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Sonstige Lottoförderungen und Anfragen

Anträge auf sonstige Lottoförderungen und Anfragen zu Lottoförderungen beim MIK

Zentraler Ansprechpartner für Lottoförderungen im MIK ist das Haushaltsreferat.

Sofern Ihre Förderanfrage nicht zu den benannten Schwerpunkten für Lottoförderungen des MIK zählt, bitten wir Sie, eine geplante Antragstellung vorher mit dem Haushaltsreferat des MIK abzustimmen. Gegebenenfalls passt Ihr Förderanliegen zu den Förderschwerpunkten eines anderen Ressorts.

Anträge auf sonstige Lottoförderungen und Anfragen zu Lottoförderungen beim MIK

Zentraler Ansprechpartner für Lottoförderungen im MIK ist das Haushaltsreferat.

Sofern Ihre Förderanfrage nicht zu den benannten Schwerpunkten für Lottoförderungen des MIK zählt, bitten wir Sie, eine geplante Antragstellung vorher mit dem Haushaltsreferat des MIK abzustimmen. Gegebenenfalls passt Ihr Förderanliegen zu den Förderschwerpunkten eines anderen Ressorts.

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Empfehlung: Die Formulare sind ausfüllbar, wenn sie nach dem Herunterladen im Adobe Acrobat Reader geöffnet werden. Sie können die Formulare ausgefüllt abspeichern, anschließend ausdrucken, unterschreiben und dem Haushaltsreferat (Referat 15) im Ministerium des Innern und für Kommunales zuleiten.

Empfehlung: Die Formulare sind ausfüllbar, wenn sie nach dem Herunterladen im Adobe Acrobat Reader geöffnet werden. Sie können die Formulare ausgefüllt abspeichern, anschließend ausdrucken, unterschreiben und dem Haushaltsreferat (Referat 15) im Ministerium des Innern und für Kommunales zuleiten.

Lottokonzessionsabgabe - Hintergrund:

Das Lottospiel ist mit einem gesetzlich verankerten Beitrag zum Gemeinwohl im Land Brandenburg verbunden. Die Land Brandenburg Lotto GmbH führt 20 Prozent ihrer Einnahmen als Glücksspielabgabe an das Land Brandenburg ab.

Mithilfe dieser sogenannten Lottomittel werden soziale, humanitäre, kulturelle und sportliche Institutionen sowie im öffentlichen Interesse liegende gemeinnützige Projekte gefördert, für die keine anderen Mittel im Landeshaushalt verfügbar sind und für die auch keine sonstigen Fördermöglichkeiten bestehen.

Die Landesregierung verteilt die Lottomittel im Landeshaushalt auf die einzelnen Ministerien. Die Ministerien entscheiden wiederum eigenständig über die Vergabe dieser Gelder.

Lottokonzessionsabgabe - Hintergrund:

Das Lottospiel ist mit einem gesetzlich verankerten Beitrag zum Gemeinwohl im Land Brandenburg verbunden. Die Land Brandenburg Lotto GmbH führt 20 Prozent ihrer Einnahmen als Glücksspielabgabe an das Land Brandenburg ab.

Mithilfe dieser sogenannten Lottomittel werden soziale, humanitäre, kulturelle und sportliche Institutionen sowie im öffentlichen Interesse liegende gemeinnützige Projekte gefördert, für die keine anderen Mittel im Landeshaushalt verfügbar sind und für die auch keine sonstigen Fördermöglichkeiten bestehen.

Die Landesregierung verteilt die Lottomittel im Landeshaushalt auf die einzelnen Ministerien. Die Ministerien entscheiden wiederum eigenständig über die Vergabe dieser Gelder.