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Duales Bachelor-Studium Verwaltungsinformatik Brandenburg

Schriftzug mit den Worten flexibel, krisenfest, bezahlt

Haben Sie Interesse an einer Tätigkeit in der Landesverwaltung  Brandenburg? Verfügen Sie über eine Hochschulzugangsberechtigung (vgl. § 10 Abs. 2 BbgHG)? Haben Sie Interesse am Umgang mit modernen Medien und Informationstechniken?

Dann bewerben Sie sich zum Wintersemester 2025/2026 als Technische Regierungsoberinspektoranwärterin oder als Technischer Regierungsoberinspektoranwärter im dualen praxisintegrierten Bachelor-Studiengang „Verwaltungsinformatik Brandenburg (Bachelor of Science - B.Sc.)“ an der Technischen Hochschule Wildau.

Schriftzug mit den Worten flexibel, krisenfest, bezahlt

Haben Sie Interesse an einer Tätigkeit in der Landesverwaltung  Brandenburg? Verfügen Sie über eine Hochschulzugangsberechtigung (vgl. § 10 Abs. 2 BbgHG)? Haben Sie Interesse am Umgang mit modernen Medien und Informationstechniken?

Dann bewerben Sie sich zum Wintersemester 2025/2026 als Technische Regierungsoberinspektoranwärterin oder als Technischer Regierungsoberinspektoranwärter im dualen praxisintegrierten Bachelor-Studiengang „Verwaltungsinformatik Brandenburg (Bachelor of Science - B.Sc.)“ an der Technischen Hochschule Wildau.

Linkbanner mit Porträtfoto von VWI-Studentin Fanni und der Aufschrift Mein duales Bachelor-Studium Verwaltungsinformatik Brandenburg für die Landesverwaltung Brandenburg
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Eine Bewerbung zum Ausbildungsbeginn 1. September 2025 ist bis zum 31. Dezember 2024 ausschließlich online über unser Bewerbungsportal möglich.

Eine Bewerbung zum Ausbildungsbeginn 1. September 2025 ist bis zum 31. Dezember 2024 ausschließlich online über unser Bewerbungsportal möglich.

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Informationen zum Studium

  • Berufsbild

    Als Beschäftigte des gehobenen technischen Verwaltungsinformatikdienstes sind Sie in der gesamten unmittelbaren und mittelbaren Verwaltung einsetzbar. Im Rahmen des Studiums werden Ihnen qualifizierte rechtliche, betriebswirtschaftliche sowie verwaltungswissenschaftliche Kenntnisse vermittelt. Darüber hinaus erwerben die Studierenden fremdsprachliche Fähigkeiten, IT-Kenntnisse und grundlegende soziale Kompetenzen. Durch das praxisorientierte Studium werden die Studierenden in die Lage versetzt, erlernte wissenschaftliche Methoden, fachliche Kenntnisse und Fähigkeiten im Rahmen ihrer künftigen Tätigkeit anzuwenden. Damit bilden sie die Schnittstelle zwischen der Informationstechnik und der klassischen Verwaltung, in der Verwaltungsprozesse elektronisch abgewickelt werden (z. B. in den Ministerien oder den nachgeordneten Behörden, Einrichtungen und Betrieben).

    Als Beschäftigte des gehobenen technischen Verwaltungsinformatikdienstes sind Sie in der gesamten unmittelbaren und mittelbaren Verwaltung einsetzbar. Im Rahmen des Studiums werden Ihnen qualifizierte rechtliche, betriebswirtschaftliche sowie verwaltungswissenschaftliche Kenntnisse vermittelt. Darüber hinaus erwerben die Studierenden fremdsprachliche Fähigkeiten, IT-Kenntnisse und grundlegende soziale Kompetenzen. Durch das praxisorientierte Studium werden die Studierenden in die Lage versetzt, erlernte wissenschaftliche Methoden, fachliche Kenntnisse und Fähigkeiten im Rahmen ihrer künftigen Tätigkeit anzuwenden. Damit bilden sie die Schnittstelle zwischen der Informationstechnik und der klassischen Verwaltung, in der Verwaltungsprozesse elektronisch abgewickelt werden (z. B. in den Ministerien oder den nachgeordneten Behörden, Einrichtungen und Betrieben).

  • Studienablauf

    Der duale Bachelor-Studiengang „Verwaltungsinformatik Brandenburg“ wird seit dem Wintersemester 2018/2019 an der Technischen Hochschule Wildau angeboten. Der Studiengang umfasst insgesamt 7 (sowohl fachtheoretische als auch berufspraktische) Semester. Der Einsatz in den berufspraktischen Semestern erfolgt sowohl in den Ministerien als auch in den nachgeordneten Bereichen, z. B. beim

    • Brandenburgischen IT-Dienstleister (ZIT-BB) in Potsdam,
    • Technischen Finanzamt (TFA) in Cottbus oder
    • Zentraldienst der Polizei (ZDPol) in Zossen-Wünsdorf.

    Der duale Bachelor-Studiengang „Verwaltungsinformatik Brandenburg“ wird seit dem Wintersemester 2018/2019 an der Technischen Hochschule Wildau angeboten. Der Studiengang umfasst insgesamt 7 (sowohl fachtheoretische als auch berufspraktische) Semester. Der Einsatz in den berufspraktischen Semestern erfolgt sowohl in den Ministerien als auch in den nachgeordneten Bereichen, z. B. beim

    • Brandenburgischen IT-Dienstleister (ZIT-BB) in Potsdam,
    • Technischen Finanzamt (TFA) in Cottbus oder
    • Zentraldienst der Polizei (ZDPol) in Zossen-Wünsdorf.
  • Studieninhalt

    Das Studium besteht zu ca. 70 % aus einem naturwissenschaftlich-technischen Teil und zu ca. 30 % aus Themen der öffentlichen Verwaltung. Im Rahmen des Studiums werden folgende Kenntnisse vermittelt:

    Verwaltungsinformatik, insbesondere:

    • Grundlagen der Informatik
    • IT-Sicherheit, Datenschutz und Datensicherheit
    • E-Government
    • IT-Administration
    • Softwareanpassung und -entwicklung
    • Spezielle IT-Anwendungen der öffentlichen Verwaltung

    Querschnittsthemen, insbesondere:

    • Projekt- und Geschäftsprozessmanagement
    • Soft Skills/Soziale Kompetenzen
    • Mathematik und Statistik
    • Fachenglisch IT

    Verwaltungshandeln, insbesondere:

    • Einführung BWL in der öffentlichen Verwaltung, öffentliche Finanzwirtschaft
    • Grundlagen Verwaltungsrecht, Staats- und Europarecht, Zivilrecht
    • IT-Recht
    • Öffentliche Vergabe/Beschaffungen

    Das Studium besteht zu ca. 70 % aus einem naturwissenschaftlich-technischen Teil und zu ca. 30 % aus Themen der öffentlichen Verwaltung. Im Rahmen des Studiums werden folgende Kenntnisse vermittelt:

    Verwaltungsinformatik, insbesondere:

    • Grundlagen der Informatik
    • IT-Sicherheit, Datenschutz und Datensicherheit
    • E-Government
    • IT-Administration
    • Softwareanpassung und -entwicklung
    • Spezielle IT-Anwendungen der öffentlichen Verwaltung

    Querschnittsthemen, insbesondere:

    • Projekt- und Geschäftsprozessmanagement
    • Soft Skills/Soziale Kompetenzen
    • Mathematik und Statistik
    • Fachenglisch IT

    Verwaltungshandeln, insbesondere:

    • Einführung BWL in der öffentlichen Verwaltung, öffentliche Finanzwirtschaft
    • Grundlagen Verwaltungsrecht, Staats- und Europarecht, Zivilrecht
    • IT-Recht
    • Öffentliche Vergabe/Beschaffungen
  • Abschluss des Studiums

    Mit erfolgreichem Abschluss des Studiums erwerben Sie den akademischen Grad „Bachelor of Science - B.Sc.“ und gleichzeitig die Anerkennung der Laufbahnbefähigung für den gehobenen technischen Verwaltungsinformatikdienst im Land Brandenburg.

    Das Land Brandenburg bildet bedarfsgerecht, d. h. entsprechend der sich abzeichnenden Personalbedarfe aus. Sie haben daher sehr gute Aussichten auf eine Übernahme in den Landesdienst.

    Ob Sie bei der Übernahme im Beamtenverhältnis auf Probe oder im Beschäftigtenverhältnis eingestellt werden, entscheidet jede Dienstelle eigenständig. Ein gesetzlicher Anspruch auf Verbeamtung besteht nicht.

    Umfang und Qualität des Studiums sichern Ihnen eine große Verwendungsbreite im öffentlichen Dienst. Darüber hinaus stehen Ihnen in der Allgemeinen Verwaltung des Landes Brandenburg attraktive Arbeitszeit- und Arbeitsplatzmodelle zur Verfügung.

    Mit erfolgreichem Abschluss des Studiums erwerben Sie den akademischen Grad „Bachelor of Science - B.Sc.“ und gleichzeitig die Anerkennung der Laufbahnbefähigung für den gehobenen technischen Verwaltungsinformatikdienst im Land Brandenburg.

    Das Land Brandenburg bildet bedarfsgerecht, d. h. entsprechend der sich abzeichnenden Personalbedarfe aus. Sie haben daher sehr gute Aussichten auf eine Übernahme in den Landesdienst.

    Ob Sie bei der Übernahme im Beamtenverhältnis auf Probe oder im Beschäftigtenverhältnis eingestellt werden, entscheidet jede Dienstelle eigenständig. Ein gesetzlicher Anspruch auf Verbeamtung besteht nicht.

    Umfang und Qualität des Studiums sichern Ihnen eine große Verwendungsbreite im öffentlichen Dienst. Darüber hinaus stehen Ihnen in der Allgemeinen Verwaltung des Landes Brandenburg attraktive Arbeitszeit- und Arbeitsplatzmodelle zur Verfügung.

  • Ausbildungs- und Dienstorte

    Die berufspraktischen Studienzeiten gliedern sich in vier jeweils drei Monate dauernde Praxisabschnitte, die wahlweise in unterschiedlichen Bereichen der öffentlichen Verwaltung des Landes Brandenburg absolviert werden. Die Praktika sollen in verschiedenen Geschäftsbereichen und auf unterschiedlichen Ebenen der Landesverwaltung absolviert werden.

    Eine Übersicht über die für diese Einsätze in Frage kommenden Ausbildungsorte ist in der beigefügten Karte zum Download (und dort entsprechend farblich gekennzeichnet) hinterlegt.

    Nach Beendigung des Studiums kommt – in Abhängigkeit von den zu diesem Zeitpunkt bestehenden jeweiligen Einstellungsbedarfen – ein Einsatz an den in dieser Übersicht entsprechend dargestellten Dienststellen in Betracht.

    Die berufspraktischen Studienzeiten gliedern sich in vier jeweils drei Monate dauernde Praxisabschnitte, die wahlweise in unterschiedlichen Bereichen der öffentlichen Verwaltung des Landes Brandenburg absolviert werden. Die Praktika sollen in verschiedenen Geschäftsbereichen und auf unterschiedlichen Ebenen der Landesverwaltung absolviert werden.

    Eine Übersicht über die für diese Einsätze in Frage kommenden Ausbildungsorte ist in der beigefügten Karte zum Download (und dort entsprechend farblich gekennzeichnet) hinterlegt.

    Nach Beendigung des Studiums kommt – in Abhängigkeit von den zu diesem Zeitpunkt bestehenden jeweiligen Einstellungsbedarfen – ein Einsatz an den in dieser Übersicht entsprechend dargestellten Dienststellen in Betracht.

  • Allgemeine Anforderungen

    Eine Tätigkeit im gehobenen technischen Verwaltungsinformatikdienst erfordert bestimmte Schlüsselqualifikationen.

    Folgende Anforderungen sollten Sie erfüllen:

    • Sie sind interessiert an modernen Medien, haben Grundkenntnisse im Umgang mit Informationstechnik.
    • Sie besitzen mathematisches und analytisches Denkvermögen, die Fähigkeit zu konzeptionellem Arbeiten, Englischkenntnisse, gute Ausdrucksfähigkeit und fundiertes Allgemeinwissen.
    • Sie sind kreativ, selbständig und belastbar.
    • Sie verfügen über Problemlösungs- und Kommunikationsfähigkeit, über Teamfähigkeit und Lernbereitschaft.

    Eine Tätigkeit im gehobenen technischen Verwaltungsinformatikdienst erfordert bestimmte Schlüsselqualifikationen.

    Folgende Anforderungen sollten Sie erfüllen:

    • Sie sind interessiert an modernen Medien, haben Grundkenntnisse im Umgang mit Informationstechnik.
    • Sie besitzen mathematisches und analytisches Denkvermögen, die Fähigkeit zu konzeptionellem Arbeiten, Englischkenntnisse, gute Ausdrucksfähigkeit und fundiertes Allgemeinwissen.
    • Sie sind kreativ, selbständig und belastbar.
    • Sie verfügen über Problemlösungs- und Kommunikationsfähigkeit, über Teamfähigkeit und Lernbereitschaft.
  • Einstellungsvoraussetzungen

    Lebensalter
    Einstellungshöchstaltersgrenze ist das vollendete 40. Lebensjahr (gilt nicht für Inhaber eines Eingliederungs- oder Zulassungsscheines).

    Hochschulzugangsberechtigung
    Sie besitzen oder erwerben die Hochschulzugangsberechtigung (vgl. § 10 Abs. 2 BbgHG).
    Hinweis: Sollten Sie die Hochschulzugangsberechtigung noch nicht besitzen, sondern erst vor dem Einstellungszeitpunkt erwerben, ist zunächst das letzte vorliegende Zeugnis zu übersenden bzw. auf der Bewerbungsplattform hochzuladen.

    Staatsangehörigkeit
    Sie sind deutscher Staatsangehöriger oder besitzen die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union (EU) oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR), vgl. § 7 Beamtenstatusgesetz (BeamtStG).

    Gesundheitliche Eignung
    Ihre gesundheitliche Eignung wird durch eine amtsärztliche Untersuchung bestätigt, die erst zum Ende des Auswahlverfahrens erfolgt. Die Kosten hierfür übernehmen wir.

    Bekenntnis zum Grundgesetz und zur Landesverfassung Brandenburg, grundsätzlich keine Vorstrafen und kein gerichtliches Straf- bzw. Ermittlungsverfahren
    Sie bieten die Gewähr dafür, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und in diesem Sinne für die Verfassung des Landes Brandenburg einzutreten.
    Sie sollten grundsätzlich nicht vorbestraft sein und es sollte kein gerichtliches Straf- bzw. Ermittlungsverfahren anhängig sein.

    Lebensalter
    Einstellungshöchstaltersgrenze ist das vollendete 40. Lebensjahr (gilt nicht für Inhaber eines Eingliederungs- oder Zulassungsscheines).

    Hochschulzugangsberechtigung
    Sie besitzen oder erwerben die Hochschulzugangsberechtigung (vgl. § 10 Abs. 2 BbgHG).
    Hinweis: Sollten Sie die Hochschulzugangsberechtigung noch nicht besitzen, sondern erst vor dem Einstellungszeitpunkt erwerben, ist zunächst das letzte vorliegende Zeugnis zu übersenden bzw. auf der Bewerbungsplattform hochzuladen.

    Staatsangehörigkeit
    Sie sind deutscher Staatsangehöriger oder besitzen die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union (EU) oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR), vgl. § 7 Beamtenstatusgesetz (BeamtStG).

    Gesundheitliche Eignung
    Ihre gesundheitliche Eignung wird durch eine amtsärztliche Untersuchung bestätigt, die erst zum Ende des Auswahlverfahrens erfolgt. Die Kosten hierfür übernehmen wir.

    Bekenntnis zum Grundgesetz und zur Landesverfassung Brandenburg, grundsätzlich keine Vorstrafen und kein gerichtliches Straf- bzw. Ermittlungsverfahren
    Sie bieten die Gewähr dafür, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und in diesem Sinne für die Verfassung des Landes Brandenburg einzutreten.
    Sie sollten grundsätzlich nicht vorbestraft sein und es sollte kein gerichtliches Straf- bzw. Ermittlungsverfahren anhängig sein.

  • Richtlinien

    Die für den Vorbereitungsdienst im Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg relevanten Richtlinien finden Sie uf der Internetseite der TH-Wildau: Link zur Internetseite der TH-Wildau.

    So insbesondere:

    1. Die Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahn des gehobenen technischen Verwaltungsinformatikdienstes im Land Brandenburg (Ausbildungs- und Prüfungsordnung gehobener technischer Verwaltungsinformatikdienst - APOgtVwID)
    2. Die Rahmenordnung der Technischen Hochschule Wildau
    3. Die Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Verwaltungsinformatik Brandenburg (Studien‐ und Prüfungsordnung VIBB – VIBBSPO)
    4. Die Praktikumsordnung für den Bachelor-Studiengang Verwaltungsinformatik Brandenburg

    Die für den Vorbereitungsdienst im Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg relevanten Richtlinien finden Sie uf der Internetseite der TH-Wildau: Link zur Internetseite der TH-Wildau.

    So insbesondere:

    1. Die Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahn des gehobenen technischen Verwaltungsinformatikdienstes im Land Brandenburg (Ausbildungs- und Prüfungsordnung gehobener technischer Verwaltungsinformatikdienst - APOgtVwID)
    2. Die Rahmenordnung der Technischen Hochschule Wildau
    3. Die Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Verwaltungsinformatik Brandenburg (Studien‐ und Prüfungsordnung VIBB – VIBBSPO)
    4. Die Praktikumsordnung für den Bachelor-Studiengang Verwaltungsinformatik Brandenburg
  • Bewerbung

    Ihre Bewerbung nehmen wir innerhalb des ausgeschriebenen Bewerbungszeitraumes grundsätzlich nur online entgegen  (Link zur Bewerbungsplattform siehe oben auf dieser Internetseite).

    Im Rahmen der Online-Bewerbung werden wir Sie zunächst um Angaben zu Ihrer Person sowie zu Ihren schulischen und beruflichen Qualifikationen bitten. Die Erstellung eines gesonderten Bewerbungsschreibens ist nicht erforderlich. Die Angaben, die zwingend für eine weitere Bearbeitung Ihrer Online-Bewerbung abgegeben werden müssen, sind mit einem Stern (*) gekennzeichnet. Während des Bewerbungsvorgangs werden Sie an einigen Stellen gebeten, Nachweise beizufügen (z. B. Schulzeugnisse). Diese laden Sie bitte als eingescannte Dateien am Ende des Bewerbungsvorgangs hoch.

    Nach 45 Minuten Inaktivität wird die Session geschlossen. In diesem Fall wäre der Vorgang erneut zu beginnen.

    Nach Übersendung Ihrer Online-Bewerbung (Webformular einschließlich der hochgeladenen Anlagen) erhalten Sie – nach erfolgter Prüfung – per Mail eine Empfangsbestätigung. Dies kann einige Zeit in Anspruch nehmen. Weitere Mitteilungen über den Fortgang Ihrer Bewerbung erhalten Sie auf dem Postweg oder per E-Mail.

    Ihre Bewerbung nehmen wir innerhalb des ausgeschriebenen Bewerbungszeitraumes grundsätzlich nur online entgegen  (Link zur Bewerbungsplattform siehe oben auf dieser Internetseite).

    Im Rahmen der Online-Bewerbung werden wir Sie zunächst um Angaben zu Ihrer Person sowie zu Ihren schulischen und beruflichen Qualifikationen bitten. Die Erstellung eines gesonderten Bewerbungsschreibens ist nicht erforderlich. Die Angaben, die zwingend für eine weitere Bearbeitung Ihrer Online-Bewerbung abgegeben werden müssen, sind mit einem Stern (*) gekennzeichnet. Während des Bewerbungsvorgangs werden Sie an einigen Stellen gebeten, Nachweise beizufügen (z. B. Schulzeugnisse). Diese laden Sie bitte als eingescannte Dateien am Ende des Bewerbungsvorgangs hoch.

    Nach 45 Minuten Inaktivität wird die Session geschlossen. In diesem Fall wäre der Vorgang erneut zu beginnen.

    Nach Übersendung Ihrer Online-Bewerbung (Webformular einschließlich der hochgeladenen Anlagen) erhalten Sie – nach erfolgter Prüfung – per Mail eine Empfangsbestätigung. Dies kann einige Zeit in Anspruch nehmen. Weitere Mitteilungen über den Fortgang Ihrer Bewerbung erhalten Sie auf dem Postweg oder per E-Mail.

  • Auswahlverfahren

    Die Bewerberinnen und Bewerber, die zum Auswahlverfahren die zugelassen werden, erhalten eine Bestätigung des Eingangs ihrer Bewerbung (Eingangsbestätigung). In besonderen Einzelfällen kann auch eine vorbehaltliche Zulassung zum Auswahlverfahren erfolgen (vorbehaltlich des Erfüllens der Einstellungsvoraussetzung bis zum jeweiligen Stichtag).

    Unmittelbar nach Beendigung der Bewerbungsfrist erhalten die zum Auswahlverfahren zugelassenen Bewerberinnen und Bewerber Informationen zum Ablauf des mehrstufigen Auswahlverfahrens.

    1. Stufe – Schriftliches Auswahlverfahren (online)
    Mit der Zulassung zum Auswahlverfahren ist zugleich die Zulassung zur 1. Stufe des Auswahlverfah-rens verbunden. Diese Stufe besteht aus folgenden Komponenten:

    • Intelligenztest
    • Fragebogen zur Persönlichkeit

    2. Stufe – Schriftliches Auswahlverfahren (präsenz)
    Die Zulassung zur 2. Stufe des Auswahlverfahrens erfolgt unter der Voraussetzung, dass die 1. Stufe des Auswahlverfahrens vollständig absolviert worden ist. Die 2. Stufe des Auswahlverfahren findet im Ministerium des Innern und für Kommunales (MIK) statt und beinhaltet einen Informatiktest.

    3. Stufe – mündliches Auswahlverfahren
    Zum mündlichen Auswahlverfahren werden Bewerbende zugelassen, die sowohl Stufe 1 als auch Stufe 2 des Auswahlverfahrens vollständig absolviert haben.

    Das mündliche Auswahlverfahren dauert ca. eine Stunde und besteht aus folgenden Elementen:

    • Kurzvortrag zu einem vorgegebenen Thema
    • Persönliche Vorstellung
    • Strukturiertes Interview

    Spätestens 14 Tage nach Beendigung des (gesamten) mündlichen Auswahlverfahrens erhalten die für eine Einstellung vorgesehenen Bewerberinnen und Bewerber ein Einstellungsangebot – zunächst telefonisch, nach Annahme des Angebotes dann dieses noch schriftlich.

    Spätestens einen Monat nach Beendigung des (gesamten) mündlichen Auswahlverfahrens erhalten auch die restlichen Bewerberinnen und Bewerber eine Nachricht – entweder das Angebot eines Platzes auf der Warteliste oder eine Absage.

    Die Bewerberinnen und Bewerber, die zum Auswahlverfahren die zugelassen werden, erhalten eine Bestätigung des Eingangs ihrer Bewerbung (Eingangsbestätigung). In besonderen Einzelfällen kann auch eine vorbehaltliche Zulassung zum Auswahlverfahren erfolgen (vorbehaltlich des Erfüllens der Einstellungsvoraussetzung bis zum jeweiligen Stichtag).

    Unmittelbar nach Beendigung der Bewerbungsfrist erhalten die zum Auswahlverfahren zugelassenen Bewerberinnen und Bewerber Informationen zum Ablauf des mehrstufigen Auswahlverfahrens.

    1. Stufe – Schriftliches Auswahlverfahren (online)
    Mit der Zulassung zum Auswahlverfahren ist zugleich die Zulassung zur 1. Stufe des Auswahlverfah-rens verbunden. Diese Stufe besteht aus folgenden Komponenten:

    • Intelligenztest
    • Fragebogen zur Persönlichkeit

    2. Stufe – Schriftliches Auswahlverfahren (präsenz)
    Die Zulassung zur 2. Stufe des Auswahlverfahrens erfolgt unter der Voraussetzung, dass die 1. Stufe des Auswahlverfahrens vollständig absolviert worden ist. Die 2. Stufe des Auswahlverfahren findet im Ministerium des Innern und für Kommunales (MIK) statt und beinhaltet einen Informatiktest.

    3. Stufe – mündliches Auswahlverfahren
    Zum mündlichen Auswahlverfahren werden Bewerbende zugelassen, die sowohl Stufe 1 als auch Stufe 2 des Auswahlverfahrens vollständig absolviert haben.

    Das mündliche Auswahlverfahren dauert ca. eine Stunde und besteht aus folgenden Elementen:

    • Kurzvortrag zu einem vorgegebenen Thema
    • Persönliche Vorstellung
    • Strukturiertes Interview

    Spätestens 14 Tage nach Beendigung des (gesamten) mündlichen Auswahlverfahrens erhalten die für eine Einstellung vorgesehenen Bewerberinnen und Bewerber ein Einstellungsangebot – zunächst telefonisch, nach Annahme des Angebotes dann dieses noch schriftlich.

    Spätestens einen Monat nach Beendigung des (gesamten) mündlichen Auswahlverfahrens erhalten auch die restlichen Bewerberinnen und Bewerber eine Nachricht – entweder das Angebot eines Platzes auf der Warteliste oder eine Absage.

  • Status, Verdienst und Versicherung der Studierenden

    Sollten Sie im Rahmen des Auswahlverfahrens ausgewählt werden, werden Sie mit Beginn des Studiums in das Beamtenverhältnis auf Widerruf berufen.

    Sie führen die Amtsbezeichnung „Technische Regierungsoberinspektoranwärterin“ bzw. „Technischer Regierungsoberinspektoranwärter“.

    Als Beamtin oder Beamter auf Widerruf sind Sie zur Teilnahme an sämtlichen Lehrveranstaltungen des Studiengangs „Verwaltungsinformatik Brandenburg“ an der Technischen Hochschule Wildau und an sonstigen von uns bestimmten Lehrveranstaltungen verpflichtet. Sie sind ferner zur Ablegung der studienbegleitenden Prüfungen sowie zum eigenverantwortlichen Selbststudium verpflichtet.

    An der Technischen Hochschule Wildau sind Sie neben Ihrem Status als Beamtin oder Beamter auf Widerruf zusätzlich noch als Studentin oder Student immatrikuliert.

    Das Beamtenverhältnis auf Widerruf endet mit dem Ablauf des Tages, an dem

    1. das Bestehen oder
    2. das endgültige Nichtbestehen der Bachelor-Prüfung

    bekannt gegeben worden ist. Aus dem Bestehen der Abschlussprüfung ergibt sich kein automatischer Anspruch auf Übernahme. Da das Land Brandenburg aber nach Bedarf ausbildet, bestehen sehr gute Einstellungsmöglichkeiten.

    Anwärterbezüge
    Sie erhalten monatliche Bezüge in Höhe von gegenwärtig rund 1.570 € brutto (ggf. zzgl. Familienzuschlag) und vermögenswirksame Leistungen.

    Versicherungen
    Um Ihre Kranken- und Pflegeversicherung müssen Sie sich selbst kümmern. Sie haben die Möglichkeit sich privat zu versichern oder die pauschale Beihilfe in Anspruch zu nehmen. Informationen hierzu erhalten Sie unter anderem auf einem Informationsblatt der ZBB
    Weitere sozialversicherungspflichtige Abgaben fallen für Sie als Beamtin/Beamter auf Widerruf nicht an.

    Studiengebühren
    Es werden keine Studiengebühren erhoben. Es fallen jedoch Kosten für den sog. Semesterbetrag an. Darin enthalten ist das Entgelt für ein Semesterticket, mit dem Sie die öffentlichen Verkehrsmittel im gesamten Netz des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg nutzen können.

    Link zur Übersicht der Studiengebühren auf der Internetseite der TH Wildau

    Sollten Sie im Rahmen des Auswahlverfahrens ausgewählt werden, werden Sie mit Beginn des Studiums in das Beamtenverhältnis auf Widerruf berufen.

    Sie führen die Amtsbezeichnung „Technische Regierungsoberinspektoranwärterin“ bzw. „Technischer Regierungsoberinspektoranwärter“.

    Als Beamtin oder Beamter auf Widerruf sind Sie zur Teilnahme an sämtlichen Lehrveranstaltungen des Studiengangs „Verwaltungsinformatik Brandenburg“ an der Technischen Hochschule Wildau und an sonstigen von uns bestimmten Lehrveranstaltungen verpflichtet. Sie sind ferner zur Ablegung der studienbegleitenden Prüfungen sowie zum eigenverantwortlichen Selbststudium verpflichtet.

    An der Technischen Hochschule Wildau sind Sie neben Ihrem Status als Beamtin oder Beamter auf Widerruf zusätzlich noch als Studentin oder Student immatrikuliert.

    Das Beamtenverhältnis auf Widerruf endet mit dem Ablauf des Tages, an dem

    1. das Bestehen oder
    2. das endgültige Nichtbestehen der Bachelor-Prüfung

    bekannt gegeben worden ist. Aus dem Bestehen der Abschlussprüfung ergibt sich kein automatischer Anspruch auf Übernahme. Da das Land Brandenburg aber nach Bedarf ausbildet, bestehen sehr gute Einstellungsmöglichkeiten.

    Anwärterbezüge
    Sie erhalten monatliche Bezüge in Höhe von gegenwärtig rund 1.570 € brutto (ggf. zzgl. Familienzuschlag) und vermögenswirksame Leistungen.

    Versicherungen
    Um Ihre Kranken- und Pflegeversicherung müssen Sie sich selbst kümmern. Sie haben die Möglichkeit sich privat zu versichern oder die pauschale Beihilfe in Anspruch zu nehmen. Informationen hierzu erhalten Sie unter anderem auf einem Informationsblatt der ZBB
    Weitere sozialversicherungspflichtige Abgaben fallen für Sie als Beamtin/Beamter auf Widerruf nicht an.

    Studiengebühren
    Es werden keine Studiengebühren erhoben. Es fallen jedoch Kosten für den sog. Semesterbetrag an. Darin enthalten ist das Entgelt für ein Semesterticket, mit dem Sie die öffentlichen Verkehrsmittel im gesamten Netz des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg nutzen können.

    Link zur Übersicht der Studiengebühren auf der Internetseite der TH Wildau

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Kommunale Ebene

Zu den Einstellungsbedingungen auf kommunaler Ebene wenden Sie sich bitte an den jeweiligen Landkreis, die Stadt, die Gemeinde oder das Amt im Land Brandenburg.

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Einstellungsbehörden auf kommunaler Ebene