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INSPIRE

© Koordinierungsstelle GDI-DE (Kst. GDI-DE), CC-BY-SA 3.0 DE

INSPIRE (INfrastructure for SPatial InfoRmation in Europe) steht für die Richtlinie 2007/2/EC des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung einer Geodateninfrastruktur in der europäischen Gemeinschaft. Die Richtlinie wurde im Land Brandenburg mit dem BbgGDIG 2010 in Landesrecht umgesetzt.

Dieser gesetzliche Auftrag bildet seither den Schwerpunkt beim technischen und organisatorischen Aufbau der GDI-BB und prägt dadurch einen bedeutenden Teil des Angebotes.

© Koordinierungsstelle GDI-DE (Kst. GDI-DE), CC-BY-SA 3.0 DE

INSPIRE (INfrastructure for SPatial InfoRmation in Europe) steht für die Richtlinie 2007/2/EC des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung einer Geodateninfrastruktur in der europäischen Gemeinschaft. Die Richtlinie wurde im Land Brandenburg mit dem BbgGDIG 2010 in Landesrecht umgesetzt.

Dieser gesetzliche Auftrag bildet seither den Schwerpunkt beim technischen und organisatorischen Aufbau der GDI-BB und prägt dadurch einen bedeutenden Teil des Angebotes.

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  • Strukturen der INSPIRE-Umsetzung

    Die INSPIRE-Umsetzung im Land Brandenburg ist in erster Linie in der unmittelbaren Landesverwaltung zu erfüllen ist. Während die betroffenen geodatenhaltenden Stellen vorrangig bei den Landesoberbehörden zu identifizieren sind, obliegt es den in den obersten Landesbehörden für die Geoinformation zuständigen Abteilungsleiterinnen und Abteilungsleitern, den INSPIRE-Umsetzungsprozess in ihrem Geschäftsbereich zu steuern.

    Mit dem Interministeriellen Ausschuss für das Geoinformationswesen Brandenburg (IMAGI Bbg) als die auch für die INSPIRE-Umsetzung verbindliche zentrale Kommunikationsplattform und der dort durch die Ressortvertreterinnen und -vertreter kontinuierlich erfolgenden Berichterstattung ist die Absicherung einer landesweit sachgerechten INSPIRE-Umsetzung organisatorisch gegeben.

    Das Ministerium des Innern und für Kommunales (MIK) koordiniert die INSPIRE-Umsetzung im Land. Hierzu vertritt das Ministerium das Land im Lenkungsgremium GDI-DE (LG GDI-DE) und leitet den IMAGI Bbg. Es führt die Aufsicht über die LGB und hat die Kommunalaufsicht inne.

    Entsprechend des Brandenburgischen Geodateninfrastrukturgesetzes (BbgGDIG) wurde zur Koordinierung der INSPIRE-Umsetzung im Land und zur Unterstützung der nationalen Anlaufstelle gemäß INSPIRE-Richtlinie im Landesbetrieb LGB eine ressortübergreifende Kontaktstelle eingerichtet.

    Im Land Brandenburg ist die Umsetzung in der unmittelbaren Landesverwaltung mit dem Dienstleistungsangebot der INSPIRE-Zentrale im Landesbetrieb LGB zur ressortübergreifenden, ressourcensparenden INSPIRE-Umsetzung aus einer Hand grundlegend gefördert und breit angenommen worden.

    Die INSPIRE-Umsetzung im Land Brandenburg ist in erster Linie in der unmittelbaren Landesverwaltung zu erfüllen ist. Während die betroffenen geodatenhaltenden Stellen vorrangig bei den Landesoberbehörden zu identifizieren sind, obliegt es den in den obersten Landesbehörden für die Geoinformation zuständigen Abteilungsleiterinnen und Abteilungsleitern, den INSPIRE-Umsetzungsprozess in ihrem Geschäftsbereich zu steuern.

    Mit dem Interministeriellen Ausschuss für das Geoinformationswesen Brandenburg (IMAGI Bbg) als die auch für die INSPIRE-Umsetzung verbindliche zentrale Kommunikationsplattform und der dort durch die Ressortvertreterinnen und -vertreter kontinuierlich erfolgenden Berichterstattung ist die Absicherung einer landesweit sachgerechten INSPIRE-Umsetzung organisatorisch gegeben.

    Das Ministerium des Innern und für Kommunales (MIK) koordiniert die INSPIRE-Umsetzung im Land. Hierzu vertritt das Ministerium das Land im Lenkungsgremium GDI-DE (LG GDI-DE) und leitet den IMAGI Bbg. Es führt die Aufsicht über die LGB und hat die Kommunalaufsicht inne.

    Entsprechend des Brandenburgischen Geodateninfrastrukturgesetzes (BbgGDIG) wurde zur Koordinierung der INSPIRE-Umsetzung im Land und zur Unterstützung der nationalen Anlaufstelle gemäß INSPIRE-Richtlinie im Landesbetrieb LGB eine ressortübergreifende Kontaktstelle eingerichtet.

    Im Land Brandenburg ist die Umsetzung in der unmittelbaren Landesverwaltung mit dem Dienstleistungsangebot der INSPIRE-Zentrale im Landesbetrieb LGB zur ressortübergreifenden, ressourcensparenden INSPIRE-Umsetzung aus einer Hand grundlegend gefördert und breit angenommen worden.

  • Wissenswertes zu INSPIRE

  • rechtliche Grundlagen