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Lottomittelförderungen

Lottomittel für das Gemeinwohl

Förderung aus der Konzessionsabgabe Lotto durch das Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg (MIK) – sogenannte Lottoförderungen

Zuwendungen aus Mitteln der Lottokonzessionsabgabe vergibt das MIK nur für mildtätige soziale, sportliche und sonstige im öffentlichen Interesse liegende Zwecke. Die finanziellen Mittel werden gemäß festgelegter Förderschwerpunkte jährlich neu zugewiesen.

Im Fokus der Lottoförderungen des MIK stehen Projekte des Brand- und Katastrophenschutzes sowie der gesamtgesellschaftlichen Kriminalprävention.

Förderschwerpunkte im Bereich des Brand- und Katastrophenschutzes sind:

  • Maßnahmen zur Mitgliederwerbung und -gewinnung
  • Maßnahmen zur Stärkung und zum Erhalt der Mitglieder
  • Maßnahmen im Bereich des Feuerwehrsports insbesondere zur Durchführung von Wettkämpfen und Wettbewerben.

Förderschwerpunkte im Bereich der Kriminalprävention sind:

  • Maßnahmen zur Zurückdrängung von Kinder- und Jugendkriminalität sowie Gewaltdelikten
  • Maßnahmen zur Vernetzung von Präventionsaktivitäten auf kommunaler und regionaler Ebene
  • Maßnahmen im Rahmen der polizeilichen Fachstrategie zur Kommunalen Kriminalprävention (Sicherheitspartnerschaften)

Eine Förderung kann nur erfolgen, wenn mit der Maßnahme zum Antragszeitpunkt noch nicht begonnen wurde. Das bedeutet auch, dass noch keine vertraglichen Verpflichtungen bestehen dürfen.

Sofern der Antrag durch eine Kommune gestellt wird, sollte ein Eigenanteil in Höhe von 20 % sichergestellt sein. Hinsichtlich der Antragstellung durch einen Verein bedarf es eines Eigenanteils in Höhe von mindestens 10 %.

Der Antragseinreichung sollten jeweils drei Kostenangebote für jede zu fördernde Maßnahme beiliegen.  Bei einer Antragstellung über einen Verein sind darüber hinaus folgende Vereinsunterlagen beizufügen:

  • Vereinsregisterauszug
  • Satzung des Vereins
  • Freistellungsbescheinigung vom Finanzamt.

Ein Rechtsanspruch auf eine Zuwendung aus Mitteln der Lottokonzessionsabgabe besteht nicht.

Bitte machen Sie sich bereits vor Antragstellung mit den Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen vertraut. Diese Regeln insbesondere den Umgang mit den Fördermitteln.

Förderung aus der Konzessionsabgabe Lotto durch das Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg (MIK) – sogenannte Lottoförderungen

Zuwendungen aus Mitteln der Lottokonzessionsabgabe vergibt das MIK nur für mildtätige soziale, sportliche und sonstige im öffentlichen Interesse liegende Zwecke. Die finanziellen Mittel werden gemäß festgelegter Förderschwerpunkte jährlich neu zugewiesen.

Im Fokus der Lottoförderungen des MIK stehen Projekte des Brand- und Katastrophenschutzes sowie der gesamtgesellschaftlichen Kriminalprävention.

Förderschwerpunkte im Bereich des Brand- und Katastrophenschutzes sind:

  • Maßnahmen zur Mitgliederwerbung und -gewinnung
  • Maßnahmen zur Stärkung und zum Erhalt der Mitglieder
  • Maßnahmen im Bereich des Feuerwehrsports insbesondere zur Durchführung von Wettkämpfen und Wettbewerben.

Förderschwerpunkte im Bereich der Kriminalprävention sind:

  • Maßnahmen zur Zurückdrängung von Kinder- und Jugendkriminalität sowie Gewaltdelikten
  • Maßnahmen zur Vernetzung von Präventionsaktivitäten auf kommunaler und regionaler Ebene
  • Maßnahmen im Rahmen der polizeilichen Fachstrategie zur Kommunalen Kriminalprävention (Sicherheitspartnerschaften)

Eine Förderung kann nur erfolgen, wenn mit der Maßnahme zum Antragszeitpunkt noch nicht begonnen wurde. Das bedeutet auch, dass noch keine vertraglichen Verpflichtungen bestehen dürfen.

Sofern der Antrag durch eine Kommune gestellt wird, sollte ein Eigenanteil in Höhe von 20 % sichergestellt sein. Hinsichtlich der Antragstellung durch einen Verein bedarf es eines Eigenanteils in Höhe von mindestens 10 %.

Der Antragseinreichung sollten jeweils drei Kostenangebote für jede zu fördernde Maßnahme beiliegen.  Bei einer Antragstellung über einen Verein sind darüber hinaus folgende Vereinsunterlagen beizufügen:

  • Vereinsregisterauszug
  • Satzung des Vereins
  • Freistellungsbescheinigung vom Finanzamt.

Ein Rechtsanspruch auf eine Zuwendung aus Mitteln der Lottokonzessionsabgabe besteht nicht.

Bitte machen Sie sich bereits vor Antragstellung mit den Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen vertraut. Diese Regeln insbesondere den Umgang mit den Fördermitteln.


Lottokonzessionsabgabe - Hintergrund:

Das Lottospiel ist mit einem gesetzlich verankerten Beitrag zum Gemeinwohl im Land Brandenburg verbunden. Die Land Brandenburg Lotto GmbH führt 20 Prozent ihrer Einnahmen als Glücksspielabgabe an das Land Brandenburg ab.

Mithilfe dieser sogenannten Lottomittel werden soziale, humanitäre, kulturelle und sportliche Institutionen sowie im öffentlichen Interesse liegende gemeinnützige Projekte gefördert, für die keine anderen Mittel im Landeshaushalt verfügbar sind und für die auch keine sonstigen Fördermöglichkeiten bestehen.

Die Landesregierung verteilt die Lottomittel im Landeshaushalt auf die einzelnen Ministerien. Die Ministerien entscheiden wiederum eigenständig über die Vergabe dieser Gelder.

Lottokonzessionsabgabe - Hintergrund:

Das Lottospiel ist mit einem gesetzlich verankerten Beitrag zum Gemeinwohl im Land Brandenburg verbunden. Die Land Brandenburg Lotto GmbH führt 20 Prozent ihrer Einnahmen als Glücksspielabgabe an das Land Brandenburg ab.

Mithilfe dieser sogenannten Lottomittel werden soziale, humanitäre, kulturelle und sportliche Institutionen sowie im öffentlichen Interesse liegende gemeinnützige Projekte gefördert, für die keine anderen Mittel im Landeshaushalt verfügbar sind und für die auch keine sonstigen Fördermöglichkeiten bestehen.

Die Landesregierung verteilt die Lottomittel im Landeshaushalt auf die einzelnen Ministerien. Die Ministerien entscheiden wiederum eigenständig über die Vergabe dieser Gelder.