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Innenminister stoppt Vollstreckung von Bußgeldbescheiden und lässt fehlerhafte Fahrverbote zurücknehmen

- Erschienen am 16.07.2020 - Presemitteilung 042/2020

Potsdam – Innenminister Michael Stübgen hat am Donnerstag die Vollstreckung rechtskräftiger Bußgeldbescheide ausgesetzt. Grund dafür sind Rechtsfehler im Bußgeldkatalog, die zur Nichtigkeit geführt haben. Nach der Entscheidung des Innenministers werden sofort alle Fahrverbote aufgehoben, die nach altem Bußgeldkatalog nicht verhängt worden wären. Bereits abgegebene Führerscheine müssten in diesem Fall unverzüglich zurückgesandt werden. Darüber hinaus müssen Bußgelder auch bei bereits rechtskräftigen Bescheiden vorerst nicht bezahlt werden.

Innenminister Stübgen äußerte sein Bedauern über das große bundesweite Chaos um den Bußgeldkatalog. „Die Bürger haben vollkommen zu Recht den Anspruch an den Staat, dass er rechtlich einwandfrei handelt. Das gilt ganz besonders, wenn es um Sanktionen geht. Ich habe daher vollstes Verständnis für den Ärger der Menschen über das große Durcheinander, das uns mit der Änderung des Bußgeldes beschert wurde. Wir drehen jetzt alle Regeln zurück auf den Stand vor der Änderung. Mir ist es wichtig, dass es dabei fair zugeht. Alle Fahrverbote, die es ohne den neuen Katalog nicht gegeben hätte, fallen mit sofortiger Wirkung weg. Und bei den Bußgeldbescheiden, die bereits rechtskräftig sind, ringen wir weiter um eine gerechte bundeseinheitliche Lösung.“