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Fördermittel/-möglichkeiten

Förderverfahren

Durch das Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg (MIK) werden für verschiedenste Themenbereiche und Zielgruppen finanzielle Unterstützungsleistungen in Form von Förderungen ausgereicht. Die Förderverfahren unterliegen dabei den Regelungen für das Zuwendungsrecht aus der Landeshaushaltsordnung Brandenburg.

Durch das Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg (MIK) werden für verschiedenste Themenbereiche und Zielgruppen finanzielle Unterstützungsleistungen in Form von Förderungen ausgereicht. Die Förderverfahren unterliegen dabei den Regelungen für das Zuwendungsrecht aus der Landeshaushaltsordnung Brandenburg.

Grafik Fördermittel Fördermöglichkeiten

Für Fachförderungen des MIK bestehen in der Regel spezielle Förderprogramme die Auskunft über Förderzweck, Fördervoraussetzungen und Förderbedingungen geben. Fachförderungen werden insbesondere in den Themenbereichen Brand- und Katastrophenschutz, Verkehrssicherheit, Kriminalprävention, Kriegsgräberfürsorge und politische Stiftungen ausgegeben.

Darüber hinaus vergibt das MIK Zuwendungen aus Mitteln der Lottokonzessionsabgabe (sog. Lottomittelförderungen) für mildtätige soziale, sportliche und sonstige im öffentlichen Interesse liegende Zwecke. Hauptschwerpunkt für Lottomittelförderungen des MIK sind Projekte des Brand- und Katastrophenschutzes sowie der gesamtgesellschaftlichen Kriminalprävention.

Hinweis: Bitte wenden Sie sich bei Fragen zu Fördermöglichkeiten direkt an die zuständigen Ansprechpersonen in den jeweiligen Fachbereichen.

Grafik Fördermittel Fördermöglichkeiten

Für Fachförderungen des MIK bestehen in der Regel spezielle Förderprogramme die Auskunft über Förderzweck, Fördervoraussetzungen und Förderbedingungen geben. Fachförderungen werden insbesondere in den Themenbereichen Brand- und Katastrophenschutz, Verkehrssicherheit, Kriminalprävention, Kriegsgräberfürsorge und politische Stiftungen ausgegeben.

Darüber hinaus vergibt das MIK Zuwendungen aus Mitteln der Lottokonzessionsabgabe (sog. Lottomittelförderungen) für mildtätige soziale, sportliche und sonstige im öffentlichen Interesse liegende Zwecke. Hauptschwerpunkt für Lottomittelförderungen des MIK sind Projekte des Brand- und Katastrophenschutzes sowie der gesamtgesellschaftlichen Kriminalprävention.

Hinweis: Bitte wenden Sie sich bei Fragen zu Fördermöglichkeiten direkt an die zuständigen Ansprechpersonen in den jeweiligen Fachbereichen.


Lottokonzessionsabgabe - Hintergrund:

Das Lottospiel ist mit einem gesetzlich verankerten Beitrag zum Gemeinwohl im Land Brandenburg verbunden. Die Land Brandenburg Lotto GmbH führt 20 Prozent ihrer Einnahmen als Glücksspielabgabe an das Land Brandenburg ab.

Mithilfe dieser sogenannten Lottomittel werden soziale, humanitäre, kulturelle und sportliche Institutionen sowie im öffentlichen Interesse liegende gemeinnützige Projekte gefördert, für die keine anderen Mittel im Landeshaushalt verfügbar sind und für die auch keine sonstigen Fördermöglichkeiten bestehen.

Die Landesregierung verteilt die Lottomittel im Landeshaushalt auf die einzelnen Ministerien. Die Ministerien entscheiden wiederum eigenständig über die Vergabe dieser Gelder.

Lottokonzessionsabgabe - Hintergrund:

Das Lottospiel ist mit einem gesetzlich verankerten Beitrag zum Gemeinwohl im Land Brandenburg verbunden. Die Land Brandenburg Lotto GmbH führt 20 Prozent ihrer Einnahmen als Glücksspielabgabe an das Land Brandenburg ab.

Mithilfe dieser sogenannten Lottomittel werden soziale, humanitäre, kulturelle und sportliche Institutionen sowie im öffentlichen Interesse liegende gemeinnützige Projekte gefördert, für die keine anderen Mittel im Landeshaushalt verfügbar sind und für die auch keine sonstigen Fördermöglichkeiten bestehen.

Die Landesregierung verteilt die Lottomittel im Landeshaushalt auf die einzelnen Ministerien. Die Ministerien entscheiden wiederum eigenständig über die Vergabe dieser Gelder.