Anlagen und Installationen.
  • Zuwendungsfähig sind auch Sirenen mit Sprachausgabe, sofern sie im Übrigen den Förderbedingungen entsprechen (Anlage 1 – Technische Rahmenbedingungen der Förderung).

Die weitere Konkretisierung erfolgt entsprechend des Konzeptpapiers des Landes Brandenburg zur Umsetzung des Sirenenförderprogramms 2.0 des Bundes.

Mit dem Sirenenförderprogramm 2.0 des Bundes wird der Neubau von elektronischen, akkugepufferten Sirenen als freistehende Masterrichtung oder in Gebäude-/Dacherrichtung sowie die ergänzende Ausstattung von elektronischen, akkugepufferten Bestandssirenen mit TETRA-BOS fähigen Sirenensteuergeräten bei den kommunalen Gebietskörperschaften unterstützt.

Im Fokus der Zuwendung stehen folgende Maßnahmen:

  • Elektronische, akkugepufferte Sirenenanlagen zur Warnung und Entwarnung der Bevölkerung, die über das TETRA BOS-Netz angesteuert werden können, einschließlich aller dazu notwendigen Anlagen und Installationen.
  • Zuwendungsfähig sind auch Sirenen mit Sprachausgabe, sofern sie im Übrigen den Förderbedingungen entsprechen (Anlage 1 – Technische Rahmenbedingungen der Förderung).

Die weitere Konkretisierung erfolgt entsprechend des Konzeptpapiers des Landes Brandenburg zur Umsetzung des Sirenenförderprogramms 2.0 des Bundes.

Hinweise zum Antrag:

Der Antrag und alle erforderlichen Anlagen sind unterschrieben und eingescannt ausschließlich per E-Mail an Zuwendungen.BKS@mik.brandenburg.de einzureichen.
Rückfragen richten Sie bitte auch – per E-Mail – an die obige Adresse.

Der Antrag und alle erforderlichen Anlagen sind unterschrieben und eingescannt ausschließlich per E-Mail an Zuwendungen.BKS@mik.brandenburg.de einzureichen.
Rückfragen richten Sie bitte auch – per E-Mail – an die obige Adresse.

Hinweise zur Zuwendung

Hier finden Sie alle Informationen über die Zuwendung und das Verfahren sowie die für einen Antrag erforderlichen Formulare und Dokumente:

Hier finden Sie alle Informationen über die Zuwendung und das Verfahren sowie die für einen Antrag erforderlichen Formulare und Dokumente: