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Schutz kritischer Infrastrukturen

Kritische Infrastrukturen (KRITIS) sind Organisationen oder Einrichtungen mit wichtiger Bedeutung für das staatliche Gemeinwesen, bei deren Ausfall oder Beeinträchtigung nachhaltig wirkende Versorgungsengpässe, erhebliche Störungen der öffentlichen Sicherheit oder andere dramatische Folgen eintreten würden.“
KRITIS-Strategie, BMI, 2009, Seite 3

Deutschland wird von ausgesprochen zuverlässigen und sicheren Infrastrukturen mit wichtigen, teils lebenswichtigen Dienstleistungen versorgt. Diese Kritischen Infrastrukturen, sowie die von ihnen erbrachten kritischen Dienstleistungen, welche die CER-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2022/2557) als „wesentliche Dienste“ bezeichnet, spielen eine zentrale Rolle für das Funktionieren einer modernen Gesellschaft. Aus diesem Grund ist die Resilienz Kritischer Infrastrukturen eine grundlegende Voraussetzung für die Versorgungssicherheit. Für den Erhalt der Leistungsfähigkeit Kritischer Infrastrukturen sind in erster Linie deren Betreiber verantwortlich. Sie ergreifen auf Basis gesetzlicher Regelungen angemessene Schutzmaßnahmen zum Erhalt der Funktionsfähigkeit und Sicherheit der Kritischen Infrastruktur und somit zur Erhöhung deren Resilienz.

Kritische Infrastrukturen (KRITIS) sind Organisationen oder Einrichtungen mit wichtiger Bedeutung für das staatliche Gemeinwesen, bei deren Ausfall oder Beeinträchtigung nachhaltig wirkende Versorgungsengpässe, erhebliche Störungen der öffentlichen Sicherheit oder andere dramatische Folgen eintreten würden.“
KRITIS-Strategie, BMI, 2009, Seite 3

Deutschland wird von ausgesprochen zuverlässigen und sicheren Infrastrukturen mit wichtigen, teils lebenswichtigen Dienstleistungen versorgt. Diese Kritischen Infrastrukturen, sowie die von ihnen erbrachten kritischen Dienstleistungen, welche die CER-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2022/2557) als „wesentliche Dienste“ bezeichnet, spielen eine zentrale Rolle für das Funktionieren einer modernen Gesellschaft. Aus diesem Grund ist die Resilienz Kritischer Infrastrukturen eine grundlegende Voraussetzung für die Versorgungssicherheit. Für den Erhalt der Leistungsfähigkeit Kritischer Infrastrukturen sind in erster Linie deren Betreiber verantwortlich. Sie ergreifen auf Basis gesetzlicher Regelungen angemessene Schutzmaßnahmen zum Erhalt der Funktionsfähigkeit und Sicherheit der Kritischen Infrastruktur und somit zur Erhöhung deren Resilienz.

Begriffsbestimmung gemäß der genannten EU-Richtlinie

Wesentliche Dienste

Ein "Wesentlicher Dienst" ist ein Dienst, der für die Aufrechterhaltung wichtiger gesellschaftlicher Funktionen, wichtiger wirtschaftlicher Tätigkeiten, der öffentlichen Gesundheit und Sicherheit oder der Erhaltung der Umwelt von entscheidender Bedeutung ist.

Artikel 2 Nr. 5 der CER-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2022/2557)

Ein "Wesentlicher Dienst" ist ein Dienst, der für die Aufrechterhaltung wichtiger gesellschaftlicher Funktionen, wichtiger wirtschaftlicher Tätigkeiten, der öffentlichen Gesundheit und Sicherheit oder der Erhaltung der Umwelt von entscheidender Bedeutung ist.

Artikel 2 Nr. 5 der CER-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2022/2557)

Resilienz

Die "Resilienz" bezeichnet die Fähigkeit einer kritischen Einrichtung, einen Sicherheitsvorfall zu verhindern, sich davor zu schützen, darauf zu reagieren, einen solchen abzuwehren, die Folgen eines solchen Vorfalls zu begrenzen, einen Sicherheitsvorfall abzufangen, zu bewältigen und sich von einem solchen Vorfall zu erholen.

Artikel 2 Nr. 2 der CER-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2022/2557)

Die "Resilienz" bezeichnet die Fähigkeit einer kritischen Einrichtung, einen Sicherheitsvorfall zu verhindern, sich davor zu schützen, darauf zu reagieren, einen solchen abzuwehren, die Folgen eines solchen Vorfalls zu begrenzen, einen Sicherheitsvorfall abzufangen, zu bewältigen und sich von einem solchen Vorfall zu erholen.

Artikel 2 Nr. 2 der CER-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2022/2557)

Sicherheitsvorfall

Ein "Sicherheitsvorfall" bezeichnet ein Ereignis, das die Erbringung eines wesentlichen Dienstes erheblich stört oder stören könnte, einschließlich einer Beeinträchtigung der nationalen Systeme zur Wahrung der Rechtsstaatlichkeit.

Artikel 2 Nr. 3 der CER-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2022/2557)

Ein "Sicherheitsvorfall" bezeichnet ein Ereignis, das die Erbringung eines wesentlichen Dienstes erheblich stört oder stören könnte, einschließlich einer Beeinträchtigung der nationalen Systeme zur Wahrung der Rechtsstaatlichkeit.

Artikel 2 Nr. 3 der CER-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2022/2557)