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Verbandsgemeinde Liebenwerda: Erste Sitzung der Gemeindevertretung

- Erschienen am 29.01.2020 - Pressemitteilung 010/2020

Mühlberg/Elbe – Brandenburgs erste Verbandsgemeinde Liebenwerda (Landkreis Elbe-Elster) nimmt weiter Gestalt an. Die Verbandsgemeindevertretung hat sich am Abend zu ihrer ersten Sitzung im Großen Saal des Rathauses in Mühlberg/Elbe getroffen. Auf der Tagesordnung stehen unter anderem die Wahl des Vorsitzenden der Gemeindevertretung und seiner Stellvertreter beziehungsweise Stellvertreterinnen, die Wahl des Verbandsgemeindebürgermeisters und die Bildung des Hauptausschusses. Innenstaatssekretär Uwe Schüler sprach auf der konstituierenden Sitzung ein Grußwort und betonte darin die Bedeutung des heutigen Tages.

Staatssekretär Schüler: „Mit der ersten Sitzung der Gemeindevertretung feiern wir einen wichtigen Meilenstein für die neue Verbandsgemeinde Liebenwerda. Der heutige Tag bildet gleichzeitig auch den Abschluss eines langen Entscheidungsprozesses. Allen Beteiligten gilt mein ausdrücklicher Dank für das bisher Geleistete. Aber auch in der kommunalen Geschichte des Landes Brandenburg wird mit der Verbandsgemeinde Liebenwerda ein wichtiges neues Kapitel aufgeschlagen. Gemeinsam beschreiten die beteiligten Ortsgemeinden einen Weg, der hoffentlich auch Vorbild für andere Gemeinden in Brandenburg sein wird. Der freiwillige Zusammenschluss auf gemeindlicher Ebene stärkt die beteiligten Kommunen nachhaltig und schafft die Grundlage für eine gute und zukunftsfeste Entwicklung zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger. Das Land wird dabei auch weiter tatkräftig unterstützen.“

Die Gemeindevertretung wird bis 2024 tätig sein. Sie besteht aus 28 Vertreterinnen und Vertretern sowie dem Verbandsgemeindebürgermeister. Die Verbandsgemeinde Liebenwerda war mit Wirkung des 1. Januar gebildet worden. Sie besteht aus den vier Ortsgemeinden Bad Liebenwerda, Uebigau-Wahrenbrück, Mühlberg/Elbe und Falkenberg/Elster.

Hintergrund

Die Verbandsgemeinde ist eine neue Verwaltungsform. Sie ist auf Grundlage des Gesetzes zur Weiterentwicklung der gemeindlichen Ebene entstanden, dass der Landtag im September 2018 beschlossen hatte. In einer Verbandsgemeinde besteht eine hauptamtliche Verwaltung für die beteiligten Gemeinden, die vom Verbandsgemeindebürgermeister geleitet wird. Das Land unterstützt die neue Verwaltungsform mit einer Einmalkostenpauschale von bis zu einer halben Million Euro für jede wegfallende Verwaltung.