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Liegenschaftskataster

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Das Liegenschaftskataster ist ein öffentliches Register des Landes Brandenburg und beschreibt flächendeckend und aktuell alle Flurstücke und Gebäude (Liegenschaften) in ihrer Lage auf der Erdoberfläche.

Gemeinsam mit den Geobasisinformationen des Raumbezugs und den Geobasisinformationen der Landschaft ist das Liegenschaftskataster ein unverzichtbarer Bestandteil der digitalen Infrastruktur des Landes Brandenburg sowie Element des Eigentumssicherungssystems.

Das Liegenschaftskataster ist ein öffentliches Register des Landes Brandenburg und beschreibt flächendeckend und aktuell alle Flurstücke und Gebäude (Liegenschaften) in ihrer Lage auf der Erdoberfläche.

Gemeinsam mit den Geobasisinformationen des Raumbezugs und den Geobasisinformationen der Landschaft ist das Liegenschaftskataster ein unverzichtbarer Bestandteil der digitalen Infrastruktur des Landes Brandenburg sowie Element des Eigentumssicherungssystems.

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  • Liegenschaftskataster als Element der Eigentumssicherung

    Das Liegenschaftskataster führt den Nachweis der Eigentümer, Nutzungs- und Erbbauberechtigten in Übereinstimmung mit dem Grundbuch. Daneben enthält das Liegenschaftskataster Informationen darüber, wie die Landesfläche genutzt wird (=Tatsächliche Nutzung). Für Planungen, die Finanzverwaltung und statistische Zwecke sind diese Daten unverzichtbar, ebenso wie der Nachweis der gesetzlichen Klassifizierungen. Dieses erfolgt im Wesentlichen in digitalen Geobasisinformationssystemen und Datenbanken. Das Liegenschaftskataster ist das amtliche Verzeichnis der Grundstücke im Sinne der Grundbuchordnung und damit ein Element der Eigentumssicherung an Grund und Boden.

    Das Liegenschaftskataster führt den Nachweis der Eigentümer, Nutzungs- und Erbbauberechtigten in Übereinstimmung mit dem Grundbuch. Daneben enthält das Liegenschaftskataster Informationen darüber, wie die Landesfläche genutzt wird (=Tatsächliche Nutzung). Für Planungen, die Finanzverwaltung und statistische Zwecke sind diese Daten unverzichtbar, ebenso wie der Nachweis der gesetzlichen Klassifizierungen. Dieses erfolgt im Wesentlichen in digitalen Geobasisinformationssystemen und Datenbanken. Das Liegenschaftskataster ist das amtliche Verzeichnis der Grundstücke im Sinne der Grundbuchordnung und damit ein Element der Eigentumssicherung an Grund und Boden.

  • Geobasisdaten der Liegenschaften

    © lightpoet – adobe.stock.com

    Die Informationen des Liegenschaftskatasters versetzen den Nutzer in die Lage, beim Grundstückskauf und -verkauf, bei Bauplanungen, Finanzierungen und Förderanträgen auf amtliche Daten zurückzugreifen.

    Die Katasterbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte sowie die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen / Vermessungsingenieure (ÖbVI) stellen hierzu amtliche Auszüge aus dem Liegenschaftskataster bereit.

    Zur Neubildung eines Grundstücks, zur amtlichen Bestätigung eines bestehenden Grenzverlaufs sowie zur Umsetzung eines Bauvorhabens oder zur Einmessung der Gebäude bedarf es der Vermessung durch eine hierzu autorisierte Vermessungsstelle.

    Solche Vermessungsstellen sind in Brandenburg die ÖbVI und die Katasterbehörden. Sie erfassen die genaue Lage der Grundstücke, kennzeichnen die Grenzpunkte dauerhaft mit Grenzzeichen und dokumentieren die Ergebnisse. Mit ihrer Unterschrift erkennen die Grundstückseigentümer Grenzen und Grenzzeichen an.

    Die Vermessungsergebnisse fließen als amtlicher Nachweis in das Liegenschaftskataster ein.

    Einen Vermessungsantrag können Grundstückseigentümer und mit deren Zustimmung auch Erwerber und Bevollmächtigte stellen.

    Die Gebühren für die Durchführung der Vermessungen und Amtshandlungen werden auf der Grundlage der Vermessungsgebührenordnung von den Vermessungsstellen erhoben. Die Gebührensätze sind in der Vermessungsgebührenordnung für alle Tätigkeiten der Vermessungsstellen einheitlich für das Land Brandenburg festgelegt.

    Für Fragen rund um das Liegenschaftskataster – von der Einsichtnahme, Erteilung von Auskünften und Auszügen bis zur Beantragung von Liegenschaftsvermessungen stehen Ihnen die Katasterbehörden und die ÖbVI auch in Ihrer Nähe gern zur Verfügung.

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    Die Informationen des Liegenschaftskatasters versetzen den Nutzer in die Lage, beim Grundstückskauf und -verkauf, bei Bauplanungen, Finanzierungen und Förderanträgen auf amtliche Daten zurückzugreifen.

    Die Katasterbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte sowie die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen / Vermessungsingenieure (ÖbVI) stellen hierzu amtliche Auszüge aus dem Liegenschaftskataster bereit.

    Zur Neubildung eines Grundstücks, zur amtlichen Bestätigung eines bestehenden Grenzverlaufs sowie zur Umsetzung eines Bauvorhabens oder zur Einmessung der Gebäude bedarf es der Vermessung durch eine hierzu autorisierte Vermessungsstelle.

    Solche Vermessungsstellen sind in Brandenburg die ÖbVI und die Katasterbehörden. Sie erfassen die genaue Lage der Grundstücke, kennzeichnen die Grenzpunkte dauerhaft mit Grenzzeichen und dokumentieren die Ergebnisse. Mit ihrer Unterschrift erkennen die Grundstückseigentümer Grenzen und Grenzzeichen an.

    Die Vermessungsergebnisse fließen als amtlicher Nachweis in das Liegenschaftskataster ein.

    Einen Vermessungsantrag können Grundstückseigentümer und mit deren Zustimmung auch Erwerber und Bevollmächtigte stellen.

    Die Gebühren für die Durchführung der Vermessungen und Amtshandlungen werden auf der Grundlage der Vermessungsgebührenordnung von den Vermessungsstellen erhoben. Die Gebührensätze sind in der Vermessungsgebührenordnung für alle Tätigkeiten der Vermessungsstellen einheitlich für das Land Brandenburg festgelegt.

    Für Fragen rund um das Liegenschaftskataster – von der Einsichtnahme, Erteilung von Auskünften und Auszügen bis zur Beantragung von Liegenschaftsvermessungen stehen Ihnen die Katasterbehörden und die ÖbVI auch in Ihrer Nähe gern zur Verfügung.

  • Einblick in das Liegenschaftskataster Brandenburg

    Einen ersten Überblick zu den Inhalten des Liegenschaftskatasters erhalten Sie im Brandenburgviewer, wenn Sie nach Auswahl Ihres Grundstücks bzw. Flurstücks in den Zoomstufen 1-4 in der Kartenebene Liegenschaftskataster die Flurstücke und Gebäude einblenden.

    Einen ersten Überblick zu den Inhalten des Liegenschaftskatasters erhalten Sie im Brandenburgviewer, wenn Sie nach Auswahl Ihres Grundstücks bzw. Flurstücks in den Zoomstufen 1-4 in der Kartenebene Liegenschaftskataster die Flurstücke und Gebäude einblenden.

  • Fortbildungen im Bereich Liegenschaftskataster

  • Projekte

  • Kontakt und Adressen

  • rechtliche Grundlagen