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Organisation des Katastrophenschutzes

Der Katastrophenschutz steht aufgrund der veränderten Sicherheits- und Gefahrenlage vor neuen Herausforderungen. Das Hilfeleistungssystem im Katastrophenschutz des Landes Brandenburg zeichnet sich durch das Zusammenwirken kommunaler und staatlicher Aufgabenträger aus. Die Bewältigung von Naturkatastrophen und die Auswirkungen von Terroranschlägen haben das „Konzept zur Weiterentwicklung des integrierten Brand- und Katastrophenschutzes“ maßgeblich beeinflusst. In gleicher Weise hat sich das Aufgabenprofil der im Katastrophenschutz mitwirkenden Aufgabenträger und Hilfsorganisationen verändert.

Gefahrenschwerpunkte
Auf der Grundlage der Festlegungen des Brandenburgischen Brand- und Katastrophenschutzgesetzes sind in einer Gefahren- und Risikoanalyse Schutzziele für Ereignisse festzulegen, von denen Gefahren für das Gebiet ausgehen und die eine überörtliche Gefahrenabwehr im Großschadens- und Katastrophenfall erfordern. Über den zu erstellenden Gefahrenabwehrbedarfsplan sind Schlussfolgerungen für die notwendigen Maßnahmen zu treffen. Bei der Erstellung der Gefahren- und Risikoanalyse wurden folgende Gefahrenschwerpunkte berücksichtigt:

  • Hochwasser
  • Waldbrand
  • Gefahrstofffreisetzung
  • Kampfmittel
  • Tierseuchen und Pandemie
  • Energie- und IT-Ausfall
  • Massenanfall von Verletzten
    • Straße
    • Schiene
    • Luft
    • Wasserstraße

Gesetzliche Bestimmungen
Nach dem Brandenburgischen Brand- und Katastrophenschutzgesetz (BbgBKG) ist das Land Träger der zentralen Aufgaben des Brandschutzes, der Hilfeleistung und des Katastrophenschutzes. Demnach obliegt es dem Land, u. a. die übrigen Aufgabenträger bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zu unterstützen. Die Aufgaben des Katastrophenschutzes werden von den kreisfreien Städten und Landkreisen als untere Katastrophenschutzbehörden wahrgenommen. Das für Katastrophenschutz zuständige Ministerium nimmt die Aufgaben als oberste Katastrophenschutzbehörde wahr und ist insoweit oberste Sonderaufsichtsbehörde.

Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes
Zuständig für die Aufstellung und den Betrieb der Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes sind die Landkreise und kreisfreien Städte als untere Katastrophenschutzbehörden. Dem Land kommt dabei eine Unterstützungsfunktion gegenüber den Aufgabenträgern zu.

Mit der „Verordnung über die Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes - Katastrophenschutzverordnung (KatSV)“ hat das Land Brandenburg die Organisation, die Mindeststärke von Personal, Technik und Ausrüstung sowie die Ausbildung und den Einsatz der Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes verbindlich geregelt.

Im Katastrophenschutz des Landes Brandenburg sind Fachdienste vorgesehen, die von den unteren Katastrophenschutzbehörden auf der Grundlage ihrer Gefahren- und Risikoanalyse durch folgende Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes untersetzt und unterhalten werden:

  • Katastrophenschutzleitungen (KatSL),
  • Führungsstäbe (FüSt),
  • Schnelleinsatzgruppen-Führungsunterstützung (SEG-Fü),
  • Brandschutzeinheiten (BSE),
  • Schnelleinsatzeinheiten-Sanität (SEE-San),
  • Schnelleinsatzgruppen-Betreuung (SEG-Bt),
  • Teams der psychosozialen Notfallversorgung (PSNV),
  • Schnelleinsatzgruppen-Verpflegung (SEG-V),
  • Personenauskunftsstellen (PASt),
  • Gefahrstoffeinheiten (GSE),
  • Schnelleinsatzgruppen-Wassergefahren (SEG-W) und
  • Katastrophenschutzlager.

Der Katastrophenschutz steht aufgrund der veränderten Sicherheits- und Gefahrenlage vor neuen Herausforderungen. Das Hilfeleistungssystem im Katastrophenschutz des Landes Brandenburg zeichnet sich durch das Zusammenwirken kommunaler und staatlicher Aufgabenträger aus. Die Bewältigung von Naturkatastrophen und die Auswirkungen von Terroranschlägen haben das „Konzept zur Weiterentwicklung des integrierten Brand- und Katastrophenschutzes“ maßgeblich beeinflusst. In gleicher Weise hat sich das Aufgabenprofil der im Katastrophenschutz mitwirkenden Aufgabenträger und Hilfsorganisationen verändert.

Gefahrenschwerpunkte
Auf der Grundlage der Festlegungen des Brandenburgischen Brand- und Katastrophenschutzgesetzes sind in einer Gefahren- und Risikoanalyse Schutzziele für Ereignisse festzulegen, von denen Gefahren für das Gebiet ausgehen und die eine überörtliche Gefahrenabwehr im Großschadens- und Katastrophenfall erfordern. Über den zu erstellenden Gefahrenabwehrbedarfsplan sind Schlussfolgerungen für die notwendigen Maßnahmen zu treffen. Bei der Erstellung der Gefahren- und Risikoanalyse wurden folgende Gefahrenschwerpunkte berücksichtigt:

  • Hochwasser
  • Waldbrand
  • Gefahrstofffreisetzung
  • Kampfmittel
  • Tierseuchen und Pandemie
  • Energie- und IT-Ausfall
  • Massenanfall von Verletzten
    • Straße
    • Schiene
    • Luft
    • Wasserstraße

Gesetzliche Bestimmungen
Nach dem Brandenburgischen Brand- und Katastrophenschutzgesetz (BbgBKG) ist das Land Träger der zentralen Aufgaben des Brandschutzes, der Hilfeleistung und des Katastrophenschutzes. Demnach obliegt es dem Land, u. a. die übrigen Aufgabenträger bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zu unterstützen. Die Aufgaben des Katastrophenschutzes werden von den kreisfreien Städten und Landkreisen als untere Katastrophenschutzbehörden wahrgenommen. Das für Katastrophenschutz zuständige Ministerium nimmt die Aufgaben als oberste Katastrophenschutzbehörde wahr und ist insoweit oberste Sonderaufsichtsbehörde.

Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes
Zuständig für die Aufstellung und den Betrieb der Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes sind die Landkreise und kreisfreien Städte als untere Katastrophenschutzbehörden. Dem Land kommt dabei eine Unterstützungsfunktion gegenüber den Aufgabenträgern zu.

Mit der „Verordnung über die Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes - Katastrophenschutzverordnung (KatSV)“ hat das Land Brandenburg die Organisation, die Mindeststärke von Personal, Technik und Ausrüstung sowie die Ausbildung und den Einsatz der Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes verbindlich geregelt.

Im Katastrophenschutz des Landes Brandenburg sind Fachdienste vorgesehen, die von den unteren Katastrophenschutzbehörden auf der Grundlage ihrer Gefahren- und Risikoanalyse durch folgende Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes untersetzt und unterhalten werden:

  • Katastrophenschutzleitungen (KatSL),
  • Führungsstäbe (FüSt),
  • Schnelleinsatzgruppen-Führungsunterstützung (SEG-Fü),
  • Brandschutzeinheiten (BSE),
  • Schnelleinsatzeinheiten-Sanität (SEE-San),
  • Schnelleinsatzgruppen-Betreuung (SEG-Bt),
  • Teams der psychosozialen Notfallversorgung (PSNV),
  • Schnelleinsatzgruppen-Verpflegung (SEG-V),
  • Personenauskunftsstellen (PASt),
  • Gefahrstoffeinheiten (GSE),
  • Schnelleinsatzgruppen-Wassergefahren (SEG-W) und
  • Katastrophenschutzlager.
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Zur Erfüllung ihrer Aufgaben setzen die unteren Katastrophenschutzbehörden neben den öffentlichen Feuerwehren die im Katastrophenschutz mitwirkenden Hilfsorganisationen ein. Die Aufgabenträger können die Einheiten auch selbst betreiben (Regieeinheiten). Darüber hinaus wirkt die Bundesanstalt Technisches Hilfswerk mit ihren Einheiten insbesondere im Fachdienst Bergung/Instandsetzung mit.

Die ergänzende Zivilschutzaus- und -fortbildung des Bundes wird in die Ausbildung der Katastrophenschutzeinheiten und -einrichtungen integriert. Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes führen folgende Übungen durch:

  • Planübungen zur Schulung der Lagebeurteilung und Entscheidungsfindung anhand von Katastrophenschutzplänen und weiteren Einsatzunterlagen,
  • Alarmierungsübungen zur Überprüfung der Alarmierungspläne und Alarmierungsbereitschaft,
  • Stabsrahmenübungen zur Schulung und Überprüfung des Zusammenwirkens innerhalb der Katastrophenschutzleitung sowie des Katastrophenschutzstabes anhand eines angenommenen Schadensereignisses,
  • Vollübungen zur Erprobung der Katastrophenschutzpläne, zur Überprüfung der Leistungsfähigkeit der Katastrophenschutzeinheiten und -einrichtungen sowie ihres Zusammenwirkens untereinander und mit weiteren zur Mitwirkung verpflichteten Dritten.

Zur Erfüllung ihrer Aufgaben setzen die unteren Katastrophenschutzbehörden neben den öffentlichen Feuerwehren die im Katastrophenschutz mitwirkenden Hilfsorganisationen ein. Die Aufgabenträger können die Einheiten auch selbst betreiben (Regieeinheiten). Darüber hinaus wirkt die Bundesanstalt Technisches Hilfswerk mit ihren Einheiten insbesondere im Fachdienst Bergung/Instandsetzung mit.

Die ergänzende Zivilschutzaus- und -fortbildung des Bundes wird in die Ausbildung der Katastrophenschutzeinheiten und -einrichtungen integriert. Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes führen folgende Übungen durch:

  • Planübungen zur Schulung der Lagebeurteilung und Entscheidungsfindung anhand von Katastrophenschutzplänen und weiteren Einsatzunterlagen,
  • Alarmierungsübungen zur Überprüfung der Alarmierungspläne und Alarmierungsbereitschaft,
  • Stabsrahmenübungen zur Schulung und Überprüfung des Zusammenwirkens innerhalb der Katastrophenschutzleitung sowie des Katastrophenschutzstabes anhand eines angenommenen Schadensereignisses,
  • Vollübungen zur Erprobung der Katastrophenschutzpläne, zur Überprüfung der Leistungsfähigkeit der Katastrophenschutzeinheiten und -einrichtungen sowie ihres Zusammenwirkens untereinander und mit weiteren zur Mitwirkung verpflichteten Dritten.