Eine Antragstellung ist aktuell nicht möglich!
Hinweis: Die veröffentlichten Dateien auf dieser Seite sind nicht barrierefrei. Weitere Informationen und Kontakt zur Hilfestellung sind in der Erklärung zur Barrierefreiheit auf dieser Internetseite veröffentlicht.
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Sonderförderprogramm Sirenen des Bundes
Anlagen
Antragsunterlagen
HINWEISE zum ANTRAG: Bitte laden Sie den Antrag sowie die Anlage vor dem Ausfüllen herunter. Zum Lesen und Ausfüllen können Sie die kostenfreie Software Adobe Acrobat Reader nutzen. Die Anträge und Anlagen sind unterschrieben und eingescannt auschließlich per E-Mail an
katastrophenschutz@mik.brandenburg.de einzureichen.
Rückfragen richten Sie bitte auch – per E-Mail – an die obige Adresse.
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Fragen und Antworten
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Wie läuft die Förderung gemäß automatisiertem Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen des Bundes (HKR-Verfahren) ab?
Das BBK weist den Ländern gemäß Königsteiner Schlüssel Objekte auf dem Titel des BBK zu, der für die Verteilung der Fördergelder vorgesehen ist und stattet diese mit den vorgesehenen Mitteln aus (Vgl. „Anlage 2 – Ablauf der Förderung“ zur Verwaltungsvereinbarung). Dort können diese durch die Länder im HKR-Verfahren abgerufen werden. Die Kommunen beantragen die Förderung bei ihrem jeweiligen Bundesland. Nicht benötigte Anteile unter dem gewährten Festbetrag (benötigter Förderbetrag < gewährter Festbetrag = Ausgabereste) werden zum Ende der Periode rückgebucht. Weitere Informationen zum automatisierten Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen des Bundes erhalten Sie von Ihrem zuständigen Haushälter oder unter folgendem Link:
https://www.zrb.bund.de/DE/Vorschriften/6_automatisierte%20Verfahren/HKR- Verfahren%20und%20ZUEV/HKR-Verfahren%20und%20ZUEV_node.htmlDarüber hinaus sind im BBK
Andreas Grimmiger: 022899-550-1410 | Andreas.Grimmiger@bbk.bund.de und
Nicole Tramm: 022899-550-1402 | Nicole.Tramm@bbk.bund.deIhre Ansprechpartner für das HKR-Verfahren.
Das BBK weist den Ländern gemäß Königsteiner Schlüssel Objekte auf dem Titel des BBK zu, der für die Verteilung der Fördergelder vorgesehen ist und stattet diese mit den vorgesehenen Mitteln aus (Vgl. „Anlage 2 – Ablauf der Förderung“ zur Verwaltungsvereinbarung). Dort können diese durch die Länder im HKR-Verfahren abgerufen werden. Die Kommunen beantragen die Förderung bei ihrem jeweiligen Bundesland. Nicht benötigte Anteile unter dem gewährten Festbetrag (benötigter Förderbetrag < gewährter Festbetrag = Ausgabereste) werden zum Ende der Periode rückgebucht. Weitere Informationen zum automatisierten Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen des Bundes erhalten Sie von Ihrem zuständigen Haushälter oder unter folgendem Link:
https://www.zrb.bund.de/DE/Vorschriften/6_automatisierte%20Verfahren/HKR- Verfahren%20und%20ZUEV/HKR-Verfahren%20und%20ZUEV_node.htmlDarüber hinaus sind im BBK
Andreas Grimmiger: 022899-550-1410 | Andreas.Grimmiger@bbk.bund.de und
Nicole Tramm: 022899-550-1402 | Nicole.Tramm@bbk.bund.deIhre Ansprechpartner für das HKR-Verfahren.
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Sind auch Programmierarbeiten in der Förderung enthalten?
Programmierarbeiten werden nur erstattet, wenn sie der direkten Installation der Sirenenanlage oder deren Anschluss an MoWaS über das TETRA-BOS Netz dienen; und auch nur dann, wenn die Anlage ansonsten den Förderbedingungen entspricht. Hierunter sind auch sonstige „Anpassungen geförderter Sirenen in der Leitstelle“ zusammengefasst. Auch diese Arbeiten sind nur förderfähig, wenn sie in direktem Zusammenhang mit der Errichtung einer geförderten Anlage entstehen.
Programmierarbeiten werden nur erstattet, wenn sie der direkten Installation der Sirenenanlage oder deren Anschluss an MoWaS über das TETRA-BOS Netz dienen; und auch nur dann, wenn die Anlage ansonsten den Förderbedingungen entspricht. Hierunter sind auch sonstige „Anpassungen geförderter Sirenen in der Leitstelle“ zusammengefasst. Auch diese Arbeiten sind nur förderfähig, wenn sie in direktem Zusammenhang mit der Errichtung einer geförderten Anlage entstehen.
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Ich möchte E57 Anlagen mit dem TETRA-Empfänger ausstatten. Ist dies im Rahmen der Förderung möglich?
Nein, da diese Altanlagen in der Regel nicht den technischen Anforderungen der Förderung entsprechen.
Nein, da diese Altanlagen in der Regel nicht den technischen Anforderungen der Förderung entsprechen.
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Was passiert, wenn der dem Land zugewiesene Betrag ausgeschöpft wurde? Bleiben wir dann auf den Kosten sitzen?
Das kann theoretisch passieren. Wir gehen davon aus, dass die Länder die Mittel in der Reihenfolge des Eingangs bei ihnen vergeben. Das genaue Verfahren obliegt jedoch den Ländern. Aktuell schätzen wir, dass die Mittel nicht komplett ausgeschöpft werden.
Für den Fall, dass die Mittel eines Landes dennoch ausgeschöpft sind, besteht darüber hinaus ab Q3/2022 die Möglichkeit, die dann bundesweit gepoolten nicht abgerufenen Mittel nach Wegfallen der Länderbindung (Q3/2022) zu beantragen. Die Bewilligung der Ausschüttung erfolgt nach der Reihenfolge des Eingangs (Vgl. „Anlage 2 – Ablauf der Förderung“ zur Verwaltungsvereinbarung).
Das kann theoretisch passieren. Wir gehen davon aus, dass die Länder die Mittel in der Reihenfolge des Eingangs bei ihnen vergeben. Das genaue Verfahren obliegt jedoch den Ländern. Aktuell schätzen wir, dass die Mittel nicht komplett ausgeschöpft werden.
Für den Fall, dass die Mittel eines Landes dennoch ausgeschöpft sind, besteht darüber hinaus ab Q3/2022 die Möglichkeit, die dann bundesweit gepoolten nicht abgerufenen Mittel nach Wegfallen der Länderbindung (Q3/2022) zu beantragen. Die Bewilligung der Ausschüttung erfolgt nach der Reihenfolge des Eingangs (Vgl. „Anlage 2 – Ablauf der Förderung“ zur Verwaltungsvereinbarung).
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Sind Arbeiten, die den Anschluss an die Leitstelle betreffen, im Förderbetrag enthalten?
Diese sind lediglich im Förderbetrag enthalten, wenn Sie im direkten Zusammenhang mit der Errichtung der Sirenenanlage stehen und den Anschluss an eine MoWaS- Station betreffen.
Diese sind lediglich im Förderbetrag enthalten, wenn Sie im direkten Zusammenhang mit der Errichtung der Sirenenanlage stehen und den Anschluss an eine MoWaS- Station betreffen.
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Wir planen und genehmigen, aber die Errichter und Hersteller signalisieren uns, dass sie die Errichtung frühestens Mitte 2023 vornehmen können. Fallen wir somit aus der Förderung raus und gehen selbst das finanzielle Risiko ein?
Das Förderprogramm ist an das Konjunkturpaket der Bundesregierung gekoppelt und dieses läuft nach aktuellem Stand Ende 2022 aus. Deswegen müssen förderfähige Aufbauten ab dem 01.01.2021 beauftragt worden sein oder bis zum 31.12.2022 beauftragt werden. Als BBK sind wir verpflichtet, eine zeitnahe Errichtung sicherzustellen.
Das Förderprogramm ist an das Konjunkturpaket der Bundesregierung gekoppelt und dieses läuft nach aktuellem Stand Ende 2022 aus. Deswegen müssen förderfähige Aufbauten ab dem 01.01.2021 beauftragt worden sein oder bis zum 31.12.2022 beauftragt werden. Als BBK sind wir verpflichtet, eine zeitnahe Errichtung sicherzustellen.
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Wir fördern seit X Jahren die Aufrüstung unserer Sirenen. Schließt diese Förderung eine andere Förderung, beispielsweise einer Ansteuerung über TETRA aus?
Nein, eine andere Förderung schließt die Förderung durch das BBK nicht aus. Es ist jedoch zu beachten, dass nachweislich nicht benötigte Beträge gemäß HKR-Verfahren rückzuerstatten sind.
Nein, eine andere Förderung schließt die Förderung durch das BBK nicht aus. Es ist jedoch zu beachten, dass nachweislich nicht benötigte Beträge gemäß HKR-Verfahren rückzuerstatten sind.
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Wenn wir X Sirenen jetzt kaufen, bei uns lagern und nach der Beendigung des Errichtungsengpasses dann in 2023 und 2024 errichten? Wäre dies möglich?
Nein, das ist leider nicht möglich. Ein Aufbau muss zeitnah erfolgen.
Nein, das ist leider nicht möglich. Ein Aufbau muss zeitnah erfolgen.
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Kann ich mit einem Förderbetrag mehrere Anlagen fördern?
Nein, ein Förderbetrag gilt pro zu installierender Anlage. Restbeträge müssen zurücküberwiesen werden. Eine weitere Beantragung für die nächste Anlage ist jedoch selbstverständlich möglich.
Nein, ein Förderbetrag gilt pro zu installierender Anlage. Restbeträge müssen zurücküberwiesen werden. Eine weitere Beantragung für die nächste Anlage ist jedoch selbstverständlich möglich.
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Wir sollen TETRA-BOS fähig werden. Wieso, wenn doch gar keine Ansteuerung der Sirenen aus MoWaS heraus möglich ist?
Der Übertragungsstandard wird aktuell entwickelt. Die Ansteuerung der Sirenen aus dem modularen Warnsystem über das TETRA-BOS Digitalfunknetz wird für alle MoWaS-Stationen mittelfristig ermöglicht werden.
Der Übertragungsstandard wird aktuell entwickelt. Die Ansteuerung der Sirenen aus dem modularen Warnsystem über das TETRA-BOS Digitalfunknetz wird für alle MoWaS-Stationen mittelfristig ermöglicht werden.
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Wir würden gerne gefördert werden, möchten aber nicht, dass unsere Sirenen in MoWaS eingebunden werden, da wir fürchten, Autonomie aufzugeben.
Es ist erklärtes Ziel des Förderprogrammes die Warnung der Zivilbevölkerung zu verbessern. Um dies zeitnah auch in überregionalen Gefährdungslagen vonseiten des Bundes und der Länder leisten zu können, ist eine Einbindung in das modulare Warnsystem über TETRA-BOS unabdingbar und deshalb Voraussetzung für die Förderung. Bei lokaler Gefährdungslage oder Feueralarmen etc. kann wie gewohnt weiter auf regionaler Ebene gewarnt werden. Der Vorteil eines MoWaS-Anschlusses ist es, dass in einem Arbeitsgang Warnmittel wie Mobilfunk-Apps oder Lokalradios zusätzlich zur Sirene mit der Meldung versorgt werden können.
Es ist erklärtes Ziel des Förderprogrammes die Warnung der Zivilbevölkerung zu verbessern. Um dies zeitnah auch in überregionalen Gefährdungslagen vonseiten des Bundes und der Länder leisten zu können, ist eine Einbindung in das modulare Warnsystem über TETRA-BOS unabdingbar und deshalb Voraussetzung für die Förderung. Bei lokaler Gefährdungslage oder Feueralarmen etc. kann wie gewohnt weiter auf regionaler Ebene gewarnt werden. Der Vorteil eines MoWaS-Anschlusses ist es, dass in einem Arbeitsgang Warnmittel wie Mobilfunk-Apps oder Lokalradios zusätzlich zur Sirene mit der Meldung versorgt werden können.
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Meine Sirenen verursachen pro Jahr X € an Wartungskosten. Wer übernimmt diese?
Das Sirenenförderprogramm wird mit Mitteln des Konjunkturpaketes der Bundesregierung 2020-2022 finanziert. Darüber hinaus stehen leider keine Mittel zur Verfügung und Wartungskosten können nicht übernommen werden.
Das Sirenenförderprogramm wird mit Mitteln des Konjunkturpaketes der Bundesregierung 2020-2022 finanziert. Darüber hinaus stehen leider keine Mittel zur Verfügung und Wartungskosten können nicht übernommen werden.
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Wieso erhöht der Bund die Förderdauer nicht, wenn dies doch im Interesse des Schutzes der Zivilbevölkerung (ZSKG) wäre?
Das Sirenenförderprogramm wird mit Mitteln des Konjunkturpaketes der Bundesregierung 2020-2022 finanziert. Darüber hinaus sind bisher keine Mittel zur Verstetigung vorgesehen. (Die Hoheit über die Nutzung der Sirenen bleibt weiter bei den Kommunen.)
Das Sirenenförderprogramm wird mit Mitteln des Konjunkturpaketes der Bundesregierung 2020-2022 finanziert. Darüber hinaus sind bisher keine Mittel zur Verstetigung vorgesehen. (Die Hoheit über die Nutzung der Sirenen bleibt weiter bei den Kommunen.)
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Wenn der Bund die Sirenen in einer bundesweiten Warnlage ansteuert, in meiner Gemeinde aber gleichzeitig Feuerwehralarm ausgelöst wird; wie ist geregelt, welches Signal vorrangig behandelt wird?
Der Standard über die Ansteuerung und Einbindung wird aktuell noch in Zusammenarbeit mit der BDBOS und den Herstellern entwickelt und wird eine entsprechende Regelung enthalten, sobald die Einbindung in das modulare Warnsystem realisiert wird. Derzeit ist es eine gängige Einstellung der Sirenensteuerung, dass das zuerst eingehende Signal ausgegeben wird. Abhängig von den Einstellungen wird das zweite Ansteuerungssignal verworfen oder gespeichert und nach einer Latenzzeit (üblicher Wert beträgt 2 Min. nach dem Beginn des ersten Signals) gesendet.
Der Standard über die Ansteuerung und Einbindung wird aktuell noch in Zusammenarbeit mit der BDBOS und den Herstellern entwickelt und wird eine entsprechende Regelung enthalten, sobald die Einbindung in das modulare Warnsystem realisiert wird. Derzeit ist es eine gängige Einstellung der Sirenensteuerung, dass das zuerst eingehende Signal ausgegeben wird. Abhängig von den Einstellungen wird das zweite Ansteuerungssignal verworfen oder gespeichert und nach einer Latenzzeit (üblicher Wert beträgt 2 Min. nach dem Beginn des ersten Signals) gesendet.
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Wie wird die Einbindung der Sirenen in das modulare Warnsystem genau aussehen?
Dazu kann aktuell noch keine abschließende Aussage getroffen werden, da sich der Standard für Einbindung und Übertragung noch in der Entwicklung befindet.
Dazu kann aktuell noch keine abschließende Aussage getroffen werden, da sich der Standard für Einbindung und Übertragung noch in der Entwicklung befindet.
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Wir hätten gerne Sirenen mit Sprachausgabe. Werden diese auch gefördert?
Sirenen mit Sprachausgabe sind förderfähig, sofern sie ansonsten ebenfalls den Förderbedingungen entsprechen (Vgl. „Anlage 1 – Technische Anforderungen“ zur Verwaltungsvereinbarung).
Sirenen mit Sprachausgabe sind förderfähig, sofern sie ansonsten ebenfalls den Förderbedingungen entsprechen (Vgl. „Anlage 1 – Technische Anforderungen“ zur Verwaltungsvereinbarung).
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Derzeit befinden sich an den sonst förderfähigen Sirenen Ansteuerungen, die ein anderes Übertragungsnetz von der Leitstelle aus nutzen. Muss ich mit der Förderung diese Ansteuerung durch eine TETRA BOS-fähige ersetzen?
Nein. Es kann eine zweite Ansteuerung an die Sirene montiert werden, womit die Auslösefähigkeit auch außerhalb des MoWaS-Netzes erhalten bleibt. Fragen Sie hierzu Ihre Hersteller.
Nein. Es kann eine zweite Ansteuerung an die Sirene montiert werden, womit die Auslösefähigkeit auch außerhalb des MoWaS-Netzes erhalten bleibt. Fragen Sie hierzu Ihre Hersteller.
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Die in den Förderkriterien genannten Parameter erscheinen nicht ausreichend und wir möchten höhere Anforderungen umsetzen. Kann eine Förderung dennoch erfolgen?
Ja. Es handelt sich um Mindestanforderungen (z.B. Akkukapazität, Reichweite).
Ja. Es handelt sich um Mindestanforderungen (z.B. Akkukapazität, Reichweite).
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Derzeit wird bereits TETRA-BOS als Ansteuerungsnetz durch die Leitstellen genutzt. Können die geförderten Sirenen damit sowohl über die MoWaS-Station als auch über die bestehende Leitstellenanbindung an TETRA-BOS ausgelöst werden?
Das wird technisch angestrebt. Hierzu laufen die Abstimmungen mit dem Netzbetreiber noch.
Das wird technisch angestrebt. Hierzu laufen die Abstimmungen mit dem Netzbetreiber noch.
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Können bestehende Sirenen durch das Förderprogramm so nachgerüstet werden, dass sie eine zusätzliche Auslösemöglichkeit durch MoWaS erhalten?
Ja, solange die Sirene selbst den Förderkriterien genügt.
Ja, solange die Sirene selbst den Förderkriterien genügt.
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Wir sind im Jahr 2019 Verträge zur Sirenenerrichtung eingegangen, der tatsächliche Aufbau findet jedoch im Jahr 2021 statt. Sind unsere Anlagen dann förderfähig?
Leider nein, da nach §4 Abs. (5) der Verwaltungsvereinbarung der Zeitpunkt zählt, zu dem die Maßnahmen für die Sirenenerrichtung eingeleitet wurden. Als Einleitung der Maßnahmen gilt der unbedingte Vertragsschluss und der Förderzeitraum beginnt am 01.01.2021.
Leider nein, da nach §4 Abs. (5) der Verwaltungsvereinbarung der Zeitpunkt zählt, zu dem die Maßnahmen für die Sirenenerrichtung eingeleitet wurden. Als Einleitung der Maßnahmen gilt der unbedingte Vertragsschluss und der Förderzeitraum beginnt am 01.01.2021.
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In Anlage 3 zur Verwaltungsvereinbarung „Förderstaffelung“ sind verschiedene Teilbeträge zu einem Gesamtbetrag zusammengeführt. Ist die Förderung immer nur bis zur Höhe des einzelnen Teilbetrages möglich, oder zählt der aufgeführte Gesamtbetrag?
Es zählt der unten angegebene Gesamtbetrag pro Anlage. Die Teilbeträge stellen lediglich einen Anhalt dar. Die Teilbeträge anders aufzuteilen ist unschädlich für den Gesamtbetrag.
Es zählt der unten angegebene Gesamtbetrag pro Anlage. Die Teilbeträge stellen lediglich einen Anhalt dar. Die Teilbeträge anders aufzuteilen ist unschädlich für den Gesamtbetrag.
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Anlage 4: Was ist unter Kontaktdaten des Ansprechpartners zu verstehen?
Darunter sind die Kontaktdaten des endgültigen Zuwendungsempfängers zu verstehen.
Darunter sind die Kontaktdaten des endgültigen Zuwendungsempfängers zu verstehen.
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Schließt die Förderung des Bundes eine andere Förderung aus? Sprich: Gibt es ein Kumulationsverbot?
Nein, es besteht kein Kumulationsverbot.
Nein, es besteht kein Kumulationsverbot.
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Welche Argumente gibt es, warum meine Kommune an ihren, ansonsten den Förderbedingungen entsprechenden Anlagen, TETRA-Empfänger mittels des Förderprogrammes nachrüsten sollte, obwohl eine Ansteuerung zunächst nicht aus MoWaS möglich ist und die Alarmierung aktuell über POCSAG funktioniert?
Perspektivische Ansteuerbarkeit der Sirenen über MoWaS und damit auch bei überregionalen Lagen durch den Kreis oder das Land, welches einem verbesserten Schutz der Bevölkerung dient. Sofern sich dafür entschieden wird, eine zusätzliche oder Zwei-Netz-Sirenensteuerung für den TETRA-BOS Digitalfunk zu beschaffen, wird eine Redundanz für die Auslösung geschaffen.
Perspektivische Ansteuerbarkeit der Sirenen über MoWaS und damit auch bei überregionalen Lagen durch den Kreis oder das Land, welches einem verbesserten Schutz der Bevölkerung dient. Sofern sich dafür entschieden wird, eine zusätzliche oder Zwei-Netz-Sirenensteuerung für den TETRA-BOS Digitalfunk zu beschaffen, wird eine Redundanz für die Auslösung geschaffen.
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Im HKR-Verfahren können vertraglich in einem Jahr festgelegte Mittel, die in diesem Jahr nicht abgerufen werden, in das nächste Jahr übertragen werden. Heißt das, dass diese Übertragung auch am Übergang von 2022 nach 2023 möglich wäre?
Technisch gesehen wäre dies im HKR-Verfahren möglich (es handelt sich um flexibilisierte Mittel), jedoch war es ausdrücklicher Wunsch des BMI die Paragraphen §6 Absatz 2 sowie §1 Absatz 5 der Anlage 2 zur VV und §5 Abs. 1 VV durch den Satz:
„Eine Übertragung der Mittel von 2022 nach 2023 ist nicht möglich.“ zu ergänzen, was eine Übertragung der Mittel ausschließt. Ergänzung: Die genaue Auslegung befindet sich aktuell in Klärung. Das Ergebnis hierüber wird Ihnen in Kürze zugehen.Technisch gesehen wäre dies im HKR-Verfahren möglich (es handelt sich um flexibilisierte Mittel), jedoch war es ausdrücklicher Wunsch des BMI die Paragraphen §6 Absatz 2 sowie §1 Absatz 5 der Anlage 2 zur VV und §5 Abs. 1 VV durch den Satz:
„Eine Übertragung der Mittel von 2022 nach 2023 ist nicht möglich.“ zu ergänzen, was eine Übertragung der Mittel ausschließt. Ergänzung: Die genaue Auslegung befindet sich aktuell in Klärung. Das Ergebnis hierüber wird Ihnen in Kürze zugehen. -
Mit Ablauf des 30.06.2022 werden noch nicht abgerufene Mittel wieder an den Bund zurückgegeben. Heißt das, dass bei Verfahren, die sich bei uns in der Schwebe befinden die Mittel entzogen werden?
Zum einen dürften sich die Mittel zu diesem Zeitpunkt noch auf Ihren nachgeordneten Konten befinden (vgl. HKR-Verfahren), zum anderen startet das BBK frühzeitig vor dem 30.06.2022 eine Abfrage ebensolcher Vorgänge, um mit Ihnen eine partnerschaftliche Lösung zu erzielen.
Zum einen dürften sich die Mittel zu diesem Zeitpunkt noch auf Ihren nachgeordneten Konten befinden (vgl. HKR-Verfahren), zum anderen startet das BBK frühzeitig vor dem 30.06.2022 eine Abfrage ebensolcher Vorgänge, um mit Ihnen eine partnerschaftliche Lösung zu erzielen.
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In Anlage 4 – Nachweis der Fördermittel werden unterschiedliche Systeme zur Angabe der Standortkoordinaten genannt, in der Tabelle für das Warnmittelkataster wieder ein anderes Koordinatensystem. Welches soll nun verwendet werden?
Dies bleibt Ihnen überlassen. Wir würden Sie lediglich bitten, landesweit ein einheitliches System zu verwenden, da uns dies die automatisierte Zusammenführung erleichtert.
Dies bleibt Ihnen überlassen. Wir würden Sie lediglich bitten, landesweit ein einheitliches System zu verwenden, da uns dies die automatisierte Zusammenführung erleichtert.