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Bewerbungsfrist für Brandenburgischen Präventionspreis 2020 ist gestartet

- Erschienen am 24.06.2020 - Presemitteilung 033/2020

Potsdam - Auch in diesem Jahr wird der Brandenburgische Präventionspreis verliehen. Ab sofort sind Bewerbungen aus ganz unterschiedlichen Feldern der Kriminalprävention möglich, teilte Innenminister Michael Stübgen als Vorsitzender des Landespräventionsrates heute in Potsdam mit. Anlässlich des 20-jährigen Bestehens des Landespräventionsrates ist in diesem Jahr bewusst auf einen eingrenzenden Schwerpunkt verzichtet worden.

Stübgen: „Viele Brandenburgerinnen und Brandenburger setzen sich jeden Tag im Beruf aber auch in der Freizeit für ein friedliches, gewaltfreies und offenes Miteinander ein. Dieses Engagement gilt es zu würdigen. Mit dem Brandenburgischen Präventionspreis wollen wir Danke sagen und eine Bühne bieten für Ideen und Initiativen aus dem breiten Bereich der Kriminalprävention.“

Privatpersonen können sich ebenso bewerben wie Gemeinden, Schulen, Kitas, Freiwillige Feuerwehren, Projektträger, Unternehmen und Vereine oder private und öffentliche Initiativen. Ausgenommen sind lediglich Bedienstete der Landesverwaltung im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit.

Die Bewerbungsfrist für den Präventionspreis läuft bis zum 15. September 2020. Die Preisverleihung ist im vierten Quartal dieses Jahres geplant. Der Präventionspreis ist mit insgesamt 5.000 Euro dotiert.

Weitere Informationen zum Preis und zur Bewerbung finden Sie unter www.landespraeventionsrat.brandenburg.de.