Hauptmenü

Fördermittel - Hinweise und Formulare

Der Landespräventionsrat "Sicherheitsoffensive Brandenburg" fördert kriminalpräventive Projekte und Maßnahmen von Vereinen, Institutionen, Verbänden, kommunalen oder freien Trägern, die sich an den Schwerpunkten seiner Arbeit ausrichten.

 Diese sind die

  • Zurückdrängung der Kinder- und Jugendkriminalität und der Jugendgewalt
  • Prävention der Drogenkriminalität
  • Vernetzung von Präventionsaktivitäten auf kommunaler und regionaler Ebene
  • Zurückdrängung von häuslicher Gewalt / Gewalt gegen Frauen
  • Bekämpfung von Opferentstehungsprozessen / Opferschutz und Opferhilfe.

Von besonderem Interesse sind dabei insbesondere solche Projekte, die

  • interaktiv, d.h. in einer Wechselbeziehung zwischen dem Projektträger und der Zielgruppe, aber auch zwischen Projektteilnehmern untereinander angelegt sind,
  • einen größeren Personenkreis über einen längeren Zeitraum ansprechen,
  • mehrere Einzelinitiativen miteinander vernetzen oder
  • als Pilotprojekte geeignet sind.

Der Landespräventionsrat "Sicherheitsoffensive Brandenburg" fördert kriminalpräventive Projekte und Maßnahmen von Vereinen, Institutionen, Verbänden, kommunalen oder freien Trägern, die sich an den Schwerpunkten seiner Arbeit ausrichten.

 Diese sind die

  • Zurückdrängung der Kinder- und Jugendkriminalität und der Jugendgewalt
  • Prävention der Drogenkriminalität
  • Vernetzung von Präventionsaktivitäten auf kommunaler und regionaler Ebene
  • Zurückdrängung von häuslicher Gewalt / Gewalt gegen Frauen
  • Bekämpfung von Opferentstehungsprozessen / Opferschutz und Opferhilfe.

Von besonderem Interesse sind dabei insbesondere solche Projekte, die

  • interaktiv, d.h. in einer Wechselbeziehung zwischen dem Projektträger und der Zielgruppe, aber auch zwischen Projektteilnehmern untereinander angelegt sind,
  • einen größeren Personenkreis über einen längeren Zeitraum ansprechen,
  • mehrere Einzelinitiativen miteinander vernetzen oder
  • als Pilotprojekte geeignet sind.

Förderkriterien

  • Gegenstand der Förderung

    Für eine Förderung kommen Präventionsprojekte in Frage, die unmittelbar oder mittelbar zur Verhinderung von Kriminalität beitragen und ein erhebliches Landesinteresse begründen.

    Priorität haben Projekte zur

    • Zurückdrängung der Kinder- und Jugendkriminalität und der Jugendgewalt
    • Prävention der Drogenkriminalität
    • Vernetzung von Präventionsaktivitäten auf kommunaler und regionaler Ebene
    • Zurückdrängung von häuslicher Gewalt / Gewalt gegen Frauen
    • Bekämpfung von Opferentstehungsprozessen / Opferschutz und Opferhilfe
    • Bekämpfung von Politischem Extremismus.

     Von besonderem Interesse sind dabei insbesondere solche Projekte, die

    • interaktiv (in einer Wechselbeziehung zwischen dem Projektträger und der Zielgruppe, aber auch zwischen Projektteilnehmern untereinander) angelegt sind;
    • einen größeren Personenkreis über einen längeren Zeitraum ansprechen,
    • mehrere Einzelinitiativen miteinander vernetzen oder
    • als Pilotprojekte geeignet sind.

    Für eine Förderung kommen Präventionsprojekte in Frage, die unmittelbar oder mittelbar zur Verhinderung von Kriminalität beitragen und ein erhebliches Landesinteresse begründen.

    Priorität haben Projekte zur

    • Zurückdrängung der Kinder- und Jugendkriminalität und der Jugendgewalt
    • Prävention der Drogenkriminalität
    • Vernetzung von Präventionsaktivitäten auf kommunaler und regionaler Ebene
    • Zurückdrängung von häuslicher Gewalt / Gewalt gegen Frauen
    • Bekämpfung von Opferentstehungsprozessen / Opferschutz und Opferhilfe
    • Bekämpfung von Politischem Extremismus.

     Von besonderem Interesse sind dabei insbesondere solche Projekte, die

    • interaktiv (in einer Wechselbeziehung zwischen dem Projektträger und der Zielgruppe, aber auch zwischen Projektteilnehmern untereinander) angelegt sind;
    • einen größeren Personenkreis über einen längeren Zeitraum ansprechen,
    • mehrere Einzelinitiativen miteinander vernetzen oder
    • als Pilotprojekte geeignet sind.
  • Zuwendungsempfänger

    Der Landespräventionsrat Sicherheitsoffensive Brandenburg fördert kriminalpräventive Projekte und Maßnahmen von Vereinen, Institutionen, Verbänden, Landkreisen und kreisfreien Städten, Städten und Gemeinden sowie freien Trägern, die sich an den Schwerpunkten seiner Arbeit ausrichten. Einrichtungen der unmittelbaren Landesverwaltung, insbesondere Ministerien und deren nachgeordnete Bereiche, sind als Zuwendungsempfänger ausgeschlossen.

    Der Landespräventionsrat Sicherheitsoffensive Brandenburg fördert kriminalpräventive Projekte und Maßnahmen von Vereinen, Institutionen, Verbänden, Landkreisen und kreisfreien Städten, Städten und Gemeinden sowie freien Trägern, die sich an den Schwerpunkten seiner Arbeit ausrichten. Einrichtungen der unmittelbaren Landesverwaltung, insbesondere Ministerien und deren nachgeordnete Bereiche, sind als Zuwendungsempfänger ausgeschlossen.

  • Zuwendungszweck und Rechtsgrundlage

    Das Land Brandenburg gewährt nach der Maßgabe der §§ 23 und 44 der Landeshaushaltsordnung Brandenburg und der Verwaltungsvorschriften zu § 44 der Landeshaushaltsordnung Brandenburg Zuwendungen zur Förderung von kriminalpräventiven Projekten.

    Ein Anspruch des Antragstellers auf die Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde auf Grund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

    Das Land Brandenburg gewährt nach der Maßgabe der §§ 23 und 44 der Landeshaushaltsordnung Brandenburg und der Verwaltungsvorschriften zu § 44 der Landeshaushaltsordnung Brandenburg Zuwendungen zur Förderung von kriminalpräventiven Projekten.

    Ein Anspruch des Antragstellers auf die Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde auf Grund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

  • Zuwendungsvoraussetzungen

    Die Maßnahme muss ihre Wirkung im Land Brandenburg entfalten.

    Es ist ein fachspezifischer Nachweis über die Qualifikation des eingesetzten Personals zu erbringen.

    Die Maßnahme muss ihre Wirkung im Land Brandenburg entfalten.

    Es ist ein fachspezifischer Nachweis über die Qualifikation des eingesetzten Personals zu erbringen.

  • Art, Umfang und Höhe der Zuwendung

    Zuwendungsart, Finanzierungsform

    Die Zuwendung wird im Rahmen der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss bewilligt.

    In der Regel beträgt die Förderung bis zu 80 Prozent der als zuwendungsfähig anerkannten Gesamtausgaben. Dabei soll die Förderung den Betrag von 2.500 Euro grundsätzlich nicht unterschreiten. Im begründeten Einzelfall kann die Bewilligungsbehörde über Ausnahmen entscheiden.

    Zuwendungsfähig sind u. a. Ausgaben für

    • die Vergabe von Aufträgen,
    • Honorare (Vorlage entsprechender Qualifikationen erforderlich),
    • Verbrauchsmaterial,
    • Bücher- und Zeitschriften,
    • Entgelte für Post- und Kommunikationsdienstleistungen,
    • Geschäftsbedarf,
    • Miet- und Bewirtschaftungskosten,
    • Leasingraten,
    • Reisekosten nach dem Bundesreisekostengesetz,
    • Aus- und Fortbildung (keine Supervision),
    • Gebühren (Gema, Teilnehmergebühren),
    • Eintrittsgelder,
    • Öffentlichkeitsarbeit,
    • Geräte- und Ausrüstungsgegenstände im Einzelfall.

    Beschaffte Geräte (ab 410 Euro) sind während und auch nach Ablauf des Bewilligungszeitraums im Sinne der Kriminalitätsvorbeugung zu verwenden. Die Nutzung ist vom Zuwendungsempfänger im Verwendungsnachweis zu bestätigen. Der Zuwendungsempfänger kann nach einer Gesamtnutzungsdauer von fünf Jahren über die Geräte frei verfügen. Die Zweckbestimmung beginnt mit dem Tag des Erwerbs der Geräte. Falls vor Ablauf der Gesamtnutzungsdauer eine Verwendung im Sinne der Kriminalitätsvorbeugung bei dem Zuwendungsempfänger nicht mehr möglich ist, ist der Zuwendungsempfänger verpflichtet,

    • die Geräte zu veräußern und das Land an dem Teil des Erlöses, der sich aus dem Verhältnis der Zuwendung zu den Gesamtausgaben für die zu Lasten der Zuwendung beschafften Geräte ergibt, zu beteiligen oder
    • die Geräte nach Entscheidung des Zuwendungsgebers dem Land oder Dritten unentgeltlich zu übereignen.

    Von einer Förderung grundsätzlich ausgeschlossen sind

    • Grunderwerb und
    • Erwerb von Alkohol und Tabakwaren.

    Bei Veröffentlichungen und Verlautbarungen aller Art (Presseerklärungen, Publikationen, Arbeitsmaterialien, Berichten, Einladungen usw.) ist in geeigneter Form auf die finanzielle Förderung durch den Landespräventionsrat Sicherheitsoffensive Brandenburg hinzuweisen.

    Zuwendungsart, Finanzierungsform

    Die Zuwendung wird im Rahmen der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss bewilligt.

    In der Regel beträgt die Förderung bis zu 80 Prozent der als zuwendungsfähig anerkannten Gesamtausgaben. Dabei soll die Förderung den Betrag von 2.500 Euro grundsätzlich nicht unterschreiten. Im begründeten Einzelfall kann die Bewilligungsbehörde über Ausnahmen entscheiden.

    Zuwendungsfähig sind u. a. Ausgaben für

    • die Vergabe von Aufträgen,
    • Honorare (Vorlage entsprechender Qualifikationen erforderlich),
    • Verbrauchsmaterial,
    • Bücher- und Zeitschriften,
    • Entgelte für Post- und Kommunikationsdienstleistungen,
    • Geschäftsbedarf,
    • Miet- und Bewirtschaftungskosten,
    • Leasingraten,
    • Reisekosten nach dem Bundesreisekostengesetz,
    • Aus- und Fortbildung (keine Supervision),
    • Gebühren (Gema, Teilnehmergebühren),
    • Eintrittsgelder,
    • Öffentlichkeitsarbeit,
    • Geräte- und Ausrüstungsgegenstände im Einzelfall.

    Beschaffte Geräte (ab 410 Euro) sind während und auch nach Ablauf des Bewilligungszeitraums im Sinne der Kriminalitätsvorbeugung zu verwenden. Die Nutzung ist vom Zuwendungsempfänger im Verwendungsnachweis zu bestätigen. Der Zuwendungsempfänger kann nach einer Gesamtnutzungsdauer von fünf Jahren über die Geräte frei verfügen. Die Zweckbestimmung beginnt mit dem Tag des Erwerbs der Geräte. Falls vor Ablauf der Gesamtnutzungsdauer eine Verwendung im Sinne der Kriminalitätsvorbeugung bei dem Zuwendungsempfänger nicht mehr möglich ist, ist der Zuwendungsempfänger verpflichtet,

    • die Geräte zu veräußern und das Land an dem Teil des Erlöses, der sich aus dem Verhältnis der Zuwendung zu den Gesamtausgaben für die zu Lasten der Zuwendung beschafften Geräte ergibt, zu beteiligen oder
    • die Geräte nach Entscheidung des Zuwendungsgebers dem Land oder Dritten unentgeltlich zu übereignen.

    Von einer Förderung grundsätzlich ausgeschlossen sind

    • Grunderwerb und
    • Erwerb von Alkohol und Tabakwaren.

    Bei Veröffentlichungen und Verlautbarungen aller Art (Presseerklärungen, Publikationen, Arbeitsmaterialien, Berichten, Einladungen usw.) ist in geeigneter Form auf die finanzielle Förderung durch den Landespräventionsrat Sicherheitsoffensive Brandenburg hinzuweisen.

  • Verfahren

    Antragsverfahren

    Anträge für das laufende Jahr sind bis zum 30. September schriftlich an den

    Landespräventionsrat Sicherheitsoffensive Brandenburg
    Geschäftsstelle im Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg
    Henning-von-Tresckow-Straße 9 – 13, 14467 Potsdam

    Tel.: 0331/866 2746
    Fax: 0331/866 2860 oder
    0331/27548 3067

    zu stellen. Im begründeten Einzellfall kann die Bewilligungsbehörde auch über die Anträge entscheiden, die zu einem späteren Zeitpunkt eingereicht werden.

    Bei der Beantragung von Fördermitteln beachten Sie bitte folgende Hinweise:

    Anträge sind in deutscher Sprache abzufassen und schriftlich unter Verwendung des hierfür vorgesehenen Antragsformulars (s.u.) einzureichen.
    Folgende Informationen sind erforderlich:

    • Name, Bezeichnung des Antragstellers einschließlich aktueller Anschrift, Ansprechpartner, Telefon, E-Mail, Bankverbindung,
    • kurzer, aussagefähiger Projekttitel,
    • Durchführungszeitraum/Zeitraum für die Dauer des Projektes einschließlich ggf. notwendiger Vor- und Nachbereitungszeiten,
    • Kosten- und Finanzierungsplan,
    • Höhe des Eigenanteils,
    • Mitteilung über beantragte oder bereits bewilligte Leistungen Dritter (öffentlich und nicht öffentlich),
    • Angabe der beantragten Finanzierung durch den Landespräventionsrat,
    • Abgabe der Erklärung über die Berechtigung bzw. Nichtberechtigung des Antragstellers zum Vorsteuerabzug.

    Dem Antrag sind weiterhin nachfolgend genannte Anlagen beizufügen:

    • Projektbeschreibung, darin enthalten eine kurze Darstellung des Projektträgers/ Antragstellers sowie bisher durchgeführter Projekte, Lösungsweg für die aufgegriffene Themenstellung, Expertise weiterer beteiligter Träger/Institutionen,
    • Darüber hinaus ist für Projekte im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit in der Projektbeschreibung auszuführen, inwieweit Kinder und Jugendliche einbezogen werden, die
      • in Gebieten mit hoher Straftatenkonzentration (sozialen Brennpunkten) wohnen oder sich vorrangig dort aufhalten,
      • Opfer von Gewalt geworden oder anderweitig von Gewalt betroffen sind, bereits selbst straffällig oder gegenüber der Polizei oder anderen Behörden oder Institutionen auffällig geworden sind.
    • Kosten- und Finanzierungsplan (soweit nicht im Antragsformular bereits angegeben),
    • Vereinsregisterauszug,
    • Vereinssatzung,
    • Freistellungsbescheid vom Finanzamt,
    • Kostenvoranschläge (mind. 3 zu jeder Kostenposition),
    • Kopien von Bewilligungsbescheiden bzw. rechtsverbindlicher Zusicherungen anderer Zuwendungsgeber bzw. Kopien entsprechender Anträge,
    • fachspezifischer Nachweis über die Qualifikation
    • Geschäftsordnung des Vereins / Handlungsvollmacht des Unterzeichnenden,
    • Ggf. Votum des örtlichen Präventionsgremiums (KKV, örtlicher Präventionsrat).

    Die Antragsformulare können bei der Bewilligungsbehörde angefordert oder von dieser Internetseite heruntergeladen werden (s.u.).

    Bei der Antragstellung ist zu berücksichtigen, dass der Zeitraum der Prüfung mehrere Monate in Anspruch nehmen kann. Bei Erfordernis ist der vorzeitige Maßnahmebeginn zu beantragen und zu begründen.

    Verwendungsnachweisverfahren
    Die Verwendungsnachweise, die aus einem zahlenmäßigen Nachweis und dem Sachbericht bestehen, sind in der Regel durch die Zuwendungsempfänger spätestens sechs Monate nach Beendigung der Maßnahme unter Verwendung des entsprechenden Formulars in der Geschäftsstelle des Landespräventionsrates Brandenburg vorzulegen. Davon abweichende Regelungen sind im Zuwendungsbescheid festgelegt. Der Nachweis muss die einzelnen Einnahmen und Ausgaben in zeitlicher Reihenfolge und voneinander getrennt entsprechend der Gliederung des Finanzierungsplans ausweisen. Dem Nachweis ist eine tabellarische Belegübersicht beizufügen.

    * Antragsvordrucke sind in der Geschäftsstelle bzw. als Download-Datei auf dieser Internetseite (s.u.) erhältlich.

    Antragsverfahren

    Anträge für das laufende Jahr sind bis zum 30. September schriftlich an den

    Landespräventionsrat Sicherheitsoffensive Brandenburg
    Geschäftsstelle im Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg
    Henning-von-Tresckow-Straße 9 – 13, 14467 Potsdam

    Tel.: 0331/866 2746
    Fax: 0331/866 2860 oder
    0331/27548 3067

    zu stellen. Im begründeten Einzellfall kann die Bewilligungsbehörde auch über die Anträge entscheiden, die zu einem späteren Zeitpunkt eingereicht werden.

    Bei der Beantragung von Fördermitteln beachten Sie bitte folgende Hinweise:

    Anträge sind in deutscher Sprache abzufassen und schriftlich unter Verwendung des hierfür vorgesehenen Antragsformulars (s.u.) einzureichen.
    Folgende Informationen sind erforderlich:

    • Name, Bezeichnung des Antragstellers einschließlich aktueller Anschrift, Ansprechpartner, Telefon, E-Mail, Bankverbindung,
    • kurzer, aussagefähiger Projekttitel,
    • Durchführungszeitraum/Zeitraum für die Dauer des Projektes einschließlich ggf. notwendiger Vor- und Nachbereitungszeiten,
    • Kosten- und Finanzierungsplan,
    • Höhe des Eigenanteils,
    • Mitteilung über beantragte oder bereits bewilligte Leistungen Dritter (öffentlich und nicht öffentlich),
    • Angabe der beantragten Finanzierung durch den Landespräventionsrat,
    • Abgabe der Erklärung über die Berechtigung bzw. Nichtberechtigung des Antragstellers zum Vorsteuerabzug.

    Dem Antrag sind weiterhin nachfolgend genannte Anlagen beizufügen:

    • Projektbeschreibung, darin enthalten eine kurze Darstellung des Projektträgers/ Antragstellers sowie bisher durchgeführter Projekte, Lösungsweg für die aufgegriffene Themenstellung, Expertise weiterer beteiligter Träger/Institutionen,
    • Darüber hinaus ist für Projekte im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit in der Projektbeschreibung auszuführen, inwieweit Kinder und Jugendliche einbezogen werden, die
      • in Gebieten mit hoher Straftatenkonzentration (sozialen Brennpunkten) wohnen oder sich vorrangig dort aufhalten,
      • Opfer von Gewalt geworden oder anderweitig von Gewalt betroffen sind, bereits selbst straffällig oder gegenüber der Polizei oder anderen Behörden oder Institutionen auffällig geworden sind.
    • Kosten- und Finanzierungsplan (soweit nicht im Antragsformular bereits angegeben),
    • Vereinsregisterauszug,
    • Vereinssatzung,
    • Freistellungsbescheid vom Finanzamt,
    • Kostenvoranschläge (mind. 3 zu jeder Kostenposition),
    • Kopien von Bewilligungsbescheiden bzw. rechtsverbindlicher Zusicherungen anderer Zuwendungsgeber bzw. Kopien entsprechender Anträge,
    • fachspezifischer Nachweis über die Qualifikation
    • Geschäftsordnung des Vereins / Handlungsvollmacht des Unterzeichnenden,
    • Ggf. Votum des örtlichen Präventionsgremiums (KKV, örtlicher Präventionsrat).

    Die Antragsformulare können bei der Bewilligungsbehörde angefordert oder von dieser Internetseite heruntergeladen werden (s.u.).

    Bei der Antragstellung ist zu berücksichtigen, dass der Zeitraum der Prüfung mehrere Monate in Anspruch nehmen kann. Bei Erfordernis ist der vorzeitige Maßnahmebeginn zu beantragen und zu begründen.

    Verwendungsnachweisverfahren
    Die Verwendungsnachweise, die aus einem zahlenmäßigen Nachweis und dem Sachbericht bestehen, sind in der Regel durch die Zuwendungsempfänger spätestens sechs Monate nach Beendigung der Maßnahme unter Verwendung des entsprechenden Formulars in der Geschäftsstelle des Landespräventionsrates Brandenburg vorzulegen. Davon abweichende Regelungen sind im Zuwendungsbescheid festgelegt. Der Nachweis muss die einzelnen Einnahmen und Ausgaben in zeitlicher Reihenfolge und voneinander getrennt entsprechend der Gliederung des Finanzierungsplans ausweisen. Dem Nachweis ist eine tabellarische Belegübersicht beizufügen.

    * Antragsvordrucke sind in der Geschäftsstelle bzw. als Download-Datei auf dieser Internetseite (s.u.) erhältlich.