Ihr Weg durch unsere Seite: Start - Leichte Sprache

Wichtige Erklärungen zur Regierung im Bundesland Brandenburg

Das Bundesland Brandenburg hat eine Regierung.
Diese Regierung hat einen Chef.
Man nennt diesen Chef: Minister-Präsident.
Die Politiker im Landtag wählen
den Minister-Präsidenten.
Der Minister-Präsident bestimmt,
wie die Regierung arbeiten soll.

Das Bundesland Brandenburg hat eine Regierung.
Diese Regierung hat einen Chef.
Man nennt diesen Chef: Minister-Präsident.
Die Politiker im Landtag wählen
den Minister-Präsidenten.
Der Minister-Präsident bestimmt,
wie die Regierung arbeiten soll.


Die Regierung von Brandenburg hat
10 wichtige Arbeits-Bereiche.
Diese Arbeits-Bereiche nennt man auch:
Oberste Behörden oder Ministerien.
Jedes Ministerium hat andere wichtige Aufgaben.

Der Minister-Präsident leitet selbst ein Ministerium.
Das Ministerium vom Minister-Präsidenten heißt:
Staatskanzlei.

Die Regierung von Brandenburg hat
10 wichtige Arbeits-Bereiche.
Diese Arbeits-Bereiche nennt man auch:
Oberste Behörden oder Ministerien.
Jedes Ministerium hat andere wichtige Aufgaben.

Der Minister-Präsident leitet selbst ein Ministerium.
Das Ministerium vom Minister-Präsidenten heißt:
Staatskanzlei.


Der Minister-Präsident bestimmt,
wer die anderen 9 Ministerien leiten soll.
Diese Leitungen nennt man: Landes-Minister.

Der Minister-Präsident bestimmt,
wer die anderen 9 Ministerien leiten soll.
Diese Leitungen nennt man: Landes-Minister.


Mehr Infos zur Regierung in Brandenburg
finden Sie hier.
Die Infos sind nicht in Leichter Sprache.

Mehr Infos zur Regierung in Brandenburg
finden Sie hier.
Die Infos sind nicht in Leichter Sprache.