Wichtige Erklärungen zur Regierung im Bundesland Brandenburg
Das Bundesland Brandenburg hat eine Regierung.
Diese Regierung hat einen Chef.
Man nennt diesen Chef: Minister-Präsident.
Die Politiker im Landtag wählen
den Minister-Präsidenten.
Der Minister-Präsident bestimmt,
wie die Regierung arbeiten soll.
Das Bundesland Brandenburg hat eine Regierung.
Diese Regierung hat einen Chef.
Man nennt diesen Chef: Minister-Präsident.
Die Politiker im Landtag wählen
den Minister-Präsidenten.
Der Minister-Präsident bestimmt,
wie die Regierung arbeiten soll.
Die Regierung von Brandenburg hat
10 wichtige Arbeits-Bereiche.
Diese Arbeits-Bereiche nennt man auch:
Oberste Behörden oder Ministerien.
Jedes Ministerium hat andere wichtige Aufgaben.
Der Minister-Präsident leitet selbst ein Ministerium.
Das Ministerium vom Minister-Präsidenten heißt:
Staatskanzlei.
Die Regierung von Brandenburg hat
10 wichtige Arbeits-Bereiche.
Diese Arbeits-Bereiche nennt man auch:
Oberste Behörden oder Ministerien.
Jedes Ministerium hat andere wichtige Aufgaben.
Der Minister-Präsident leitet selbst ein Ministerium.
Das Ministerium vom Minister-Präsidenten heißt:
Staatskanzlei.
Der Minister-Präsident bestimmt,
wer die anderen 9 Ministerien leiten soll.
Diese Leitungen nennt man: Landes-Minister.
Der Minister-Präsident bestimmt,
wer die anderen 9 Ministerien leiten soll.
Diese Leitungen nennt man: Landes-Minister.