Sirenenförderprogramm 2.0 des Bundes
Mit dem Sirenenförderprogramm 2.0 des Bundes wird der Neubau von elektronischen, akkugepufferten Sirenen als freistehende Masterrichtung oder in Gebäude-/Dacherrichtung sowie die ergänzende Ausstattung von elektronischen, akkugepufferten Bestandssirenen mit TETRA-BOS fähigen Sirenensteuergeräten bei den kommunalen Gebietskörperschaften unterstützt.
Im Fokus der Zuwendung stehen folgende Maßnahmen:
- Elektronische, akkugepufferte Sirenenanlagen zur Warnung und Entwarnung der Bevölkerung, die über das TETRA BOS-Netz angesteuert werden können, einschließlich aller dazu notwendigen Anlagen und Installationen.
- Zuwendungsfähig sind auch Sirenen mit Sprachausgabe, sofern sie im Übrigen den Förderbedingungen entsprechen (Anlage 1 – Technische Rahmenbedingungen der Förderung).
Die weitere Konkretisierung erfolgt entsprechend des Konzeptpapiers des Landes Brandenburg zur Umsetzung des Sirenenförderprogramms 2.0 des Bundes.
Mit dem Sirenenförderprogramm 2.0 des Bundes wird der Neubau von elektronischen, akkugepufferten Sirenen als freistehende Masterrichtung oder in Gebäude-/Dacherrichtung sowie die ergänzende Ausstattung von elektronischen, akkugepufferten Bestandssirenen mit TETRA-BOS fähigen Sirenensteuergeräten bei den kommunalen Gebietskörperschaften unterstützt.
Im Fokus der Zuwendung stehen folgende Maßnahmen:
- Elektronische, akkugepufferte Sirenenanlagen zur Warnung und Entwarnung der Bevölkerung, die über das TETRA BOS-Netz angesteuert werden können, einschließlich aller dazu notwendigen Anlagen und Installationen.
- Zuwendungsfähig sind auch Sirenen mit Sprachausgabe, sofern sie im Übrigen den Förderbedingungen entsprechen (Anlage 1 – Technische Rahmenbedingungen der Förderung).
Die weitere Konkretisierung erfolgt entsprechend des Konzeptpapiers des Landes Brandenburg zur Umsetzung des Sirenenförderprogramms 2.0 des Bundes.
Hinweise zum Antrag:
Der Antrag und alle erforderlichen Anlagen sind unterschrieben und eingescannt ausschließlich per E-Mail an Zuwendungen.BKS@mik.brandenburg.de einzureichen.
Rückfragen richten Sie bitte auch – per E-Mail – an die obige Adresse.
Der Antrag und alle erforderlichen Anlagen sind unterschrieben und eingescannt ausschließlich per E-Mail an Zuwendungen.BKS@mik.brandenburg.de einzureichen.
Rückfragen richten Sie bitte auch – per E-Mail – an die obige Adresse.
Hinweise zur Zuwendung
Hier finden Sie alle Informationen über die Zuwendung und das Verfahren sowie die für einen Antrag erforderlichen Formulare und Dokumente:
Hier finden Sie alle Informationen über die Zuwendung und das Verfahren sowie die für einen Antrag erforderlichen Formulare und Dokumente:
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Formulare, Dokumente und Rechtsgrundlagen zum Antrag
Hinweis: Download-Dateien auf dieser Seite sind nicht barrierefrei. Bei Bedarf nutzen Sie bitte das Online-Formular "Meldung zur Barrierefreiheit". Wir werden uns umgehend um Ihr Anliegen kümmern.
Hinweis: Download-Dateien auf dieser Seite sind nicht barrierefrei. Bei Bedarf nutzen Sie bitte das Online-Formular "Meldung zur Barrierefreiheit". Wir werden uns umgehend um Ihr Anliegen kümmern.
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Sind auch Programmierarbeiten in der Förderung enthalten?
Programmierarbeiten werden nur erstattet, wenn sie der direkten Installation der Sirenenanlage oder deren Anschluss an MoWaS über das TETRA-BOS Netz dienen; und auch nur dann, wenn die Anlage ansonsten den Förderbedingungen entspricht. Hierunter sind auch sonstige „Anpassungen geförderter Sirenen in der Leitstelle“ zusammengefasst. Auch diese Arbeiten sind nur förderfähig, wenn sie in direktem Zusammenhang mit der Errichtung einer geförderten Anlage entstehen.
Programmierarbeiten werden nur erstattet, wenn sie der direkten Installation der Sirenenanlage oder deren Anschluss an MoWaS über das TETRA-BOS Netz dienen; und auch nur dann, wenn die Anlage ansonsten den Förderbedingungen entspricht. Hierunter sind auch sonstige „Anpassungen geförderter Sirenen in der Leitstelle“ zusammengefasst. Auch diese Arbeiten sind nur förderfähig, wenn sie in direktem Zusammenhang mit der Errichtung einer geförderten Anlage entstehen.
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Wir fördern seit X Jahren die Aufrüstung unserer Sirenen. Schließt diese Förderung eine andere Förderung, beispielsweise einer Ansteuerung über TETRA aus?
Nein, eine andere Förderung schließt die Förderung durch das BBK nicht aus. Es ist jedoch zu beachten, dass nachweislich nicht benötigte Beträge gemäß HKR-Verfahren rückzuerstatten sind.
Nein, eine andere Förderung schließt die Förderung durch das BBK nicht aus. Es ist jedoch zu beachten, dass nachweislich nicht benötigte Beträge gemäß HKR-Verfahren rückzuerstatten sind.
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Kann ich mit einem Förderbetrag mehrere Anlagen fördern?
Nein, ein Förderbetrag gilt pro zu installierender Anlage. Restbeträge müssen zurücküberwiesen werden. Eine weitere Beantragung für die nächste Anlage ist jedoch selbstverständlich möglich.
Nein, ein Förderbetrag gilt pro zu installierender Anlage. Restbeträge müssen zurücküberwiesen werden. Eine weitere Beantragung für die nächste Anlage ist jedoch selbstverständlich möglich.
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Wir sollen TETRA-BOS fähig werden. Wieso, wenn doch gar keine Ansteuerung der Sirenen aus MoWaS heraus möglich ist?
Der Übertragungsstandard wird aktuell entwickelt. Die Ansteuerung der Sirenen aus dem modularen Warnsystem über das TETRA-BOS Digitalfunknetz wird für alle MoWaS-Stationen ermöglicht werden. Die iRLS sind durch die Installation des TETRA Call out bereits in der Lage Sirenen anzusteuern.
Der Übertragungsstandard wird aktuell entwickelt. Die Ansteuerung der Sirenen aus dem modularen Warnsystem über das TETRA-BOS Digitalfunknetz wird für alle MoWaS-Stationen ermöglicht werden. Die iRLS sind durch die Installation des TETRA Call out bereits in der Lage Sirenen anzusteuern.
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Wir würden gerne gefördert werden, möchten aber nicht, dass unsere Sirenen in MoWaS eingebunden werden, da wir fürchten, Autonomie aufzugeben.
Es ist erklärtes Ziel des Förderprogrammes die Warnung der Zivilbevölkerung zu verbessern. Um dies zeitnah auch in überregionalen Gefährdungslagen vonseiten des Bundes und der Länder leisten zu können, ist eine Einbindung in das modulare Warnsystem über TETRA-BOS unabdingbar und deshalb Voraussetzung für die Förderung. Bei lokaler Gefährdungslage oder Feueralarmen etc. kann wie gewohnt weiter auf regionaler Ebene gewarnt werden. Der Vorteil eines MoWaS-Anschlusses ist es, dass in einem Arbeitsgang Warnmittel wie Mobilfunk-Apps oder Lokalradios zusätzlich zur Sirene mit der Meldung versorgt werden können.
Es ist erklärtes Ziel des Förderprogrammes die Warnung der Zivilbevölkerung zu verbessern. Um dies zeitnah auch in überregionalen Gefährdungslagen vonseiten des Bundes und der Länder leisten zu können, ist eine Einbindung in das modulare Warnsystem über TETRA-BOS unabdingbar und deshalb Voraussetzung für die Förderung. Bei lokaler Gefährdungslage oder Feueralarmen etc. kann wie gewohnt weiter auf regionaler Ebene gewarnt werden. Der Vorteil eines MoWaS-Anschlusses ist es, dass in einem Arbeitsgang Warnmittel wie Mobilfunk-Apps oder Lokalradios zusätzlich zur Sirene mit der Meldung versorgt werden können.
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Meine Sirenen verursachen pro Jahr X € an Wartungskosten. Wer übernimmt diese?
Es stehen leider keine Mittel für Wartungskosten zur Verfügung.
Es stehen leider keine Mittel für Wartungskosten zur Verfügung.
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Wenn der Bund die Sirenen in einer bundesweiten Warnlage ansteuert, in meiner Gemeinde aber gleichzeitig Feuerwehralarm ausgelöst wird; wie ist geregelt, welches Signal vorrangig behandelt wird?
Der Standard über die Ansteuerung und Einbindung wird aktuell noch in Zusammenarbeit mit der BDBOS und den Herstellern entwickelt und wird eine entsprechende Regelung enthalten, sobald die Einbindung in das modulare Warnsystem realisiert wird. Derzeit ist es eine gängige Einstellung der Sirenensteuerung, dass das zuerst eingehende Signal ausgegeben wird. Abhängig von den Einstellungen wird das zweite Ansteuerungssignal verworfen oder gespeichert und nach einer Latenzzeit (üblicher Wert beträgt 2 Min. nach dem Beginn des ersten Signals) gesendet.
Der Standard über die Ansteuerung und Einbindung wird aktuell noch in Zusammenarbeit mit der BDBOS und den Herstellern entwickelt und wird eine entsprechende Regelung enthalten, sobald die Einbindung in das modulare Warnsystem realisiert wird. Derzeit ist es eine gängige Einstellung der Sirenensteuerung, dass das zuerst eingehende Signal ausgegeben wird. Abhängig von den Einstellungen wird das zweite Ansteuerungssignal verworfen oder gespeichert und nach einer Latenzzeit (üblicher Wert beträgt 2 Min. nach dem Beginn des ersten Signals) gesendet.
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Wir hätten gerne Sirenen mit Sprachausgabe. Werden diese auch gefördert?
Sirenen mit Sprachausgabe sind förderfähig, sofern sie ansonsten ebenfalls den Förderbedingungen entsprechen.
Sirenen mit Sprachausgabe sind förderfähig, sofern sie ansonsten ebenfalls den Förderbedingungen entsprechen.
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Derzeit befinden sich an den sonst förderfähigen Sirenen Ansteuerungen, die ein anderes Übertragungsnetz von der Leitstelle aus nutzen. Muss ich mit der Förderung diese Ansteuerung durch eine TETRA BOS-fähige ersetzen?
Nein. Es kann eine zweite Ansteuerung an die Sirene montiert werden, womit die Auslösefähigkeit außerhalb des MoWaS-Netzes erhalten bleibt.
Nein. Es kann eine zweite Ansteuerung an die Sirene montiert werden, womit die Auslösefähigkeit außerhalb des MoWaS-Netzes erhalten bleibt.
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Die in den Förderkriterien genannten Parameter erscheinen nicht ausreichend und wir möchten höhere Anforderungen umsetzen. Kann eine Förderung dennoch erfolgen?
Ja. Es handelt sich um Mindestanforderungen (z.B. Akkukapazität, Reichweite).
Ja. Es handelt sich um Mindestanforderungen (z.B. Akkukapazität, Reichweite).
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Derzeit wird bereits TETRA-BOS als Ansteuerungsnetz durch die Leitstellen genutzt. Können die geförderten Sirenen damit sowohl über die MoWaS-Station als auch über die bestehende Leitstellenanbindung an TETRA-BOS ausgelöst werden?
Das wird technisch angestrebt. Hierzu laufen die Abstimmungen mit dem Netzbetreiber noch.
Das wird technisch angestrebt. Hierzu laufen die Abstimmungen mit dem Netzbetreiber noch.
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Können bestehende Sirenen durch das Förderprogramm so nachgerüstet werden, dass sie eine zusätzliche Auslösemöglichkeit durch MoWaS erhalten?
Ja, solange die Sirene selbst den Förderkriterien genügt.
Ja, solange die Sirene selbst den Förderkriterien genügt.
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Schließt die Förderung des Bundes eine andere Förderung aus? Sprich: Gibt es ein Kumulationsverbot?
Nein, es besteht kein Kumulationsverbot.
Nein, es besteht kein Kumulationsverbot.
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Welche Argumente gibt es, warum meine Kommune an ihren, ansonsten den Förderbedingungen entsprechenden Anlagen, TETRA-Empfänger mittels des Förderprogrammes nachrüsten sollte, obwohl eine Ansteuerung zunächst nicht aus MoWaS möglich ist und die Alarmierung aktuell über POCSAG funktioniert?
Perspektivische Ansteuerbarkeit der Sirenen über MoWaS und damit auch bei überregionalen Lagen durch den Kreis oder das Land, welches einem verbesserten Schutz der Bevölkerung dient. Sofern sich dafür entschieden wird, eine zusätzliche oder Zwei-Netz-Sirenensteuerung für den TETRA-BOS Digitalfunk zu beschaffen, wird eine Redundanz für die Auslösung geschaffen.
Perspektivische Ansteuerbarkeit der Sirenen über MoWaS und damit auch bei überregionalen Lagen durch den Kreis oder das Land, welches einem verbesserten Schutz der Bevölkerung dient. Sofern sich dafür entschieden wird, eine zusätzliche oder Zwei-Netz-Sirenensteuerung für den TETRA-BOS Digitalfunk zu beschaffen, wird eine Redundanz für die Auslösung geschaffen.