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Lottomittel für das Gemeinwohl

Teaserbild mit einem Foto eines Lottoscheins und einigen Geldscheinen symbolisch für Fördergeld aus Lottomitteln
© M. Schuppich - stock.adobe.com

Zuwendungen aus der Lottokonzessionsabgabe

Aus Mitteln der Lottokonzessionsabgabe vergibt das Ministerium des Innern und für Kommunales (MIK) Zuwendungen für mildtätige soziale, sportliche und sonstige im öffentlichen Interesse liegende Zwecke. Die finanziellen Mittel werden gemäß festgelegter Schwerpunkte jährlich neu zugewiesen.
Im Fokus der Zuwendungen aus Lottomitteln des MIK stehen Projekte, die sich an den Schwerpunkten im Bereich des Brand- und Katastrophenschutzes ausrichten:

  • Maßnahmen zur Mitgliederwerbung und -gewinnung,
  • Maßnahmen zur Stärkung und zum Erhalt der Mitglieder,
  • Maßnahmen im Bereich des Feuerwehrsports, insbesondere zur Durchführung von Wettkämpfen und Wettbewerben.
Teaserbild mit einem Foto eines Lottoscheins und einigen Geldscheinen symbolisch für Fördergeld aus Lottomitteln
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Zuwendungen aus der Lottokonzessionsabgabe

Aus Mitteln der Lottokonzessionsabgabe vergibt das Ministerium des Innern und für Kommunales (MIK) Zuwendungen für mildtätige soziale, sportliche und sonstige im öffentlichen Interesse liegende Zwecke. Die finanziellen Mittel werden gemäß festgelegter Schwerpunkte jährlich neu zugewiesen.
Im Fokus der Zuwendungen aus Lottomitteln des MIK stehen Projekte, die sich an den Schwerpunkten im Bereich des Brand- und Katastrophenschutzes ausrichten:

  • Maßnahmen zur Mitgliederwerbung und -gewinnung,
  • Maßnahmen zur Stärkung und zum Erhalt der Mitglieder,
  • Maßnahmen im Bereich des Feuerwehrsports, insbesondere zur Durchführung von Wettkämpfen und Wettbewerben.

Hinweise zur Zuwendung

Hier finden Sie alle Informationen über die Zuwendung und das Verfahren sowie die für einen Antrag erforderlichen Formulare und Dokumente.

Hier finden Sie alle Informationen über die Zuwendung und das Verfahren sowie die für einen Antrag erforderlichen Formulare und Dokumente.

  • Formulare und Dokumente für einen Antrag

    Hier finden Sie alle Formulare und Dokumente die Sie für Ihren Antrag benötigen.

    [PDF-Dateien sind nicht barrierefrei]

    Hier finden Sie alle Formulare und Dokumente die Sie für Ihren Antrag benötigen.

    [PDF-Dateien sind nicht barrierefrei]

    HINWEISE zum ANTRAG: Bitte laden Sie den Antrag sowie die Anlagen vor dem Ausfüllen herunter. Zum Lesen und Ausfüllen können Sie die kostenfreie Software Adobe Acrobat Reader nutzen. Die Anträge und Anlagen sind unterschrieben und eingescannt ausschließlich  per E-Mail an
    Zuwendungen.BKS@mik.brandenburg.de einzureichen.

    Rückfragen richten Sie bitte auch – per E-Mail – an die obige Adresse.

    HINWEISE zum ANTRAG: Bitte laden Sie den Antrag sowie die Anlagen vor dem Ausfüllen herunter. Zum Lesen und Ausfüllen können Sie die kostenfreie Software Adobe Acrobat Reader nutzen. Die Anträge und Anlagen sind unterschrieben und eingescannt ausschließlich  per E-Mail an
    Zuwendungen.BKS@mik.brandenburg.de einzureichen.

    Rückfragen richten Sie bitte auch – per E-Mail – an die obige Adresse.

  • Für welche Projekte kann eine Zuwendung beantragt werden?

    Für eine Zuwendung kommen solche Projekte in Frage, die

    • zur Mitgliederwerbung und -gewinnung und
    • zur Stärkung und zum Erhalt der Mitglieder
      beitragen, sowie für
    • Maßnahmen im Bereich des Feuerwehrsports insbesondere zur Durchführung von Wettkämpfen und Wettbewerben.

    Die Maßnahmen müssen ein erhebliches Landesinteresse begründen.

    Mit der Durchführung des Projektes darf noch nicht begonnen worden sein. Begonnen wurde ein Projekt dann, wenn Lieferungs-, Leistungs- oder sonstige Verträge geschlossen bzw. Aufträge ausgelöst wurden. Auch Aktivitäten im Rahmen von Öffentlichkeitsarbeit für das beantragte Projekt lassen auf einen Maßnahmenbeginn schließen.

    Unterstützt werden ausschließlich zeitlich begrenzte und in sich abgeschlossene Projekte.

    Für eine Zuwendung kommen solche Projekte in Frage, die

    • zur Mitgliederwerbung und -gewinnung und
    • zur Stärkung und zum Erhalt der Mitglieder
      beitragen, sowie für
    • Maßnahmen im Bereich des Feuerwehrsports insbesondere zur Durchführung von Wettkämpfen und Wettbewerben.

    Die Maßnahmen müssen ein erhebliches Landesinteresse begründen.

    Mit der Durchführung des Projektes darf noch nicht begonnen worden sein. Begonnen wurde ein Projekt dann, wenn Lieferungs-, Leistungs- oder sonstige Verträge geschlossen bzw. Aufträge ausgelöst wurden. Auch Aktivitäten im Rahmen von Öffentlichkeitsarbeit für das beantragte Projekt lassen auf einen Maßnahmenbeginn schließen.

    Unterstützt werden ausschließlich zeitlich begrenzte und in sich abgeschlossene Projekte.

  • Was sind Zuwendungszweck und Rechtsgrundlagen?

    Lottomittel werden als Zuwendung nach der Maßgabe der §§ 23 und 44 der Landeshaushaltsordnung Brandenburg sowie der Verwaltungsvorschriften zu § 44 der Landeshaushaltsordnung Brandenburg zur Unterstützung von Projekten des Brand- und Katastrophenschutzes gemäß den festgelegten Schwerpunkten bewilligt.

    Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung einer Zuwendung aus Mitteln der Lottokonzessionsabgabe besteht nicht.

    Lottomittel werden als Zuwendung nach der Maßgabe der §§ 23 und 44 der Landeshaushaltsordnung Brandenburg sowie der Verwaltungsvorschriften zu § 44 der Landeshaushaltsordnung Brandenburg zur Unterstützung von Projekten des Brand- und Katastrophenschutzes gemäß den festgelegten Schwerpunkten bewilligt.

    Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung einer Zuwendung aus Mitteln der Lottokonzessionsabgabe besteht nicht.

  • Wer kann eine Zuwendung beantragen?

    Eingetragene Vereine, amtsfreie Gemeinden, Verbandsgemeinden, Ämter und kreisfreie Städte können Zuwendungen aus Lottomitteln beantragen, wenn sie sich an den Schwerpunkten des Brand- und Katastrophenschutzes ausrichten.

    Einrichtungen der unmittelbaren Landesverwaltung, insbesondere Ministerien und deren nachgeordnete Bereiche, sind als Zuwendungsempfänger ausgeschlossen.

    Eingetragene Vereine, amtsfreie Gemeinden, Verbandsgemeinden, Ämter und kreisfreie Städte können Zuwendungen aus Lottomitteln beantragen, wenn sie sich an den Schwerpunkten des Brand- und Katastrophenschutzes ausrichten.

    Einrichtungen der unmittelbaren Landesverwaltung, insbesondere Ministerien und deren nachgeordnete Bereiche, sind als Zuwendungsempfänger ausgeschlossen.

  • Welche Voraussetzungen müssen für eine Zuwendung erfüllt werden?

    Die beantragte Maßnahme muss ihre Wirkung im Land Brandenburg entfalten.

    Grundsätzlich wird keine Vollfinanzierung gewährt. Es werden nur Zuwendungen für einen Anteil an den gesamten Ausgaben gewährt.

    Verantwortliche, die eine Zuwendung beantragen, sollen sich angemessen am Projekt beteiligen. Diese Eigenbeteiligung sollte bei Aufgabenträgern des örtlichen Brandschutzes und der örtlichen Hilfeleistung bei mindestens 20 % der Gesamtausgaben liegen. Von eingetragenen Vereinen wird grundsätzlich ein Eigenanteil von mindestens 10 % erwartet.

    Die Gesamtfinanzierung des Projektes muss gesichert sein.

    Die beantragte Maßnahme muss ihre Wirkung im Land Brandenburg entfalten.

    Grundsätzlich wird keine Vollfinanzierung gewährt. Es werden nur Zuwendungen für einen Anteil an den gesamten Ausgaben gewährt.

    Verantwortliche, die eine Zuwendung beantragen, sollen sich angemessen am Projekt beteiligen. Diese Eigenbeteiligung sollte bei Aufgabenträgern des örtlichen Brandschutzes und der örtlichen Hilfeleistung bei mindestens 20 % der Gesamtausgaben liegen. Von eingetragenen Vereinen wird grundsätzlich ein Eigenanteil von mindestens 10 % erwartet.

    Die Gesamtfinanzierung des Projektes muss gesichert sein.

  • In welchem Umfang können Zuwendungen erfolgen?

    Die Zuwendung aus Lottomitteln wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss bewilligt.

    Die Höhe der Zuwendung kann bei Aufgabenträgern des örtlichen Brandschutzes und der örtlichen Hilfeleistung bis zu 80 % und bei eingetragenen Vereinen bis zu 90 % der als zuwendungsfähig anerkannten Gesamtausgaben betragen.

    Zuwendungsfähig sind Sachkosten.

    Zur Durchführung von Jugendfeuerwehrlagern ist folgende Finanzierung festgelegt:

    Nr. Kostenart Einheit Betrag bis zu
    KA 1 Unterkunft und Verpflegung pro Übernachtung und nachgewiesenem Teilnehmenden 20,00 €
    KA 2 Transfer und Freizeitaktivitäten eines kommunalen Trägers für nachgewiesene Kosten 80 %
    KA 3 Transfer und Freizeitaktivitäten eines eingetragenen Vereins für nachgewiesene Kosten 90 %

    Zudem wird ein Eigenanteil je Gesamtmaßnahme und ein Höchstbetrag je Zuwendung festgelegt:

    Nr. Anteil Einheit Betrag
    A 1 Eigenanteil antragstellender kommunaler Träger für Gesamtkosten der Maßnahme mind. 20 %
    A 2 Eigenanteil antragstellender eingetragener Verein für Gesamtkosten der Maßnahme mind. 10 %
    A 3 Höchstbetrag der Zuwendung je Maßnahme und Gesamtaufwendungen für Unterkunft, Verpflegung, Transfer und Freizeitaktivitäten max. 10.000 €

    Von einer Zuwendung grundsätzlich ausgeschlossen sind u.a.:

    • Grunderwerb,
    • laufende Personal- und Sachausgaben (z. B. Miet-, Betriebskosten),
    • Erwerb von alkoholischen Getränken und Tabakwaren,
    • Pfandausgaben.

    Bei Veröffentlichungen und Verlautbarungen aller Art (Presseerklärungen, Publikationen, Arbeitsmaterialien, Berichten, Einladungen usw.) ist in geeigneter Form auf die finanzielle Zuwendung durch das Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg hinzuweisen.

    Die Zuwendung aus Lottomitteln wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss bewilligt.

    Die Höhe der Zuwendung kann bei Aufgabenträgern des örtlichen Brandschutzes und der örtlichen Hilfeleistung bis zu 80 % und bei eingetragenen Vereinen bis zu 90 % der als zuwendungsfähig anerkannten Gesamtausgaben betragen.

    Zuwendungsfähig sind Sachkosten.

    Zur Durchführung von Jugendfeuerwehrlagern ist folgende Finanzierung festgelegt:

    Nr. Kostenart Einheit Betrag bis zu
    KA 1 Unterkunft und Verpflegung pro Übernachtung und nachgewiesenem Teilnehmenden 20,00 €
    KA 2 Transfer und Freizeitaktivitäten eines kommunalen Trägers für nachgewiesene Kosten 80 %
    KA 3 Transfer und Freizeitaktivitäten eines eingetragenen Vereins für nachgewiesene Kosten 90 %

    Zudem wird ein Eigenanteil je Gesamtmaßnahme und ein Höchstbetrag je Zuwendung festgelegt:

    Nr. Anteil Einheit Betrag
    A 1 Eigenanteil antragstellender kommunaler Träger für Gesamtkosten der Maßnahme mind. 20 %
    A 2 Eigenanteil antragstellender eingetragener Verein für Gesamtkosten der Maßnahme mind. 10 %
    A 3 Höchstbetrag der Zuwendung je Maßnahme und Gesamtaufwendungen für Unterkunft, Verpflegung, Transfer und Freizeitaktivitäten max. 10.000 €

    Von einer Zuwendung grundsätzlich ausgeschlossen sind u.a.:

    • Grunderwerb,
    • laufende Personal- und Sachausgaben (z. B. Miet-, Betriebskosten),
    • Erwerb von alkoholischen Getränken und Tabakwaren,
    • Pfandausgaben.

    Bei Veröffentlichungen und Verlautbarungen aller Art (Presseerklärungen, Publikationen, Arbeitsmaterialien, Berichten, Einladungen usw.) ist in geeigneter Form auf die finanzielle Zuwendung durch das Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg hinzuweisen.

  • Welche Fristen sind für einen Antrag zu beachten?

    Zuwendungen aus Lottomitteln für das laufende Jahr müssen bis zum 30. September beantragt werden. Für jede Maßnahme ist ein gesonderter Antrag zu stellen. Der Antrag muss rechtsverbindlich unterzeichnet werden.

    Der Antrag ist unter Verwendung des vorgesehenen Antragsformulars* und der geforderten Anlagen/Nachweise einzureichen.

    Alle Anträge auf Zuwendungen im Brand- und Katastrophenschutz müssen umfangreich geprüft werden, bevor eine Bewilligung möglich ist. Bis zu einer möglichen Zuwendung müssen daher mehrere Monate eingeplant werden. Es kann also notwendig sein, einen vorzeitigen Maßnahmenbeginn zu beantragen, der ausführlich begründet werden muss.

    Zuwendungen aus Lottomitteln für das laufende Jahr müssen bis zum 30. September beantragt werden. Für jede Maßnahme ist ein gesonderter Antrag zu stellen. Der Antrag muss rechtsverbindlich unterzeichnet werden.

    Der Antrag ist unter Verwendung des vorgesehenen Antragsformulars* und der geforderten Anlagen/Nachweise einzureichen.

    Alle Anträge auf Zuwendungen im Brand- und Katastrophenschutz müssen umfangreich geprüft werden, bevor eine Bewilligung möglich ist. Bis zu einer möglichen Zuwendung müssen daher mehrere Monate eingeplant werden. Es kann also notwendig sein, einen vorzeitigen Maßnahmenbeginn zu beantragen, der ausführlich begründet werden muss.

  • Wie muss ein Antrag eingereicht werden?

    Dem vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antrag müssen nachfolgend genannte Anlagen beigefügt werden:

    • Projektbeschreibung,
    • Kosten- und Finanzierungsplan, soweit nicht im Antragsformular bereits angegeben,
    • Mindestens drei vergleichbare Preisanfragen für jede zu fördernde Maßnahme,
    • Kopien von Bewilligungsbescheiden bzw. rechtsverbindlicher Zusicherungen anderer Zuwendungsgeber bzw. Kopien entsprechender Anträge,
    • positives Votum Dritter, sofern vorhanden.

    Beantragt ein eingetragener Verein eine Zuwendung, müssen darüber hinaus folgende Vereinsunterlagen in Kopie eingereicht werden:

    • Vereinsregisterauszug,
    • Vereinssatzung,
    • Freistellungsbescheid vom Finanzamt.

    Das Antragsformular ist ausgefüllt und unterschrieben dem Referat 34 eingescannt als unveränderliche PDF-Datei ausschließlich per E-Mail an Zuwendungen.BKS@mik.brandenburg.de zuzuleiten. Die erforderlichen Anlagen/Nachweise sind ebenfalls einzeln als PDF-Datei per E-Mail zu übermitteln. Große Datenmengen können in anderer Form elektronisch oder auf Datenträgern übermittelt werden.

    Dem vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antrag müssen nachfolgend genannte Anlagen beigefügt werden:

    • Projektbeschreibung,
    • Kosten- und Finanzierungsplan, soweit nicht im Antragsformular bereits angegeben,
    • Mindestens drei vergleichbare Preisanfragen für jede zu fördernde Maßnahme,
    • Kopien von Bewilligungsbescheiden bzw. rechtsverbindlicher Zusicherungen anderer Zuwendungsgeber bzw. Kopien entsprechender Anträge,
    • positives Votum Dritter, sofern vorhanden.

    Beantragt ein eingetragener Verein eine Zuwendung, müssen darüber hinaus folgende Vereinsunterlagen in Kopie eingereicht werden:

    • Vereinsregisterauszug,
    • Vereinssatzung,
    • Freistellungsbescheid vom Finanzamt.

    Das Antragsformular ist ausgefüllt und unterschrieben dem Referat 34 eingescannt als unveränderliche PDF-Datei ausschließlich per E-Mail an Zuwendungen.BKS@mik.brandenburg.de zuzuleiten. Die erforderlichen Anlagen/Nachweise sind ebenfalls einzeln als PDF-Datei per E-Mail zu übermitteln. Große Datenmengen können in anderer Form elektronisch oder auf Datenträgern übermittelt werden.

  • Wie erfolgt die Auszahlung der Zuwendung?

    Sofern eine Zuwendung für die beantragte Maßnahme möglich ist, wird diese durch einen Bescheid bewilligt. Der Zuwendungsbescheid regelt die Anforderungen an die Auszahlung der Zuwendung. Grundsätzlich muss eine Zuwendung mit dem Formular „Mittelanforderung“ bei der Bewilligungsbehörde angefordert werden. Die Zuwendung wird im Anschluss an das benannte Konto überwiesen.

    Sofern eine Zuwendung für die beantragte Maßnahme möglich ist, wird diese durch einen Bescheid bewilligt. Der Zuwendungsbescheid regelt die Anforderungen an die Auszahlung der Zuwendung. Grundsätzlich muss eine Zuwendung mit dem Formular „Mittelanforderung“ bei der Bewilligungsbehörde angefordert werden. Die Zuwendung wird im Anschluss an das benannte Konto überwiesen.

  • Muss die Verwendung der Zuwendung nachgewiesen werden?

    Die Zuwendung aus Lottomitteln muss entsprechend dem Zuwendungszweck verwendet werden. Darüber muss ein entsprechender Verwendungsnachweis eingereicht werden, der aus einem zahlenmäßigen Nachweis und dem Sachbericht besteht. Der Nachweis muss die einzelnen Einnahmen und Ausgaben in zeitlicher Reihenfolge und voneinander getrennt entsprechend der Gliederung des Finanzierungsplans ausweisen. Dem Nachweis ist eine tabellarische Belegübersicht beizufügen.

    Der Verwendungsnachweis muss grundsätzlich spätestens sechs Monate nach Beendigung der Maßnahme unter Verwendung des entsprechenden Formulars beim MIK vorgelegt werden. Hiervon abweichende Regelungen können im Zuwendungsbescheid festgelegt werden.

    Die Zuwendung aus Lottomitteln muss entsprechend dem Zuwendungszweck verwendet werden. Darüber muss ein entsprechender Verwendungsnachweis eingereicht werden, der aus einem zahlenmäßigen Nachweis und dem Sachbericht besteht. Der Nachweis muss die einzelnen Einnahmen und Ausgaben in zeitlicher Reihenfolge und voneinander getrennt entsprechend der Gliederung des Finanzierungsplans ausweisen. Dem Nachweis ist eine tabellarische Belegübersicht beizufügen.

    Der Verwendungsnachweis muss grundsätzlich spätestens sechs Monate nach Beendigung der Maßnahme unter Verwendung des entsprechenden Formulars beim MIK vorgelegt werden. Hiervon abweichende Regelungen können im Zuwendungsbescheid festgelegt werden.

Für Rückfragen schreiben Sie bitte eine E-Mail an: Zuwendungen.BKS@mik.brandenburg.de

Lottokonzessionsabgabe – Hintergrund:

Das Lottospiel ist mit einem gesetzlich verankerten Beitrag zum Gemeinwohl im Land Brandenburg verbunden. Die Land Brandenburg Lotto GmbH führt 20 % ihrer Einnahmen als Glücksspielabgabe an das Land Brandenburg ab.

Mithilfe dieser sogenannten Lottomittel werden soziale, humanitäre, kulturelle und sportliche Institutionen sowie im öffentlichen Interesse liegende gemeinnützige Projekte unterstützt, wenn hierfür keine anderen Mittel im Landeshaushalt verfügbar sind und keine sonstigen Möglichkeiten für Zuwendungen bestehen.

Die Landesregierung verteilt die Lottomittel im Landeshaushalt auf die einzelnen Ministerien. Die Ministerien entscheiden eigenständig über die Vergabe dieser Gelder.

Für Rückfragen schreiben Sie bitte eine E-Mail an: Zuwendungen.BKS@mik.brandenburg.de

Lottokonzessionsabgabe – Hintergrund:

Das Lottospiel ist mit einem gesetzlich verankerten Beitrag zum Gemeinwohl im Land Brandenburg verbunden. Die Land Brandenburg Lotto GmbH führt 20 % ihrer Einnahmen als Glücksspielabgabe an das Land Brandenburg ab.

Mithilfe dieser sogenannten Lottomittel werden soziale, humanitäre, kulturelle und sportliche Institutionen sowie im öffentlichen Interesse liegende gemeinnützige Projekte unterstützt, wenn hierfür keine anderen Mittel im Landeshaushalt verfügbar sind und keine sonstigen Möglichkeiten für Zuwendungen bestehen.

Die Landesregierung verteilt die Lottomittel im Landeshaushalt auf die einzelnen Ministerien. Die Ministerien entscheiden eigenständig über die Vergabe dieser Gelder.